Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

nales Recht bildet!0?7, Im Geltungsbereich der Wirtschaftsvertráge 
sind Verfassungs- in Form von Staatsvertragsschranken ausgeschlos- 
sen 1938, 
Vor diesem Hintergrund schliesst dieses Kapitel ein weiteres 
Mal mit einem Appell an den Staatsgerichtshof, sich den nach wie 
vor unbeantworteten Fragen an der Schnittstelle zwischen dem Völ- 
kervertrags- und dem Landesrecht zu stellen und sich vor allem zur 
Rechtsnatur des Wirtschaftsvertragsrechts als der — unter mehreren 
Gesichtspunkten — kritischsten Rechtsmasse innerhalb der liechten- 
steinischen Verfassungsordnung auszusprechen. 
1037 Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 4.2.3. 
1038 Siehe hierzu das 9. Kapitel Pkt. 4.2.1. 
216
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.