materielle (nicht formelle) Verfassungsmässigkeit nicht überprüft
werden kann; die Wirtschaftsverträge und das aus ihnen abgeleitete
Wirtschaftsvertragsrecht geniessen — (auch) der LV gegenüber —- den
Status nicht nur relativer, sondern absoluter Immunitit!935, Die Óff-
nungsklauseln der Art. 28 Abs. 2 und 31 Abs. 3 LV sprechen die gleiche
Sprache.
In seiner Funktion als Normenkontrollgerichtshof hat der
Staatsgerichtshof aber auch nicht damit gezógert, den ihm aufgrund
von Art. 104 Abs. 2 erster Satz LV vorgegebenen Prüfungsmasstab
der Verfassungsmissigkeit auf den Tatbestand der Volkervertrags-
rechtsmüssigkeit zu erweitern!836, Dies ist nicht nur in Bezug auf das
ERHÜ!837, das EWRA'!838 und die EMRK!83? (sowie in Bezug auf das
erste Zusatzprotokol zur EMRK18^9), sondern auch in Bezug auf ein
Abkommen mit der Schweiz im Bereich der Sozialen Sicherheit!841
oder in Bezug auf die Europäische Charta der kommunalen Selbst-
verwaltung!9^? geschehen und hat zu einer Verwendung von Begrif-
fen wie ,Konventionsmássigkeit^ 1943 ( Verfassungs- oder Konven-
tionsmássigkeit'194^), EWR-Konformitit“1845 oder ,EMRK-Widrig-
keit’1846 (,Konventionswidrigkeit^1847) geführt. Auch wenn sie in
1835 Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 3.2.2.
1836 Siehe hierzu das 18. Kapitel Pkt. 3.
1837 Siehe hierzu StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
1838 Siehe hierzu StGH 1996/34, LES 2/1998 S. 80 oder StGH 1997/13, n. publ., Pkt. 2.1 der
Entscheidungsgründe, S. 16 des Entscheidungstextes: ,Da der Staatsgerichtshof gemáss Art
24 Abs 3 StGHG von ihm in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren anzuwendende Geset-
zesbestimmungen von Amtes wegen auf ihre Verfassungsmássigkeit — und somit auch auf ih-
re EWR-Konformitát — überprüfen kann ..." (Kursivstellung durch den Verfasser). Im Anlass-
fall ging es um die Vereinbarkeit der $8 57ff ZPO mit Art. 4 EWRA.
1839 Siehe hierzu statt vieler StGH 1988/20, LES 4/1989 S. 129, StGH 1997/1, LES 4/1998 S. 205
oder StGH 1999/13, n. publ., Pkt. 4.2 der Entscheidungsgründe, S. 11 des Entscheidung-
stextes; im Anlassfall ging es um die Vereinbarkeit von Art. 8 KmG mit Art. 7 EMRK.
1840 Siehe hierzu StGH 2001/12, n. publ., Pkt. 2.8.5 der Entscheidungsgründe, S. 18 des Ent-
scheidungstextes.
1841 Siehe hierzu StGH 1978/8, LES 1981 S. 6f. Im Anlassfall ging es um die Vereinbarkeit von
Art. 83 der (aufgehobenen) Verordnung vom 27. März 1973 zum Gesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung mit dem (ersetzten) Abkommen vom 26. Februar 1969 zwischen
dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Familien-
zulagen.
1842 Siehe hierzu StGH 1998/10, LES 4/1999 S. 225. Im Anlassfall ging es um die Vereinbarkeit
von Art. 116 GemG mit der Europäischen Charta vom 15. Oktober 1985 der kommunalen
Selbstverwaltung, LGBI. 1988 Nr. 21; LR 0.140.1.
1843 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58 in Bezug auf das ERHU und StGH 1989/8,
LES 2/1990 S. 63 in Bezug auf die EMRK.
1844 StGH 1989/9, LES 2/1990 S. 63.
1845 StGH 1997/13, n. publ., Pkt. 2.1 der Entscheidungsgründe, S. 16 des Entscheidungstextes.
1846 StGH 1993/21, LES 1/1995 S. 16.
1847 StGH 1989/9, LES 2/1990 S. 63.
347