Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Verhältnis zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht in 
einem technischen Sinne für das auf dem Monismus beruhende Sy- 
stem der automatischen Adoption (Adoptionsprinzip) entschieden 
hat?1%, kann für die Vollzugsorgane kein Zweifel daran bestehen, 
dass sie im Zuge einer Auslegung des Völkervertrags- im Landes- 
recht alles zu unternehmen haben, um - im Einklang mit dem Vor- 
rangprinzip®137 — dem ersten so weit wie müglich Geltung vor dem zweiten 
zu verschaffen. 
2136 Siehe hierzu das 6. Kapitel. 
2137 Siehe hierzu das 14. Kapitel. 
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