Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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deïñ au erteilen, foweit fie Hiegu in der Lage ift. Sie Hatte ohnehin 
in Sfusfidjt genommen, beim Titel Einnahmen des Budgets,dem Land- 
tag in vertrauficher Sikung die nöfigen Auffiärungen zu erteilen. 
Nachdem aber eine dffentlide Beantwortung verlangt worden il, war 
bei der Tragweite eines joldhen Vorgehens ein bejonderer Regie» 
rungsbej[uB unumgünglid. 
Die Regierung darf au ihrer Redifertigung nodjmaís darauf 
Binmeijen, bal fie in ibren Beldliillen [tets einig ging mit der.eins 
timmigen Kinangtommiflion, deren Beratungen in ausfübrlidjen 
und von.bden jamiliden Beteiligten untergeidjneten Protofollen - nie 
bergelegt finb, unb ben Herren Mbgeordneten zur Einficht zur Wer: 
fügung. eben. . Da 
enn Deute ein Urteil gefällt werden [oll iiber bie Sors unb 
Nachteile biejer Ronzelfion, [o darf das eine nicht vergeflen werden, 
bah es beute, nadjbem getoille Erfahrungen vorliegen, leiter lt, 
fi ein Urteil zu bilden als Bei ber Erteilung der Konzeflion. Ne- 
gierung und Finanzkfommiffion glaubten die Verantwortung für eine 
jolie Kongeflion eber tragen zu fünnen als diejenige einer Mbleh- 
nung und dies zwar nit nur mit 9tüdjit auf die bedeutenden - 
Einnahmen, melde dem Staaie in Ausjicht ffanden, fondern nament 
fidj aud), um unjerer Bevölferung in biefer jdweren Zeit der Mt 
beitslofigfeit 9[rbeitsgelegenfeit unb Brot zu veridaifen. Bon Anfang 
an baben [omobI bie Regierung als die Finanzfommiilion bas mote 
Gewicht darauf gelegt, die Gadje auf eine müóglid)it [ofibe Grundlage 
au ficllen. Aus bielem Grunde Hat man [id Bauptiüdjíid) an Tire 
Summen gehalten, jtatt an fiftive Geminnbeteiligung und aus diefem 
Grunde if namenifid) aud) bie Erlegung ber Kaution von 100,000 
Franken verlangt worden. e 
enm Deute ein Saldo gezogen werben müßte, jo wäre auf ber 
HAttivjeite qnaujiihren der Betrag von 100,000 Franken, der Hem Lande 
Bereits verfallen ift, die Bejhaftung von Arbeitsgelegenheit und eine 
weitere Summe, welde bie Unternehmer zu zahlen Haben werden, 
worüber bereits ein pofitives Ungebot in einem nidt unbedeutenden 
ffettage porliegt. Huf ber anbern Ceite [inb ai e[feftipen SIusgaben 
bes Staates le Loti su nennen girfa 12,000 Franken für Majdhinen, 
t SHerftellung. der Marken und Honorar fiir bie &ommiljion, Jo daß 
s im ganzen immerhin ein Neinergebnis von weit mehr als das 
Balbe Iahresergebnis der Vermögens: und CErmerbs]teuer. ausmadt. 
_ Auf alle Sälle dar die Regierung für fh in Unfprug nehmen, 
dap fie nad Treu und Glauben gehandelt Hat, geleitet non bem reb: 
Tien Beftreben, das Wohl des Landes nad bejtem Wiffen: und. Kön- 
nen gu fôrdern. i 
So bejdlojjen vom.Regierungstollegium am 30. Dezember 1025." 
8. Die Ungriffe anf die Megierung. ' 
Die SBeantroortung bie[er Syntecpellation rourbe im ,iedj- 
‚tenfteiner Bolfsblatt“, Nr. 104, vom 31. Dezember 1925 mit 
einigen 3Bemerfungen miebergegeben, on benen bie Regierung 
bie Muffaj[umng fatte, bap fie die Jntereffen ded Landed [der 
fhädigen. Al Urheber maren, wie fid) im [püteren Strafe 
prozejje HerauSftellte, die Herren Dr. Hermann Xalfer (a 8 
Schreiber) und Bernhard Rij) (als Redaktor) verantwortlich.
	        

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