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„Mitteilung der 9tegierung an den Landtag betreffend die
Kaffenlotterte in Siechtenftein. .
(Sn der Sigung vom 2. 12. 1926).
Die fürftlihe Regierung fieht fi zufolge einftimmigen
SRolleqiatberd Lich veranlafit, bem Hohen Laue über bie Ber-
* Dältniffe bei der Klaffenlotterie in Liechtenftein folgende Mittei-
lung an machen: :
Mit Suftimmung des Landtages wurde mit der Firma
Sohn von Glahn & Co in New Port am 11. Februar 1926 ein
Qerfrdg betreffend die Fortführung "der Rlafjenlotterie in
Ciedhtenftein gefchlvffen, in weldem Bertrage betanntlich auch
beftimmt wurde, baÿ die neue Songeffionärin bie erfte, burd) bie
Firma Bank Sautier & Go., 9L-G. in Luzern und Sürich und
die Vertriebgunion in Criejenberg begonnene, aber nicht beendete
£otferie zu Ende führen foll. Zur Durchführung des neuen Ver-
frage$ gründeten die Inhaber der Firma Sohn von Glahn & Co
mit anderen Derfonen die „Centrofag“, Central-Curopäifche
inan Attien- Oefellichaft in Baduz mit einem volleinbezahlten
Qttienfapitale von einer Million Franken. Die Eintragung in
das Handelsregifter bes fürftfid)en Landgerichtes fand am 10.
März 1926 ftatt. Nachdem die Nonzeffionärin die vertraglich
bebungenen 200000 Franken bei der liechtenfteinifhen Landes-
bant erlegt hatte, übertrug die Regierung auf Grund eines
Sigungsbefchluffes über Anfuchen der Stongefftonádrin ben Lotterie-
verfrag auf bie Centrofag und gab diefer aud) bad vom Land-
tage bereits befhloffene unb im Perfonen. und Gefelljchafts-
rete begründefe Monopol für den Alleinbetrieb des Lotterie-
gefdhiiftes.
Die Lotterieumnternepmung begann ihren Geféhäftébetrieb
anfangé Suli 1926. Im September fand unter Aufficht der
amfliden Quffihtéfommifiion die erfte und im QOffober ' bie
weife Ziehung ftaft. Mit RNückficht darauf, daß für die dritte
Siedung im November Feinerlet Mittel gemäß dem Vertrage
zur Q3 gun geftellt wurden, fa5 fid) bie Stegierun veranlatt,
am 8. November 1926 die Rongeffionärin auf Art. & des Ber-
fräges hinzuweifen und ihr nahezulegen, das zur Ziehung er-
forderlide Geld im Gewmnverhdltnid der verkauften Lofe zur
Sefamtzahl der Lofe bereitzuftellen, wibrigens [fi bie Ote.
glerung vorbehalte, die Ziehung zu verbieten. Statt, ba das
eld deponiert wurde, teilte der Berwaltungérat der Centrofag
am 15. November 1926 der fürftl. Regierung mit, ba er be-
fOlojfen. habe, die dritte Ziehung am 17. November 1926 nicht
ftaftfinden zu lafjen. Die Direktoren ber Genfrofag verfuchten
frogdem mit Schreiben vom 16. November: 1926, die Regierung
zur Freigabe der Kaution per 100000 Fr. zweds Durchführung
ber vom Verwaltunggrate eingefteliten dritten Siebung ber
Slajfenfofferie zu bewegen. Mit Schreiben vom 17. November
1926 an die Cenfrofag nabm die Regierung den Befchluß über
die Cinftellung der Ziehung zur Kenntnis und erklärte gleich-
zeitig mit Rückjficht auf die Nichteinhaltung des Berfrages durch
die &entrofaa ben CBerfall ber Konzeffion und des Monopols,
Die Freigabe der Kaution wurde verweigert. Am 20. Novem:
ber 1926 befhloß die Regierung überdies den Verfall der Kau-