Verhältnis zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht in
einem technischen Sinne für das auf dem Monismus beruhende Sy-
stem der automatischen Adoption (Adoptionsprinzip) entschieden
hat?1%, kann für die Vollzugsorgane kein Zweifel daran bestehen,
dass sie im Zuge einer Auslegung des Völkervertrags- im Landes-
recht alles zu unternehmen haben, um - im Einklang mit dem Vor-
rangprinzip®137 — dem ersten so weit wie müglich Geltung vor dem zweiten
zu verschaffen.
2136 Siehe hierzu das 6. Kapitel.
2137 Siehe hierzu das 14. Kapitel.
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