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Grüper murbe bann eine Reihe von Uenderungen gegenüber
dem bisherigen Vertrage bejprodjen und auf Grund diejer Bes
[predyngen ein neuer Entwurf ausgearbeitet mit folgendem
Anhalt:
AB Rongeffionärin trat die Firma John v. Olahn & Go.,
New-York auf, melde fich verpflichtete, eine Attiengefellichaft
mit Sig in Badug mit einem Nominalfapital von einer Mil=
lion Franfen, wovon minbdeftens Fr. 200,000 einbezahlt werden
müßten, vor Beginn der Propaganda für die nächfte Lotterie
zu gründen und die Konzejfion an diefe abzutreten. Die vom
jurijtiidjen Berater empfohlene Befchränfung auf Namenaktien
mar nicht zu erreiden. Die Rongeffionärin erflärte, dap auf
biejem XSege die Sapitalbefdhaffung unmöglich fei, dagegen
verpflichtete fie fi, dafür qu forgen, daß webder bie Banf Sau=
zier & Co. nod) die Bertrieb3union Triejenberg unter den Af-
jionüren zugelaffen merde. Auch war e8 nicht möglich, die
Hinterlegung einer den Betrag von Fr. 200,000 überfteigenden
Summe zu erzielen. In der Folge wurde die zu Hinterlegende
ftautionSjumme im neuen Entwurfe auf Fr. 200,000 angefekt,
‘immérbin mit der Cinfdränfung, dap die Rongeffionärin über
das Geld fiir die Jwede der Durdhfiihrung einer begonnenen
Lotterie bi8 auf den Betrag von Fr. 100,000 verfügen anne.
Aufgenommen murde aber die Beftimmung, da die linterneb-
mung {id vor Durd)fiihrung einer begonnenen Lotterie nicht
auflôfen "dürfe.
AB Udrefle ffir bie einlaufenben Gelber wurde neuer:
dings, wie in bem erften Entwurfe, die Bezeidhnung ,Eingah-
IungSftelle Baduz“ gewählt. = °
Geftriden murde Hingegen die Verpflichtung ber fton-
zeffionäre, der Regierung nad) Beendigung jeder Lotterie Bes
ridjt und Abrechnung porgulegen, Neu aufgenommen murde
bie SSejtimmung, daß die Unternehmung bei Schadenerjaß ver:
pflichtet ijt, eine einmal begonnene Lotterie zu Ende zu führen,
und daß die Regierung iBrerfeits das Recht Haben fol, eine
nicht beendete Lotterie auf Sojten der Konzeffionäre durch
führen zu [aj[fen unb Gdjabenerjag zu verlangen. :
Wefentlich ungiinftigere Bedingungen enthielt der neue
Entmurf im Verhältnis zum bisherigen Vertrage inbezug auf-
die Leiftungen an ben Gtaat und die Verpflichtungen des ~
Staates. Während nad) dem bisherigen Vertrage mur eine.