Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

4.1 
979 
980 
981 
982 
983 
984 
985 
delt?79? — ist jedoch ein Einzelfall geblieben. So hat der Staatsgerichts- 
hof in StGH 1996/28 festgestellt, dass ,selbstredend die Kassation ei- 
nes schweizerischen Erlasses ... nicht móglich ist^989, (Zumindest) im 
Rahmen der Normenkontrolle muss also zwischen der Rechtskraft 
des Landesrechts (formelle Gesetze und Verordnungen) und der ei- 
nes „in Liechtenstein aufgrund Vólkerrechts anwendbaren auslándi- 
schen Erlasses"98! unterschieden werden?82, Nur die ersteren, nicht 
aber die letzteren kónnen den Gegenstand der Normenkontrolle 
bzw. einer Kassation durch den Staatsgerichtshof bilden983, 
Kommentar 
Zusammenfassung und Kritik 
Die Frage, welche Rechtsnatur das Vólkervertrags- im Landesrecht 
besitzt, betrifft vor allem die Theorie und Praxis des EWR- und des 
Wirtschaftsvertragsrechts. Der Grund hierfür liegt in der Quantität 
ebenso wie in der Qualität dieser beiden Rechtsmassen, in ihrem Cha- 
rakter als Integrationsrecht, aber auch in der staats- und souveräni- 
tátspolitischen Dimension der durch sie geschaffenen gemeinsamen 
Rechts- und Wirtschaftsráume begründet. 
Grundsatz 
Aufgrund der Lehre des Monismus' gilt das Vólkervertrags- im Lan- 
desrecht als solches, d.h. als Vólkervertragsrecht99^, Zwischen dem Vól- 
kervertrags- und dem Landesrecht tritt weder eine Transformation 
des einen in das andere noch ein wie auch immer gearteter Vollzugs- 
befehl985, Unter den Bedingungen des Monismus' stehen sich die bei- 
In der Lehre wird davon ausgegangen, dass StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 108ff insofern in 
nichts anderem als in einer Ausdehnung des Geltungsbereiches von Art. 65 Abs. 1 LV be- 
steht, als das vierte der vier Gültigkeitsvoraussetzungen dieser Bestimmung vom Staatsge- 
richtshof ,auf sámtliche Rechtsvorschriften im Sinne von Art. 1 KmG bezogen worden (ist)"; 
siehe hierzu Becker (Nachtrag) S. 62. 
StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 59. 
StGH 1996/28, LES 2/1998 S. 59. 
Gleichlautend Becker (Rechtsfragen) S. 143 (Fussnote 116). 
Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 3.2.2. 
Siehe hierzu das 6. Kapitel Pkte. 4.1.2 und 4.2.1 
Siehe hierzu das 6. Kapitel Pkt. 2.1. 
206
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.