Herr Dr. Huber fügte zum Schluffe bei, dap ed nicht
einmal im Lande bekannt werden follte, daß eine grope Qlen-
derung eingetrefen jei.
Den bisherigen Nonzeffionären wurde auf Grund diefer
VBefprehungen noch am gleichen Tage die nachftehende
Offerte unterbreitet: - ; .
„Regierung und Finanzkommijlion [ind bereit, die bisherigen Kon-
zeilionäre aus allen BVertragsverpfligtungen zu entlafjen unter der Be-
dingung, dap:
1. Die bejtehende Kaution im Vetrage von Fr. 100,000 (ein-
Hunderttaufjend) Franken als verfallen betrachtet wird;
2, eine Summe von weiteren Fr. 30,000 (breiigtaufend) Franfen
bar bezahlt wirb; .
:8&. ein. neuer Rongeffionsoertrag mit neuen fongeljtonürem ju.
ftande fommt;
d. die neuen Rongeffionäre berechtigt find, die auj 9tedjnung der
bisherigen Konzejlionäre eingelaufjenen Gelder zu übernehmen und die
Lotterie mit bem bejtehenden Kundenftod und Material auf der Bafis
des bisherigen Cpielplanes und unter dem bisherigen Namen weiter
ju betreiben. .
Sieje Offerte gilt jebod) nur unter Vorbehalt der Genehmigung
durd) ben Qanbtag und ijt verbindlid bis Montag den 21. Dezember
1925, mittags 12 iy
Für den Fall, daß eine gütlige Vereinbarung nidht aujtanbe
fommen jolIte, miürbe fid) die Regierung genötigt leben, auf der vollen
Erfüllung des Vertrages ju beharren und die ihr zur Verfügung jte:
Bruben Sted)tsmittel qu ergreifen.“
Auf Grund dejer Befehlüffe wurde von Sen Dr.
Emil Bed mit Herrn Dr. Huber ein neuer Bertrag befprochen,
wobei jedoch eine Einigung über verfchiedene Puntte nicht
ujtanbe fam, fodaß der juriftifche Berater fih darauf be-
féranten mufite, im neuen Entwurf, foweit eine Einigung
nicht ftattgefunden hatte, feine Zahlen einzufeBen. Der Ent-
wurf war daher gedacht alg Berhandlungsbafig für Kommiffion
und Regierung, welche diefe Zahlen cingufegen Düffen. Zu
erwähnen find aus demjelben indbefondere folgende Punkte:
-1) Onbegug auf die Gewinnbeteiligung {hlug Herr Or.
Huber vor, dem Staat 30% einzuräumen. .
2) AUB fire‘ Abgabe fongedierte Herr Dr. Huber, nach
längeren Befprechungen 10,000 Fr. pro Fahr, nachdem er
einen {oldhen Beitrag urjprüngíid) überhaupt abgelehnt hatte.
3) Das. Aftienfapital nabm er mit 200,000 - 250,000 in
Ausfiht, während Herr Dr. Emil Bed mindeftens 400,000 Gr.
verlangte.
4) Die erffmals zu binterfegende Summe fegte Herr
Dr. Huber auf 100,000 bis 200,000 Fr. an, wogegen vom
juriffifchen Berater mindeftens 300,000 gefordert wurden.