Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

auszulegen"?0?9, Durch ,Harmonisierungsbemühungen"^ wie jener 
einer vólkerrechtskonformen Auslegung des Landesrechts kónne 
„meist erreicht werden, dass auf pragmatischem Wege ein Konflikt 
vermieden werden kann^?030, 
In der Lehre herrscht Einigkeit darüber, dass die cólkerrechts- 
konforme Auslegung von „Verfassungen und Gesetzen” als eine „Er- 
scheinungsform der systematischen Auslegung“2°81 einem ,allge- 
meinem Grundsatz"?09? entspricht?033, bei dem es sich nach Thiirer 
um eine ,Auslegungsmaxime” handelt, die sich aus dem , Prinzip 
des Primats des Vôlkerrechts vor widersprechenden (dlteren und 
jüngeren) Akten der einfachen Gesetzgebung ergibt“2034, Die Aus- 
wirkung des Völker(vertrags)- auf das Landesrecht sei „im wesentli- 
chen nicht anders, ob die völkerrechtlichen Bestimmungen inner- 
staatlich Überverfassungsrang, Verfassungsrang, Unterverfassungs- 
oder Gesetzesrang haben“2035, 
Der Staatsgerichtshof hat dem Stellenwert der völkerrechts- 
konformen Auslegung in der liechtensteinischen Verfassungsord- 
nung entsprochen und dieses Gebot in seiner Praxis als einen „all- 
gemeine(n) Rechtsgrundsatz"?036 bezeichnet, der — in Bezug auf den 
Grundsatz einer EMRK-konformen Auslegung — aus Art. 23 Bst. b 
StGHG abzuleiten ist. In StGH 2000/27 heisst es, eine , Konsequenz" 
aus dieser Bestimmung bestehe darin, dass ,Gesetze und Verord- 
nungen nicht nur verfassungs- sondern auch EMRK-konform aus- 
zulegen (sind)"?037; in StGH 2002/59 wird von der vólkerrechtskon- 
formen Auslegung wie von einem Grundsatz gesprochen, dessen 
Anwendung so sehr ausser Frage steht, dass sie keiner Anordnung 
mehr bedarf?938, Nach StGH 1990/7 kann es zu einer vólkerrechts- 
konformen Auslegung (,EMRK-konformen Interpretation") auch 
von ,Verfassungsbestimmungen"?033 kommen?9^0, Die VBI hatte 
2029 Postulatsbeantwortung S. 11. 
2030 Postulatsbeantwortung S. 11. 
2031 Hangartner (Völkerrecht) S. 671. 
2032 Batliner (Sanktion) S. 135. Gleichlautend Verdross/Simma S. 547 (& 860). 
2033 Siehe zum Gebot der verfassungskonformen Auslegung Wille (Normenkontrolle) S. 307ff 
m.w.H, Kley (Verwaltungsrecht) S. 88 sowie dens. (Landesbericht) S. 8. Siehe zum Gebot der 
vólkerrechtskontormen Auslegung Kley (Landesbericht) S. 32. 
2034 Thürer (Vólkerrechtsordnung) S. 112. 
2035 Batliner (Sanktion) S. 135. 
2036 StGH 1975/1, ELG 1973-1978 S. 380. 
2037 StGH 2000/27, n. publ., Pkt. 2.1 der Entscheidungsgründe, S. 11 des Entscheidungstextes. 
2038 StGH 2001/59, n. publ., Pkt. 8.3 der Entscheidungsgründe, S. 24 des Entscheidungstextes. 
2039 StGH 1990/7, LES 1/1992 S. 10. 
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