Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Die Ausstrahlungswirkung der EMRK auf das Landesrecht 
aller Rechtsquellenstufen hat der Staatsgerichtshof in seiner Praxis 
wiederholt bestátigt?!7^. So heisst es in StGH 1975/1, dass es ,ein all- 
gemeiner Grundsatz (ist) und ... auch den Geboten der Artikel 6, Ab- 
satz 1, und Artikel 13 der Europáischen Menschenrechtskonvention 
(entspricht), dass Endentscheidungen durch Gerichte zu fällen 
sind"?175, und in StGH 1997/21, dass ein solcher Effekt , bei beson- 
ders wichtigen Fállen durchaus ... angezeigt" sei, ,wie dies der StGH 
. in Bezug auf einzelne EMRK-Rechte oder auch hinsichtlich nicht 
ratifizierter EMRK-Zusatzprotokolle angenommen“?176 habe. 
In anderen Fällen — die in der Minderheit geblieben sind — hat 
sich der Staatsgerichtshof sehr viel zurückhaltender gezeigt?!77 oder 
eine Ausstrahlungswirkung ganz und gar ausgeschlossen?!/8, In 
StGH 2000/35 wird die Móglichkeit einer Erhebung von Verfas- 
sungsbeschwerden (Grundrechtsrügen) gegen ,im ordentlichen Ver- 
fahren nicht anfechtbare Zwischenverfügungen"?!/? unter anderem 
auch mit Blick auf das Vólkervertragsrecht (Art. 13 EMRK) und da- 
mit wenn auch nicht explizit, so doch implizit auf der Grundlage ei- 
ner ,Ausstrahlungswirkung' begründet; nach StGH 1999/28 ist eine 
vólkerrechtliche Regelung, die in einem ,, Ausnahmefall" eine ,'über- 
schiessende Tendenz' ... gegenüber dem Landesrecht“2180 aufweise, 
„bei der Handhabung der korrespondierenden innerstaatlichen Nor- 
men im Sinne einer teleologischen Auslegung mitzuberücksichti- 
gen”2181, 
2174 Siehe hierzu Hôfling (Grundrechtsordnung) S. 29 m.w.H. unter anderem auch auf die Praxis 
des Staatsgerichtshofes. 
2175 StGH 1975/1, ELG 1973-1978 S. 379. 
2176 StGH 1997/21, LES 5/1998 S. 292. 
2177 StGH 1998/1, n. publ., Pkt. 3.4 der Entscheidungsgründe, S. 11 des Entscheidungstextes 
unter Bezugnahme auf StGH 1996/6. 
2178 Siehe hierzu StGH 1987/12, LES 1/1988 S. 6, wo es in Bezug auf Art. 6 EMRK heisst, dass 
jene Bestimmung ... im Übrigen nicht weiter (geht) als Art. 34 Abs. 1 der liechtensteinischen 
Verfassung, und ... daher auch nicht mittelbar, im Sinne einer Interpretationshilfe, zu einer 
Auslegung der landesrechtlichen Gewáhrleistung des Privateigentums herangezogen werden 
(kann)". 
2179 StGH 2000/35, n. publ., Pkt. 1.2 der Entscheidungsgründe, S.13f des Entscheidungstextes. 
Siehe zur Bestátigung dieser Praxis unter anderem mit dem Argument der Verfahrensókono- 
mie StGH 2000/27, n. publ., Pkt. 1.2 der Entscheidungsgründe, S. 9 des Entscheidungstex- 
tes. 
2180 StGH 1999/28, LES 1/2003 S. 8. 
2181 StGH 1999/28, LES 1/2003 S. 8. 
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