Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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Grüper murbe bann eine Reihe von Uenderungen gegenüber 
dem bisherigen Vertrage bejprodjen und auf Grund diejer Bes 
[predyngen ein neuer Entwurf ausgearbeitet mit folgendem 
Anhalt: 
AB Rongeffionärin trat die Firma John v. Olahn & Go., 
New-York auf, melde fich verpflichtete, eine Attiengefellichaft 
mit Sig in Badug mit einem Nominalfapital von einer Mil= 
lion Franfen, wovon minbdeftens Fr. 200,000 einbezahlt werden 
müßten, vor Beginn der Propaganda für die nächfte Lotterie 
zu gründen und die Konzejfion an diefe abzutreten. Die vom 
jurijtiidjen Berater empfohlene Befchränfung auf Namenaktien 
mar nicht zu erreiden. Die Rongeffionärin erflärte, dap auf 
biejem XSege die Sapitalbefdhaffung unmöglich fei, dagegen 
verpflichtete fie fi, dafür qu forgen, daß webder bie Banf Sau= 
zier & Co. nod) die Bertrieb3union Triejenberg unter den Af- 
jionüren zugelaffen merde. Auch war e8 nicht möglich, die 
Hinterlegung einer den Betrag von Fr. 200,000 überfteigenden 
Summe zu erzielen. In der Folge wurde die zu Hinterlegende 
ftautionSjumme im neuen Entwurfe auf Fr. 200,000 angefekt, 
‘immérbin mit der Cinfdränfung, dap die Rongeffionärin über 
das Geld fiir die Jwede der Durdhfiihrung einer begonnenen 
Lotterie bi8 auf den Betrag von Fr. 100,000 verfügen anne. 
Aufgenommen murde aber die Beftimmung, da die linterneb- 
mung {id vor Durd)fiihrung einer begonnenen Lotterie nicht 
auflôfen "dürfe. 
AB Udrefle ffir bie einlaufenben Gelber wurde neuer: 
dings, wie in bem erften Entwurfe, die Bezeidhnung ,Eingah- 
IungSftelle Baduz“ gewählt. = ° 
  
  
  
Geftriden murde Hingegen die Verpflichtung ber fton- 
zeffionäre, der Regierung nad) Beendigung jeder Lotterie Bes 
ridjt und Abrechnung porgulegen, Neu aufgenommen murde 
bie SSejtimmung, daß die Unternehmung bei Schadenerjaß ver: 
pflichtet ijt, eine einmal begonnene Lotterie zu Ende zu führen, 
und daß die Regierung iBrerfeits das Recht Haben fol, eine 
nicht beendete Lotterie auf Sojten der Konzeffionäre durch 
führen zu [aj[fen unb Gdjabenerjag zu verlangen. : 
  
  
Wefentlich ungiinftigere Bedingungen enthielt der neue 
Entmurf im Verhältnis zum bisherigen Vertrage inbezug auf- 
die Leiftungen an ben Gtaat und die Verpflichtungen des ~ 
Staates. Während nad) dem bisherigen Vertrage mur eine.
	        

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