nales Recht bildet!0?7, Im Geltungsbereich der Wirtschaftsvertráge
sind Verfassungs- in Form von Staatsvertragsschranken ausgeschlos-
sen 1938,
Vor diesem Hintergrund schliesst dieses Kapitel ein weiteres
Mal mit einem Appell an den Staatsgerichtshof, sich den nach wie
vor unbeantworteten Fragen an der Schnittstelle zwischen dem Völ-
kervertrags- und dem Landesrecht zu stellen und sich vor allem zur
Rechtsnatur des Wirtschaftsvertragsrechts als der — unter mehreren
Gesichtspunkten — kritischsten Rechtsmasse innerhalb der liechten-
steinischen Verfassungsordnung auszusprechen.
1037 Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 4.2.3.
1038 Siehe hierzu das 9. Kapitel Pkt. 4.2.1.
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