Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

f) StGH 1994/6 
Im Rahmen seiner Praxis zur EMRK hat der Staatsgerichtshof 
in StGH 1994/6 erkldrt, es sei , allgemein anerkannt, dass materiell- 
rechtliche Konventionsgarantien wie diejenige der Meinungsfreiheit 
so klar und bestimmt gefasst sind, dass sie von den Gerichts- und 
Verwaltungsbehórden unmittelbar angewandt werden kónnen. Für 
deren Auslegung und Handhabung auch durch die innerstaatlichen 
Organe des Fürstentums Liechtenstein ist die Rechtsprechung der 
Strassburger Instanzen zur Anwendung der EMRK massge- 
bend“2022, 
g) StGH 1994/26 
In StGH 1994/26 ist der Staatsgerichtshof in Bezug auf das 
ERHÜ und das (alte) RHG ohne Umschweife von der Überzeugung 
ausgegangen, ,dass sich der Gesetzgeber an die entsprechenden 
Vorgaben des ERHÜ halten wollte"; dies ergebe sich , auch aus den 
Materialien“2023, Gestützt auf diese Überzeugung und unter Berück- 
sichtigung des Umstandes, dass sich die , mit den umfassenden Be- 
schwerdemóglichkeiten des RHG verbundenen Verfahrensverzóge- 
rungen als mit dem Geist des ERHÜ nicht leicht zu vereinbaren 
(erweisen)", hat der Staatsgerichtshof in StGH 1994/26 erklärt, „den 
im Rahmen des bestehenden RHG gegebenen interpretatorischen 
Spielraum zur Verfahrensbeschleunigung/?0?^ nutzen zu wollen. 
h) StGH 1995/14 
In StGH 1995/14 hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass das 
EWR-Recht ,insofern unmittelbar auf die Individuen und Wirt- 
schaftsunternehmungen anwendbar (,self-executing") (ist), als es sein 
Sinn ist, diesen als solchen Rechte zu gewáhren und Pflichten aufzu- 
erlegen und die betreffenden Bestimmungen vorbehaltslos sowie klar 
genug gefasst sind, um von Gerichten und Verwaltungsbehórden auf 
konkrete Fälle angewandt zu werden; erfordern EWR-Bestimmungen 
demgegenüber nach richtiger Auslegung Durchtührungsmassnah- 
2022 StGH 1994/6, LES 1/1995 S. 23. Siehe zu allem die Regierung (BuA EMRK) S. 20 sowie die 
vielzitierte Wendung Batliners (EMRK) S. 147: ,Liechtenstein heiratet die Rechtsprechung 
mit". 
2023 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200. 
2024 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200 (Kursivstellung durch den Verfasser) sowie nahezu 
gleichlautend StGH 1995/5, LES 1/1997 S. 7. 
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