3.3
schliessen, dass die „Suprematie des EWR-Rechts“1893 im Anlassfall
aus dem Umstand des materiell verfassungsändernden bzw. —ergän-
zenden Charakters des EWRA abgeleitet worden ist, den der Staats-
gerichtshof in StGH 1996/34 festgestellt hatte1804 Die Frage, ob dem
so ist, muss jedoch offen bleiben, nachdem der Staatsgerichtshof —
wie so oft — auch in StGH 1998/9 nicht darauf eingegangen ist, wel-
che Erwägungen ihn zu seinem Ergebnis geführt haben.
d) StGH 2000/50
Im Einklang mit StGH 1998/9 heisst es in StGH 2000/50, dass
eine (andere!805) EWR-Verordnung ,in Liechtenstein direkt an-
wendbar (ist) und ... allenfalls widersprechendem innerstaatlichem
Recht (vorgeht)^1896, Das ,innerstaatliche Recht“ könne „einem vom
EWR-Recht verliehenen Rechtsanspruch nicht im Wege stehen” 1807,
Wirtschaftsvertragsrecht
Zum Vorrang des Wirtschaftsvertrags- vor dem Landesrecht hat sich
der Staatsgerichtshof in seiner Praxis nicht unmittelbar-, sondern nur
mittelbar ausgesprochen: In keinem seiner Erkenntnisse zur Rechts-
und Wirtschaftsgemeinschaft mit der Schweiz hat sich der Staats-
gerichtshof auf ein Rangverháltnis zwischen den beiden Rechts-
ordnungen festgelegt oder auch nur (explizit oder implizit) von ei-
nem Vorrang der einen vor der anderen gesprochen. Im Ergebnis
lásst seine Praxis jedoch keinen Zweifel an seiner Bereitschaft beste-
hen, das Wirtschaftsvertrags- dem Landesrecht überzuordnen.
a) StGH XIII. /1947-1954
In StGH XIII. /1947-1947 hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass
Liechtenstein und die Schweiz , durch den Zollanschluss ... ein Zoll-
gebiet, damit aber auch ein Wirtschaftsgebiet geworden (sind), das
vom Ausland durch eine gemeinsame Grenze geschützt, intern aber
ohne Schranken ist. Dies ist ... entscheidend für die durch den Zol-
lanschluss bedingte Anwendung der übrigen Bundesgesetzgebung.
1803 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183.
1804 StGH 1996/34l LES 2/1998 S. 80.
1805 Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 der Kommission vom 29. Juni 1970 über das Recht der
Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Bescháftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu
verbleiben (ABI. Nr. L 142 vom 30. Juni 1970 S. 24; Anh. V — 4.01 EWRA).
1806 StGH 2000/50, n. publ., Pkt. 3.1 der Entscheidungsgründe, S. 20 des Entscheidungstextes.
1807 StGH 2000/50, n. publ., Pkt. 3.4 der Entscheidungsgründe, S. 23 des Entscheidungstextes.
342