Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

3.3 
schliessen, dass die „Suprematie des EWR-Rechts“1893 im Anlassfall 
aus dem Umstand des materiell verfassungsändernden bzw. —ergän- 
zenden Charakters des EWRA abgeleitet worden ist, den der Staats- 
gerichtshof in StGH 1996/34 festgestellt hatte1804 Die Frage, ob dem 
so ist, muss jedoch offen bleiben, nachdem der Staatsgerichtshof — 
wie so oft — auch in StGH 1998/9 nicht darauf eingegangen ist, wel- 
che Erwägungen ihn zu seinem Ergebnis geführt haben. 
d) StGH 2000/50 
Im Einklang mit StGH 1998/9 heisst es in StGH 2000/50, dass 
eine (andere!805) EWR-Verordnung ,in Liechtenstein direkt an- 
wendbar (ist) und ... allenfalls widersprechendem innerstaatlichem 
Recht (vorgeht)^1896, Das ,innerstaatliche Recht“ könne „einem vom 
EWR-Recht verliehenen Rechtsanspruch nicht im Wege stehen” 1807, 
Wirtschaftsvertragsrecht 
Zum Vorrang des Wirtschaftsvertrags- vor dem Landesrecht hat sich 
der Staatsgerichtshof in seiner Praxis nicht unmittelbar-, sondern nur 
mittelbar ausgesprochen: In keinem seiner Erkenntnisse zur Rechts- 
und Wirtschaftsgemeinschaft mit der Schweiz hat sich der Staats- 
gerichtshof auf ein Rangverháltnis zwischen den beiden Rechts- 
ordnungen festgelegt oder auch nur (explizit oder implizit) von ei- 
nem Vorrang der einen vor der anderen gesprochen. Im Ergebnis 
lásst seine Praxis jedoch keinen Zweifel an seiner Bereitschaft beste- 
hen, das Wirtschaftsvertrags- dem Landesrecht überzuordnen. 
a) StGH XIII. /1947-1954 
In StGH XIII. /1947-1947 hat der Staatsgerichtshof erklärt, dass 
Liechtenstein und die Schweiz , durch den Zollanschluss ... ein Zoll- 
gebiet, damit aber auch ein Wirtschaftsgebiet geworden (sind), das 
vom Ausland durch eine gemeinsame Grenze geschützt, intern aber 
ohne Schranken ist. Dies ist ... entscheidend für die durch den Zol- 
lanschluss bedingte Anwendung der übrigen Bundesgesetzgebung. 
1803 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183. 
1804 StGH 1996/34l LES 2/1998 S. 80. 
1805 Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 der Kommission vom 29. Juni 1970 über das Recht der 
Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Bescháftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu 
verbleiben (ABI. Nr. L 142 vom 30. Juni 1970 S. 24; Anh. V — 4.01 EWRA). 
1806 StGH 2000/50, n. publ., Pkt. 3.1 der Entscheidungsgründe, S. 20 des Entscheidungstextes. 
1807 StGH 2000/50, n. publ., Pkt. 3.4 der Entscheidungsgründe, S. 23 des Entscheidungstextes. 
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