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Der Bericht über die finanzielle Gefhäftsgebahrung geht
dem AW6bfehHluffe entgegen und der Bericht aus den Verhand-
fungéaften ift in Angriff genommen, nachdem die langwierigen
Budgetverhandlungen endlich zu Ende gefiiprt find. Die Re-
gierung muß Wert darauf legen, Diefen Redyenjdhaftdbericht
einlüBlid) unb in alle Einzelheiten abfajjen zu fönnen, da ihr
bisher mit Rückfiht auf dad AUmtsgeheimnis die Möglichkeit
genommen war, alle Vethiltniffe bei der Klajfenlotterie Sffent-
lid) au behandeln. Der Bericht über die finanzielle Gebahrung
und der Bericht der Regierung werden dem Landtage noch in
einer Gigung des laufenden Jahres vorgelegt werden.
Namens der“ früheren Regierung erfucht ber unterfertigte
Regierungschef den Hohen Landtag, derfelbe wolle Hierauf die
ganze Angelegenheit gründlich unterfuchen laffen.“
10. Der Bericht der Treuhandgefelljdaft.
Der auf Grund des Landtagsbefchlußes vom 2. Dezember
1926 auggearbeitete Bericht hat folgenden Wortlaut: .
„Die fürftlide Regierung beauftragte uns auf Grund der abgelie-
ferten Bug baltun , lomie anberweitiger zur Verfügung geftellten Un-
terlagen bie Orindunasvorgänge, [omie die finanziellen 3BerBültnilje
der Pelo er in Liedienftein ju Handen bes doben Landiages ju
unierfudjen und Bericht über unjere Fejtitellungen zu unterbreiten.
s durchgeführte Unterjuch in der Gade Hat folgende Tatladen
ergeben:
Gründungsvorgänae.
Mie Ihnen bekannt jein dürfte, wurde im Frühjahr 1926 zur
Weiterführung der erften ftíajjenfotterie, welde finangiel zujammen
gebrochen war, eine neue Gejelljhaft unter ber Wirma ,Genttojag",
Centrafeuropdifdhe Kinanz-Aktiengefelljhaft in Vaduz, gegründet.
Dieje Gefelljhaft lie ji unterm 6. März 1926 ins Handels:
renijter eintragen und übernahm in der Folge bie an die Firma Dr.
Sohn von Grain & Co. in Vaduz Jeinerzeit erteilte Konzellion für
den Beirieb einer RKlaflenlotterie und führte damit, wie oben Ihon
betont, die erfte Riaflenlotterie unter Webernahme Jamilidher Berpflich-
tungen derfelben, weiter.
Aus der Gründung ergibt jid) unatoeibeutig, bab es fi bel ber
„Tentrojag“ um eine Bargründung Handeln mukte, mit einem vorerit
veranimortliden Uftienfapital von Fr. 1,000,000.—, meldes am 12.
Mai 1926 auf Fr. 2,000,000.— Grundkapital erhöht wurde. Auch aus
ben Statuten der „Centrofag“ eft beuifid) Berpor, bab es ftd) porerit
um eine Bargründung Handelt, denn Art. 3 lautet:
-Das Grundfapitaf der Gefelljdajt iji auf Schweizer Franken
2,000,000.— jeftgelebt. Für biejes Grunbfapita[ terben 2000
auf den Inhaber lautende Atiien im Nominalbeirage von je
Schweizer Fr. 1000 ausgegeben, wovon 1000 ausgegeben und
voll einbezahlt find.
Der Verwaltungsrat hat das Recht, die refiliden 1000 Aftien
al pari, auzliglid ber Emifjionsloften, gegen Barzahlung auszu-
geben und den Zeitpunkt und die Art der Ausgabe zu deftimmen.“
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