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„Hält. die J9tegierung es für ausgefdloffen, daB Private ihre Briefe
dort fempeln faïlen fonnten. Nad) Anlicht des Poftamtes Baduz find
‚alle erfordberliden Voridismañregeïn que Verhütung jeden Mik:
btaudjes getroffen worden. '
. 14. Frage: Iit es mar, bal bereits mit einer neuen Gejellidoait
Unterbanblungen laufen, oder ijt bereits abgejdlofjen worben?
° Autwort: Verhandlungen mit neuen Geldgebern find neben ben
Berhandlurigen mit den Konzejlionären geführt worden, ohne indeljen
bis Beute qu einem politiven Ergebnis zu führen. Alles gejhah jedoch
unter ausbrüdfidem SSorbefait ber Genefmigung butd) den Landtag
(Sibung ber finangfommifiion vom 17. Dezember 1925 und Schreiben
an bie Konzefiionäre vom 17. Dezember 1925). a
. 15. Frage: Sit der Regierung bekannt, wieviel Geld eingegangen,
wieviel verlojt worben ift? Man jpridht von großen verfallenen Iref-
fern. Dann [dwirren wiederum Gerüchte, daz ganz wenig eingegangen
lei, unb daß nur ein ganz Meiner Teil zu verlojen war. Go meit fommt
cs, wenn man im geheimen arbeitet.
Das Unternehmen entbefrt nad meiner Unfit jeder gefeklidhen
ge. Die Behörde fat fid) einer SSerjaljungsperfebung jœuldig
emadt. i ^
& Gegen einen eventuellen NadlaB von feiten des Landes zu Gun-
Hen bes lInternefmens erhebe id) Proteit.
. SBenn die Geriihte qum Teil wahr find. dann Haben wir es mit
einer Rôpenidiade 3u tun. Sas Qanb fommt jo um den lekten Kredit.
Sch verlange Aufjdlug.
Antwort: Herr Abg. Büchel: WünjdhHen Sie, nadbem Cie ben
Vertiag und die Geldeingänge fenneri, dak Ihnen Sffentlig Auskunft
gegeben oe was an Geldern bis zum 29. Dezember 1925 einge:
gangen ijt? .
P Büchel: Nein. Naddem, was wir im Borzimmer Iün-
gere Zeit debattiert Haben, fönnte id durch die Verôijentliqung unter
Umftänden eine grofe Verantwortung auf mid laben. Jd verzichte
auf die Beröfjentlidung. .
YUntwort: Mas die verlojten Beträge anbetrifit, fanm bie Stegie-
rung auf Grund des Konzellionsvertrages in die Bücher Cinficht neh-
inen und den ausjujablenden Beitrag an Treffern jeititellen. Gie ijt
jedoch ber Auffaffung, dan die dffentlide Befannigabe diejes Beitrages - ;
im Jnterefle der Fortführung des Unternehmens unter Teiben muß.
€ie fann aber fettteten, bab bie verfügbaren eingelaufenen Gelder
ber erften Klajje, die bei der Gpar- und Leihkajje deponiert find, zur
Dedung der auszugahlenden Treffer mehr als ‚genügend find.
Was die Borwürfe betrifft, dak das Unternehmen jeber gejet-
fiden Grundlage entbebre, und dañ dh die Behörden einer Verfal-
jungsveriefung jOuldig gemadt Haben, wären der Regierung ge:
nauere Angaben darüber erwünfdht, welde Bejtimmungen verlegt
Jein follen.iGie it der Ueberzeugung, dap die Gewdhrung einer Kon:
zellion als‘ Berwaltungsmaknahme in ihre ausidlieplide Kompetenz
fällt und Re betont insbefondere, da die Schaffung eines Monopols
auf bem verfafiungsmigigen Meg der Gejehgebung erfofat ift.
Damit dürften die Fragen des Herrn Interpellanten in vollem
Umfange beantwortet fein. Die Negiétung erffärt fi, Jofern der Hohe
Qandtag das Verlangen ftellt, gerne bereit, nod weitere Auffläruns