Wortlaut nicht ohne weiteres zu entnehmen sind (Erlass ‚selbständi-
ger Verordnungen’ dort, wo dies erforderlich ist)125°,
e) StGH 1985/1
In StGH 1985/17251 stand die Rechtskraft der (aufgehobenen)
Verordnung vom 9. September 1980 über die Begrenzung der Zahl
der Ausländer im Fürstentum Liechtenstein in Frage. Diese Verord-
nung war einzig und allein auf das FPA II gestützt worden. Im An-
lassfall hatte der Beschwerdeführer geltend gemacht, „dass die Re-
gierung zum Erlass dieser Verordnung ... nicht zuständig war“ 1252,
In StGH 1985/1 ist „die Frage, ob die Regierung ... ermächtigt
ist, Ausführungsbestimmungen zu Staatsvertrágen" zu erlassen,
zwar „grundsätzlich offengelassen“ 1253 worden. Im gleichen Atem-
zug hat der Staatsgerichtshof — wenn auch ,zurückhaltender"1?9^ als
in StGH 1972/1 - jedoch erklàárt, dass die Regierung ,zur Durchtüh-
rung von Staatsvertrágen ... jedenfalls insoweit zum Erlass von Ver-
ordnungen ermáchtigt"!?55 sei, „als die Verfassung ausdrücklich
vorsieht, dass hinsichtlich einer bestimmten Materie das Staatsver-
tragsrecht ... gilt“ 1256 In diesen Fällen, „wenn nämlich gemäss An-
ordnung der Verfassung das Staatsvertragsrecht massgebend sein
so11“1257, seien „keine formell-gesetzlichen Regelungen nötig“ 1258,
der betreffende völkerrechtliche Vertrag trete vielmehr „an die Stelle
des ... Gesetzes“ 1259,
Diese Erklärung ist der Urgrund für den Bestand eines völker-
vertragsrechtlichen Verordnungsrechts an sich: Aus StGH 1985/1
lässt sich ohne weiteres ableiten, dass ein solches immer dann be-
steht, wenn die LV die Regelung eines bestimmten Sachbereiches
1250 Dass Schurti (Verordnungsrecht) S. 172ff das Motiv von StGH 1981/18 in der Geschlossen-
heit des Rechtsquellensystems sieht, ändert an dieser Feststellung deshalb nichts, weil der
Regierung der Einsatz der in StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43 vorgeschlagenen selbständi-
gen Verordnungen im gleichen Zusammenhang (nämlich im Zusammenhang mit der Kund-
machung des Wirtschaftsvertragsrechts) in zwei weiteren Fällen nahegelegt worden ist, so in
StGH 1988/22 und 1989/1, LES 1/1990 S. 10 sowie StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140.
1251 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 108ff.
1252 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111.
1253 StGH 1985/1, LES 4/1996 S. 110.
1254 Wille (Normenkontrolle) S. 245.
1255 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111.
1256 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 110.
1257 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111.
1258 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111.
1259 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111.
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