Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

henden Vorschriften ein”1524, Im Anlassfall stand das Rangverhältnis 
zwischen dem ERHU und dem (alten) RHG'52% in Frage. 
c) StGH 1994/26 
In StGH 1994/26 hat der Staatsgerichtshof , offen gelassen ..., 
ob dem ERHÜ Übergesetzesrang zukomme" und ob dieses ,allen- 
falls auch dem spáter erlassenen RGH vorginge" 1926, Insofern sei die 
Entscheidung in StGH 1993/18 und 1993/19 ,zu prézisieren, deren 
Erwágungen den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass das 
ERHÜ oder gar sámtliche vólkerrechtlichen Vertráge auf Verfas- 
sungsstufe stünden“ 1527, 
d) StGH 1995/21 
In StGH 1995/21 hat der Staatsgerichtshof erklärt, der EMRK 
komme in Liechtenstein ,faktisch Verfassungsrang" zu, nachdem ih- 
re Verletzung gemáss Art. 23 Bst. b1928 StGHG „gleich der Verlet- 
zung eines Grundrechts der LV mit Verfassungsbeschwerde gerügt 
werden (kann)“ 1529, In der Lehre werde der EMRK „teilweise auch 
Überverfassungsrang zugestanden“ 1530; diese Frage könne im An- 
lassfall jedoch offen bleiben. „Denn jedenfalls geht die EMRK frühe- 
ren sowie in der Normenhierarchie niederrangigen Staatsverträgen 
vor. Abgesehen von der zeitlichen Derogationswirkung der EMRK 
gegenüber dem Auslieferungsvertrag mit den USA besteht auch kein 
Zweifel, dass der Auslieferungsvertrag eine im Vergleich zur EMRK 
untergeordnete Normstufe aufweist“ 1591, 
1524 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58. 
1525 (Aufgehobenes) Gesetz vom 11. November 1992 über die internationale Rechtshilfe in 
Strafsachen (Rechtshilfegesetz). 
1526 StGH 1994/16, LES 4/1996 S. 200. 
1527 StGH 1994/16, LES 4/1996 S. 200. 
1528 und nicht Art. 23 Bst. a StGHG, wie es in StGH 1995/21, LES 1/1997 S. 28 heisst. 
1529 StGH 1995/21, LES 1/1997 S. 28. Ständige Rechtsprechung (mit gleicher Begründung), so 
zuletzt in StGH 2000/27, n. publ., Pkt. 2.1 der Entscheidungsgründe, S. 10f des Entschei- 
dungstextes, sowie in StGH 2001/2, n. publ., Pkt. 3.1 der Entscheidungsgründe, S. 21 des 
Entscheidungstextes. 
1530 StGH 1995/21, LES 1/1997 S. 28. 
1531 StGH 1995/21, LES 1/1997 S. 28: ,Die EMRK ist deshalb im gegenstàndlichen Fall im 
innerstaatlichen Bereich unabhángig von allfálligen anderslautenden Regelungen im Ausliefe- 
rungsvertrag strikt einzuhalten". Der Anlassfall betraf das Verhältnis zwischen der EMRK und 
dem Auslieferungs-Vertrag vom 22. Mai 1936 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und 
den Vereinigten Staaten von Amerika, LGBI. 1937 Nr. 11; LR 053.913.11. 
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