Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Staatsgerichtshof ,autoritativ' festgestellt worden ist, so bald wie 
móglich ,anzupassen"?896, Die Möglichkeit einer Kassation kann ne- 
ben dieser Option auch in Zukunft Bestand haben (für die Behand- 
lung verfassungswidrigen Landesrechts nämlich). 
2896 Regierung (Diskussionspier) S. 37 sowie nahezu gleichlautend S. 21. 
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