Wirkung zu", die , Amtliche Gesetzessammlung" der Schweiz (die
AS) besitze ,in Liechtenstein keine Geltung“3049,
Trotzdem hat der Staatsgerichtshof von einer Aufhebung des
in StGH 1981/18 in Frage stehenden Bundesgesetzes 3050 „aus Zweck-
mässigkeitsgründen ... abgesehen“. Diese ,Notstandstat“3051 ist je-
doch „in der Erwartung“ geschehen, „dass unverzüglich geeignete
Massnahmen zur Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen
Ordnung ergriffen werden”3052; In StGH 1981/18 war dem Staatsge-
richtshof ebenso wie dem Landtag und der Regierung bewusst, , dass
seine Rechtsansicht das Abgehen von einer jahrzehntelangen Praxis
bedeuten ... und dass eine vollständige Bereinigung der Rechtslage
nicht nur geraume Zeit erfordern, sondern auch sonstige praktische
Schwierigkeiten mit sich bringen würde^3053 StGH 1981/18 ist in
StGH 1982/36305^ bestátigt worden.
Durch StGH 1981/18 und StGH 1982/36 wachgerüttelt, hat
die Regierung, gestützt auf ein Gutachten des Staatsgerichtshofes
vom 30. April 19843055, für die Kundmachung des Wirtschaftsver-
tragrechts im Jahre 1984 eine neue Rechtsgrundlage auf Verfassungs-
und Gesetzesstufe vorgeschlagen?3056, Der Landtag ist diesem Vor-
schlag gefolgt und hat am 17. April 1985 einen neuen Art. 67 Abs. 2
LV305 einerseits und das KmG?958 andererseits erlassen. Der Kern-
punkt dieser ersten Reform des Kundmachungsrechts bestand darin, für
das Wirtschaftsvertragsrecht die Môglichkeit einer Kundmachung in
vereinfachter Form zu schaffen*°59, Geschehen ist dies in Art. 11 Abs.
1 Bst. a KmG, wonach ,die Kundmachung bei Rechtsvorschriften
wegen ihres besonderen Charakters in Titel sowie Fundstellen oder
Bezugsquellen bestehen (kann), wenn sie ... aufgrund von Vertrágen
3049 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 42.
3050 Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotrophen Stoffe
(Betäubungsmittelgesetz, BetmG), SR 812.121.
3051 Becker (2. Teil) S. 116.
3052 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 42.
3053 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 42.
3054 StGH 1982/36, LES 4/1983 S. 108ff.
3055 StGH 1983/11, Stotter (Verfassung) S. 12.
3056 Regierung (BuA Nr. 52/1984 und BuA 53/1984). Siehe zur Vorgeschichte, zum Hintergrund
sowie zum Sinn und Zweck dieser Vorschláge Becker (2. Teil) S. 84ff.
3057 LGBI. 1985 Nr. 37.
3058 LGBI. 1985 Nr. 41.
3059 Siehe hiezu bereits die Regierung (Postulatsbeantwortung Nr. 19/1984) S. 12 und 13: ,In
bezug auf das aufgrund der Vertráge mit der Schweiz in Liechtenstein geltende Recht geht es
darum, eine vereinfachte Kundmachungsweise zu erhalten".
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