sungsrang besitzen (wie dies in Bezug auf das ERHÜ der Fall
ist).
e Zum anderen ist der OGH in StGH 1993/18 und 1993/19 ge-
riigt, wenn nicht gar gemassregelt worden: Nachdem , die Prii-
fung der Verfassungs- und Gesetzmássigkeit von Rechtsvor-
schriften in der alleinigen Zuständigkeit des StGH (steht)”,
und „diese Kompetenz ... auch jene der Entsprechung und des
Geltungsranges gegenüber völkerrechtlichen, in Liechtenstein
auf Verfassungsstufe stehenden Vorschriften (einschliesst)",
komme den Anderen Gerichten ,eine solche Prüfkompetenz
nicht zu"?^1^, Indem er im Anlassfall ,über die Geltung und
Anwendung der Bestimmungen ... wegen angenommenen
Widerspruchs zum ERHÜ" entschieden habe, habe der OGH
,eine ihm nicht zustehende Kompetenz zur Prüfung der Ver-
fassungs- bzw. Konventionsmássigkeit"?^!? ausgeübt. Dem-
entsprechend ist der in StGH 1993/18 und 1993/19 angefoch-
tene Revisionsbeschluss des OGH , wegen Unzustdndigkeit
zur vorgenommenen Geltungsprüfung/?^!8 vom Staatsge-
richtshof aufgehoben worden?^ V7,
Nachdem eine ,Kassation" der in Frage stehenden Bestim-
mung des (alten) RHG eine ,prájudizielle Wirkung"?^18 für die vom
Staatsgerichtshof angeordnete neuerliche Entscheidung des OGH
gehabt hátte, bestand in StGH 1993/18 und 1993/19 zwar ein Anlass
dazu, ein „amtswegiges Prüfverfahren der Verfassungs- bzw. Kon-
ventionsentsprechung der anzuwendenden Bestimmungen des RHG
(zu erwágen)/?^19, Nachdem er die inhaltliche (,materielle Verein-
barkeit des (alten) RHG mit dem ERHÜ unter Zurückweisung der
Überlegungen des OGH und trotz des , Vorrang(s) des internationa-
len Übereinkommens”?420 als ,auf Verfassungsstufe stehenden Vor-
schriften"?^?! bestátigt hatte, ist der Staatsgerichtshof auf diese
2414 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2415 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2416 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2417 Erwähnenswert ist, dass der OGH — wenn auch unter Verweis und damit unter dem Schutz-
schirm von StGH 1995/21 — in seinem Beschluss 8 Rs 35/98-75 vom 2. Juli 1998, Jus&News
3/1999 S. 264, trotz StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 54ff den Anschein macht, die
ihm vom Staatsgerichtshof in diesem Erkenntnis vorenthaltene ,Geltungsprüfung" eines vól-
kerrechtlichen Vertrages in Bezug auf dessen Rangordnung ein weiteres Mal selbstàndig, d.h.
ohne eine Vorlage dieser Frage an den Staatsgerichtshof vorgenommen zu haben.
2418 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2419 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2420 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 59.
2421 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
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