Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

anwendbar sind“2157, wie von einer besonderen Kategorie?158 ge- 
sprochen. 
Diese Gegenüberstellung von unmittelbar anwendbaren völ- 
kerrechtlichen Verträgen und solchen, die „Durchführungsmassnah- 
men auf dem Weg der innerstaatlichen Rechtsetzung (erfor- 
dern)"?159, ist in seiner Praxis immer wieder in Erscheinung getre- 
ten?199 — so vor allem in StGH 1978/8, wo es heisst, dass „die Quali- 
tät“ der „verbindenden Kraft“ eines von Liechtenstein abgeschlos- 
senen völkerrechtlichen Vertrages „zu untersuchen” sei: „Wie bei an- 
deren Normen ist am Inhalt des Staatsvertrages zu prüfen, ob er un- 
mittelbar anwendbares Recht oder nur eine die gesetzgebenden Or- 
gane treffende Verpflichtung enthält, die bestehende Rechtsordnung 
dem Staatsvertrag anzupassen, soweit sie mit ihm nicht überein- 
stimmt, und in Zukunft keine Rechtsvorschriften zu erlassen, die 
dem Staatsvertrag widersprechen“?161. In StGH 1987/11 heisst es, 
dass „die Bestimmungen” eines völkerrechtlichen Vertrages, „der 
non-self-executing' ist, d.h. der keine direkten innerstaatlichen Aus- 
wirkungen zu erzeugen vermag, ... der Umsetzung ins Landesrecht 
(bedürften)“2162, Voraussetzung ist, dass es sich um ,rechtssetzende 
Staatsvertráge" handelt, d.h. um solche vólkerrechtliche Vertráge, die 
als eine ,geltende Norm des objektiven Rechts ... dem gesetzten 
Recht“2163 angehören. Im Rahmen des EWR-Rechts spricht StGH 
1995/14 die gleiche Sprache?!&^. 
b) StGH 1977/4, StGH 1996/6, StGH 1997/21, StGH 1999/28 
und StGH 2000/35 (Ausstrahlungswirkung) 
In seiner Praxis hat der Staatsgerichtshof eine Reihe von Kon- 
stellationen anerkannt, in denen es zu einer Ausstrahlungswirkung des 
Vólkervertrags- auf das Landesrecht kommen kann. In einer ersten 
2157 StGH 1972/1, ELG 1973-1978 S. 339. 
2158 Gleichlautend Thürer (Vélkerrechtsordnung) S. 110, der in diesem Zusammenhang ebenfalls 
von ,Kategorien' vólkerrechtlicher Verträge spricht und die non-self-executing-Vertráge mit ih- 
rem ,Programm- oder Auftragscharakter" den self-executing-Vertrágen mit ihrem ,justizia- 
blen' Charakter" gegenüberstellt. 
2159 StGH 1995/14, LES 3/1996 S. 122. 
2160 Siehe hierzu z.B. StGH 1983/11, Stotter (Verfassung) S. 12 oder StGH 1995/14, LES 3/1996 
S. 122. 
2161 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
2162 StGH 1987/11, n. publ., Pkt. 5 der Entscheidungsgründe, S. 6 des Entscheidungstextes. 
2163 StGH 1984/2/V, LES 3/1985 S. 75. In diesem Zusammenhang bildet StGH 1981/19, LES 
2/1983 S. 43 in Bezug auf das Wirtschaftsvertragsrecht insofern einen Sonderfall, als die ,di- 
rekte Anwendung der schweizerischen ... Gesetzgebung in Liechtenstein" von der Gesetzge- 
bung durch Landtag und Regierung unterschieden wird, die ,autonom erfolgt". 
2164 StGH 1995/14, LES 3/1996 S. 122. 
401
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.