Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

— 88 -- 
9n biefer Cigung feilte der Herr Regierungschef auch 
mit, daß ein Anwalt von Stapper, Herr Dr. Brieze, hier ge: 
wefen fei, mit dem Lnterhanbdlungen fiber weitere Leiftungen 
Stappers gepflogen worden feien. Die Direktoren Grönebaum 
und Schwarzl haben gegen Grüßer in Zürich eine BVetrugdanzeige 
erftattet, die Berfolgung fei eingeleitet. Auch habe er erfahren, 
bap ein gewiffer &baímann aus Sirid, ber oon Grüper be. 
trogen worden fei, fid) gegenüber bem Gireftoren Grónebaum 
unb Schwarzl bereit erflärt habe, den Lofterievertrag unter 
nod) zu vereinbarenden Bedingungen fortzufegen. Der Ne- 
gierungschef erflärte, daß er gegen einen neuen Lotterievertrag 
fei. Eine Vefdhlupfafjung wurde jedoch) aud) iiber diefen Dunft 
vorläufig ver[djoben. 
Am 18. Degember 1926 richtete die Regierung an den An- 
walt von Herrn Ctapper, Herren Dr. Vrieze, folgendes Schreiben : 
„Wir tommen zurück, auf die mit Ihnen gehabte Unter. 
redung, müffen Ihnen jedoch mitteilen, day der Landtag jedes 
Angebot für eine gegenfeitige Regulierung der Klaffenlotterte- 
verbinblidyfeiten abgeleÿnt bat. Der Landfag Hat die Regierung 
beauftragt, mif allen zuläffigen Mitteln gegen fámtiide ver- 
antwortliden Derfonen vorzugehen und von diefen die Vereit- 
ftelfung ber für bie eiqulbierung der Lotterie erforderlichen 
Mittel zu fordern. ES unterliegt feinem Zweifel, daß Ihr Man- 
bant — Serr G. Gtapper — al8 Garant ber bei der Gründung 
zur Berfügung geftellten Check unter die Berantwortlicdhen fällt. 
Wir laden Sie hiemit Höflich{t ein, Ihren Herrn Auftrag- 
yeber af unfere Forderung aufmerffam qu maden und ibn au 
eta en, die nötigen Mittel fofort zur Berfügung ju ftellen, 
Es dürfte jebr im Intereffe Ihres” Herrn Mandanten liegen, 
unfjere Forderung eheftens zu erfüllen, um jid) die ungehinderte 
Beweglichkeit zu fichern.“ . 
G. Gtapper fat jede Erfagleiftung abgelehnt, wogegen die 
Regierung in einem neuerliden Schreiben an der Crlaspflidt 
feftbielt. Die Berhandlungen find nod) im Gange. 
9. Die Landtagsfigung vom 22. Dezember 1926. 
Gn der Landtagsfigung vom 22. Dezember 1926 wurde 
dem Landtage nachftehende Erklärung der Regierung abgegeben: 
„Nachdem die Regierung bereits in der Candtagéfigung vom 
2. Dejember 1926 eine furze ileberficht iiber die Verbhdltnitye bei 
ber Klaffenlotterie in Liechtenftein gegeben hat, be[djloB fie am 
10. Dezember 1926 einftimmig: 
' .1) @8 fei bie finanzielle Gefchäft8gebahrung der Klaffen- 
Lotterie durch die Oftfehw. Sreuhandgefelljchaft St. Gallen ein- 
gehend zu unterfuchen. 
2) € fei in möglichjter Bälde ein ausführlicher Bericht 
ausguarbeiten, in meldem der Werdegang der Klaffenlotterie 
. feit dem Tage der Einbringung des erjten Konzeffionsgefuches 
bis zur Gegenwart feftgeftellt wird, 
 
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.