Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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Il. Die Durchführung der erften Lotterie. 
1. Der Beginn. . 
Dom Gejhäftéträger in Bern wurden fofort die bei den 
mündlichen Bejprehungen vorbehaltenen Vereinbarungen mit 
der [Oweiz. Oberpoftdirektion in die Wege geleitet. Bezüglich ber 
in Ausdficht genommenen Granfiermafhinen entffanden feine 
‚befonderen Schwierigkeiten, dagegen bemerkte der Gefchäfts- 
träger bezüglich des Marfentredited: ,Sdhwieriger {cheint die 
Frage des Martentredites zu fein, weil die Kreditierung der 
Marfen den Grunbfäten des anmendbaren Doftgefeges wider- 
fpreche. Deshalb müßte dag Departement qu biefer Frage 
Stellung nehmen. Mach der Auffaflung ded Herrn Dubois 
‚wäre die. Suftimmung wabhrideinlid) erhältlich, obfdon ‘die 
Summe von 300,000 Gr. efrveldher Verwunderung gerufen pat.“ 
Am 25. Aug. 1925 berichtete die Gefandt{dhaft fodbann : , Die 
Oberpoftdirettion ift alfo bamit einverftanden, daf die fürftliche 
Regierung den Rongeffionären der Rlaffenlotterie, einen Franta- 
turvorfhuß im Betrage von 300,000 Gr. für die Dauer von 
mindefteng 6 Wochen in dem Sinne gewährt, daß die Einzah- 
fung des von der Frankiermafchine angezeigten Betrages, 
mogimal Jens 300,000 QGr., früfeiten8 nad 6 Wochen ftatt- 
- finden muß.“ : ' 
Inzwifchen waren zwei neue Informationen über die Bank 
Gautier & Co. eingegangen. Diejenige vom 26. Auguft Hat 
folgenden Wortlaut: „Kleineres Banfgefchäft, das feit 1889 
auf biefigem Plage eriffiert. Im Sabre 1924 wurde dasfelbe in. 
eine Attiengejellfchaft mit einem Kapital von einer Million umge- 
wandelt. Gleichzeitig wurde in Zürich eine Zweigniederlaffung 
errichtet. Eine Bilanz ift bis dato nicht publiziert worden.“ 
Die zweite Auskunft vom 29. Auguft lautet; „Es handelt 
fig um eine Familien-Aftiengefellfchaft, eine Bilanz wird nicht 
veröffentlicht und nähere Angaben über die Entwidlung und 
die Refulktate fönnen nicht gemacht werden. Das Aktienkapital 
beträgt eine Million Franken, den Berhältniffen angemeffene 
Kredite dürfen eingeräumt werden.” 
Am 1. September 1925, alfo zwei Tage vor Ablauf der 
Grift, wurde von der Bank Sautier & Co. bei der Regierung 
die Kautionsfumme im Betrage von 100,000 Gr. in bar erlegt- 
Sn der Folge mußte die Regierung von verfchieden®T 
Seite vernehmen, daß die Konzeffionäre auf Grund der mündlich 
per{prochenen Songeffion Geld aufzunehmen verfuchten. Go 
  
  
 
	        

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