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Kreditierung der Marken entfalten war, mußte hier der‘ Staat
von vorneherein einen Betrag von Fr. 90,000 für Porto pro
Slaffe unentgeltlich leijten, alfo auf eine Entfdädigung -von
Unfang an verzichten. Unbdererfeitd mupte die Leiftung einer
fizen Summe, ie bisher auf $yr. 100,000 pro fajje feltgelebt
war, auf Fr. 5000 Berabgefett werden. Die Gewinnbeteili-
gung, die bisher für die erften beiden Jahre auf 10%, für
fpäter auf 20 % fiziert mar, wurde im neuen Vertrage auf
anfänglich) mazimal.10 %, für das vierte und fünfte Jahr
11°%, unb für dad fedhjte und fiebente Jahr 12 % von den
Bruttoeinnahmen feftgefeht Für die Beftreitung. der Unfoften
wurde der Betrag auf Fr. 6000 (bidher Fr..10,000) und erjt
ür das fünfte, fechfte und fiebente Jahr auf Fr. 10,000
ftatuiert. Dem Vertrag wurde eine Jujagerflirung beigefügt, .
bes nalis, daß bie Stongejfionárin fich verpflichte, die bis-
hHerige Lotterie zu Ende zu führen und für die Sicherung der
drei Biehungen vor der nädften Biehung eine Summe von
Sr. 50,000 in bar zu erlegen, die jedocH nur in Anfpruch
genommen werden jolíte, menn die8s notwendig märe, im Falle
e8 Nichtbedarfs jedoch als Teilzahlung auf die Kaution ans
gured)nen rmoüre. Snbererjeit8 erf(árte fid) bie Siegierung bas
mit einverftanden, dap die bisher bei der Landesbank für die,
Lotterie einbezahlten und noch verfügbaren Gelder nach Abzug
der beftehenden Verpflihtungen auf die neue Songeffionärin
übergeben [ollen. Bon der Erfüllung diefer Verpflihtungen
aud der Bufaberflärung joll die Gültigkeit des ganzen Konz
aeiftonSdertrages abbängig fein. s
Diefer Entwurf murde dem Landtage al8 Kommiffion: am
1. Februar 1926 zur Beratung unterbreitet, unter Hinweis .
darauf, daß die Behandlung dringlich fei. Der Regierungschef
betonte, die Megierung müffe jede Verantwortung ablehnen,
allg der Landtag den Vertrag nicht behandeln wolle. Die .
inderheit ftellte die Bedingung, daß vorher die Regierungs-
rat8frage erledigt fein müfje. Und als die Mehrheit darauf
nicht einging, fam ein Befchluß nicht zujtande. Die Konzeffios
ndrin wiinjdte aber doch eine Stellungnahme der Regierung,
weil e8 ifr fonft nicht gelingen mürde, rechtzeitig für die
nädjte Ziehung das nötige Geld zu befchaffen. Deshalb entz
[dlop fid) bie Stegierung y ben SSertrag mit Qerrn Grüper
abaujdjfiepen, unter ausbrüdlidjem Borbehalt ber Genehmigung
durch den Landtag. Der Vertrag murde daher noch gleichen
Xag8 unter biejem Vorbehalt fjamt Zufagerflärung beidfeitig
untergeid)net. — ^ :