— 84 —
Obne auf diefe Borfchläge einzutreten, fOrieb die Res
gierung ber Unternehmung am 17. November 1926:
„Mit Schreiben vom 15. November 1926 teilten fie uns mit,
der Bermaltun rat ua Gefelljdait Joe bejdlofjen, die Zieh:
ung der 3. sie nicht [tattfinden zu Ilafjen und ben Kunden das
bisher einbegahlte Geld zurüczujenden. Wir teilen Ihnen bie-
burdj mit, bag bie fürftfige Regierung dies jur Kenninis nimmt
und den Vertrag damit als aujgeldfi betrachtet, zumal der Wer:
trag aud in anderer en |Hwermiegend verlegt wurde.
Wir entziehen Ihnen hiemit infolgedejjen die Konzelhon unb
die Monopolsberedtigung und erjußen Sie, das Nötige für die
Eo pi) der Liquidation und die Erfüllung der aus diefer
Aufldjung id ergebenden Verpflidtungen gegenüber der Regie:
rung 3u Seranfafjen unb behalten uns alle weiteren 3tedjte unb
Maknahmen vor.“ -
Die Lotterie-Unternehmung richtete hierauf, alfo erft nach
Ablauf des Ziehungsterming, an die Losbefiger ein Zirkular des
leder daß fremden Staatgangehörigen von den hHeimatlichen
Gejefen der Cinfat in fremde Slaffenlotterien verboten fei, und
daß fich die a ne daber veranlapt fehe, {amtlichen aus-
(&ndifchen Losdbefigern ihre Geldeinfäge zurüczubezahlen.
‚Diefe Mitteilung erwecdte offenbar (wie aus zahlreichen Zu-
{OHriften feroargedd) bei vielen Logbefigern den Berdacht, daß die
Siehung am 17. November ftattgefunden Habe und daß auf ihr
Log ein größerer Treffer gefallen jei, weshalb fie die Aushändigung
der Ziehungslifte verlangten. Nachdem die Regierung die Kaution
von 100000 Gr. am 24. November 1926 ald verfallen erflärt
hatte, gab die Unternehmung der Regierung von den Reflama-
tionen am 25. November 1926 Kenntnis, mit der Bemerkung :
„Sollte die Regierung wider Erwarten auf dem Standpunkt
beharren wollen, daß das Geld dem Gtaate reftfoë verfallen fei,
jo wüßte fi die Direktion leider feinen andern Ausweg mehr,
ald der Kundschaft mitzuteilen, daß durch die Befchlagnahme der
ftaution oon 100000 Qt. e8 ber Gefellid)aft unmöglich geworden
fei, bie Einzahlungen rüczuvergüten und es wäre unjerer Anficht
nad) ficher, daß ein großer Teil Der Kunden fich bireft an bie
Regierung eventl. durch Gerichte zur Rückzahlung der eingezadl-
ten Beträge wenden würde.“
Bezügl. der Freigabe der Kaution für die Zahlung der
Schulden der Unternehmung teilte die Regierung der Centrofag
mit, daß diefe Frage durch den Landtag geprüft werden müjffe.
7. Die Sigung vom 2. Dezember 1926.
Um 2. Dezember trat hierauf der Landtag zufammen und
befprach diefe Angelegenheit im Nonferenzzimmer. Einleitend
gab der Herr Reg.-Chef ein {driftlidhes Erpofe, das folgenden
Wortlaut hat: