— 88 --
9n biefer Cigung feilte der Herr Regierungschef auch
mit, daß ein Anwalt von Stapper, Herr Dr. Brieze, hier ge:
wefen fei, mit dem Lnterhanbdlungen fiber weitere Leiftungen
Stappers gepflogen worden feien. Die Direktoren Grönebaum
und Schwarzl haben gegen Grüßer in Zürich eine BVetrugdanzeige
erftattet, die Berfolgung fei eingeleitet. Auch habe er erfahren,
bap ein gewiffer &baímann aus Sirid, ber oon Grüper be.
trogen worden fei, fid) gegenüber bem Gireftoren Grónebaum
unb Schwarzl bereit erflärt habe, den Lofterievertrag unter
nod) zu vereinbarenden Bedingungen fortzufegen. Der Ne-
gierungschef erflärte, daß er gegen einen neuen Lotterievertrag
fei. Eine Vefdhlupfafjung wurde jedoch) aud) iiber diefen Dunft
vorläufig ver[djoben.
Am 18. Degember 1926 richtete die Regierung an den An-
walt von Herrn Ctapper, Herren Dr. Vrieze, folgendes Schreiben :
„Wir tommen zurück, auf die mit Ihnen gehabte Unter.
redung, müffen Ihnen jedoch mitteilen, day der Landtag jedes
Angebot für eine gegenfeitige Regulierung der Klaffenlotterte-
verbinblidyfeiten abgeleÿnt bat. Der Landfag Hat die Regierung
beauftragt, mif allen zuläffigen Mitteln gegen fámtiide ver-
antwortliden Derfonen vorzugehen und von diefen die Vereit-
ftelfung ber für bie eiqulbierung der Lotterie erforderlichen
Mittel zu fordern. ES unterliegt feinem Zweifel, daß Ihr Man-
bant — Serr G. Gtapper — al8 Garant ber bei der Gründung
zur Berfügung geftellten Check unter die Berantwortlicdhen fällt.
Wir laden Sie hiemit Höflich{t ein, Ihren Herrn Auftrag-
yeber af unfere Forderung aufmerffam qu maden und ibn au
eta en, die nötigen Mittel fofort zur Berfügung ju ftellen,
Es dürfte jebr im Intereffe Ihres” Herrn Mandanten liegen,
unfjere Forderung eheftens zu erfüllen, um jid) die ungehinderte
Beweglichkeit zu fichern.“ .
G. Gtapper fat jede Erfagleiftung abgelehnt, wogegen die
Regierung in einem neuerliden Schreiben an der Crlaspflidt
feftbielt. Die Berhandlungen find nod) im Gange.
9. Die Landtagsfigung vom 22. Dezember 1926.
Gn der Landtagsfigung vom 22. Dezember 1926 wurde
dem Landtage nachftehende Erklärung der Regierung abgegeben:
„Nachdem die Regierung bereits in der Candtagéfigung vom
2. Dejember 1926 eine furze ileberficht iiber die Verbhdltnitye bei
ber Klaffenlotterie in Liechtenftein gegeben hat, be[djloB fie am
10. Dezember 1926 einftimmig:
' .1) @8 fei bie finanzielle Gefchäft8gebahrung der Klaffen-
Lotterie durch die Oftfehw. Sreuhandgefelljchaft St. Gallen ein-
gehend zu unterfuchen.
2) € fei in möglichjter Bälde ein ausführlicher Bericht
ausguarbeiten, in meldem der Werdegang der Klaffenlotterie
. feit dem Tage der Einbringung des erjten Konzeffionsgefuches
bis zur Gegenwart feftgeftellt wird,