einbarkeit mit dem 1. Zusatzprotokoll der EMRK teilweise aufgeho-
ben (kassiert) worden?499,
d) StGH 1993/18 und 1993/19
In StGH 1993/18 und 1993/19 hatte der Staatsgerichtshof auf
eine , verfassungsrechtliche Kernfrage“2410 einzugehen und sich aus
diesem Grunde dazu „veranlasst“ gesehen, „diesen Fall wegen seiner
grundlegenden Bedeutung und Folgewirkungen umfassend zu be-
urteilen"?4!!, Bei StGH 1993/18 und 1993/19 handelt es sich also um
ein Grundsatzurteil.
In StGH 1993/18 und 1993/19 stand die Vólkervertrags-
rechtsmássigkeit des (alten) RHG in Frage; im Anlassfall ging es um
die Frage der inhaltlichen (,materiellen") Vereinbarkeit einer Bestim-
mung des (alten) RHG mit dem ERHÜ. Im Widerspruch zu seinen
Überlegungen in StGH 1978/8 hatte der OGH, gegen dessen letztin-
stanzlichen Beschluss?^!? eine Verfassungsbeschwerde (Grund-
rechtsrüge) erhoben worden war, diese Frage im Zuge einer „eigenen
Geltungsprüfung/?^13 entschieden. StGH 1993/18 und 1993/19 ist
aus den folgenden beiden Gründen von zentraler Bedeutung:
e Zum einen hat StGH 1993/18 und 1993/19 die Praxis in StGH
1978/8 und in StGH 1989/9 bestátigt, wonach eine Bestim-
mung des Landesrechts (die Bestimmung eines formellen Ge-
setzes oder einer Verordnung) im Rahmen der Normenkon-
trolle auch an anderen Prüfungsmasstüben gemessen werden kann
als nur an den in Art. 23 StGHG genannten Grundrechten der LV,
der EMRK und des UNO-Paktes I. Aus StGH 1993/18 und
1993/19 ergibt sich, dass auch das ERHÜ einen solchen Prü-
fungsmasstab bilden kann — obwohl es weder in der LV noch
im StGHG in dieser oder in einer anderen Funktion genannt
wird. Damit ist der Kreis jener völkerrechtlichen Verträge, die
als Prüfungsmasstab (der Normenkontrolle) in Frage kommen,
auch auf solche Staatsverträge ausgeweitet worden, die nicht
auf der Rechtsquellenstufe der LV stehen, d.h. die Verfas-
2409 StGH 2001/12, n. publ., Entscheidung vom 25. Márz 2003, Pkt. 2.8.5 der Entscheidungsgrün-
de, S. 18 des Entscheidungstextes.
2410 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 55.
2411 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 57.
2412 Im Anlassfall handelte es sich um eine Revisionsentscheidung des OGH in einem Rechtshil-
feverfahren.
2413 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58. In gleicher Art und Weise war der OGH schon
in seinem Beschluss vom 10. Januar 1979, Rs 172/78-24, LES 1981 S. 135f verfahren.
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