Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

TEIL VII 
AUSLEGUNG UND ANWENDUNG DES 
VÖLKERVERTRAGS- IM 
LANDESRECHT 
15. KAPITEL: AUSLEGUNG DES VÖLKERVERTRAGS- 
IM LANDESRECHT 
Ausgangslage 
In seinem Postulat vom 30. Juni 1978 hat Batliner mit dem Hinweis, 
dass sich „die innerstaatliche Auslegung der Völkerrechtsnormen ... 
unter Umständen von derjenigen völkerrechtlicher Instanzen unter- 
scheidet“ 1980, einen Gesichtspunkt angesprochen, der an der Schnitt- 
stelle zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht immer 
wieder in Erscheinung tritt. Im Anschluss daran hat die Postulatsbe- 
antwortung zu Recht hervorgehoben, dass völkerrechtliche Verträge 
„spezifisch völkerrechtlichen Auslegungsregeln und Bedingungen 
(unterstehen) 1981. Gemeinsam ist diesen beiden Aussagen, dass sie 
die Möglichkeit von Unterschieden im Zuge der Auslegung des Völ- 
kervertrags- und des Landesrechts anerkennen. 
Diese Unterschiede sind von zentraler Bedeutung: Dass sich 
das Völkervertrags- vom Landesrecht nicht nur durch seine Natur 
und Herkunft sowie durch seine Adressaten (Völkerrechtssubjekte 
hier, natürliche und juristische Personen dort), sondern auch durch 
1980 Batliner (Postulat) S. 227. 
1981 Postulatsbeantwortung S. 7 sowie im Anschluss daran Wille (Staatliche Ordnung) S. 87 oder 
Wille/Beck (EMRK) S. 245 in Bezug auf die EMRK. 
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