Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Wortlaut nicht ohne weiteres zu entnehmen sind (Erlass ‚selbständi- 
ger Verordnungen’ dort, wo dies erforderlich ist)125°, 
e) StGH 1985/1 
In StGH 1985/17251 stand die Rechtskraft der (aufgehobenen) 
Verordnung vom 9. September 1980 über die Begrenzung der Zahl 
der Ausländer im Fürstentum Liechtenstein in Frage. Diese Verord- 
nung war einzig und allein auf das FPA II gestützt worden. Im An- 
lassfall hatte der Beschwerdeführer geltend gemacht, „dass die Re- 
gierung zum Erlass dieser Verordnung ... nicht zuständig war“ 1252, 
In StGH 1985/1 ist „die Frage, ob die Regierung ... ermächtigt 
ist, Ausführungsbestimmungen zu Staatsvertrágen" zu erlassen, 
zwar „grundsätzlich offengelassen“ 1253 worden. Im gleichen Atem- 
zug hat der Staatsgerichtshof — wenn auch ,zurückhaltender"1?9^ als 
in StGH 1972/1 - jedoch erklàárt, dass die Regierung ,zur Durchtüh- 
rung von Staatsvertrágen ... jedenfalls insoweit zum Erlass von Ver- 
ordnungen ermáchtigt"!?55 sei, „als die Verfassung ausdrücklich 
vorsieht, dass hinsichtlich einer bestimmten Materie das Staatsver- 
tragsrecht ... gilt“ 1256 In diesen Fällen, „wenn nämlich gemäss An- 
ordnung der Verfassung das Staatsvertragsrecht massgebend sein 
so11“1257, seien „keine formell-gesetzlichen Regelungen nötig“ 1258, 
der betreffende völkerrechtliche Vertrag trete vielmehr „an die Stelle 
des ... Gesetzes“ 1259, 
Diese Erklärung ist der Urgrund für den Bestand eines völker- 
vertragsrechtlichen Verordnungsrechts an sich: Aus StGH 1985/1 
lässt sich ohne weiteres ableiten, dass ein solches immer dann be- 
steht, wenn die LV die Regelung eines bestimmten Sachbereiches 
1250 Dass Schurti (Verordnungsrecht) S. 172ff das Motiv von StGH 1981/18 in der Geschlossen- 
heit des Rechtsquellensystems sieht, ändert an dieser Feststellung deshalb nichts, weil der 
Regierung der Einsatz der in StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43 vorgeschlagenen selbständi- 
gen Verordnungen im gleichen Zusammenhang (nämlich im Zusammenhang mit der Kund- 
machung des Wirtschaftsvertragsrechts) in zwei weiteren Fällen nahegelegt worden ist, so in 
StGH 1988/22 und 1989/1, LES 1/1990 S. 10 sowie StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140. 
1251 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 108ff. 
1252 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111. 
1253 StGH 1985/1, LES 4/1996 S. 110. 
1254 Wille (Normenkontrolle) S. 245. 
1255 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111. 
1256 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 110. 
1257 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111. 
1258 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111. 
1259 StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 111. 
252
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.