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Il. Die Durchführung der erften Lotterie.
1. Der Beginn. .
Dom Gejhäftéträger in Bern wurden fofort die bei den
mündlichen Bejprehungen vorbehaltenen Vereinbarungen mit
der [Oweiz. Oberpoftdirektion in die Wege geleitet. Bezüglich ber
in Ausdficht genommenen Granfiermafhinen entffanden feine
‚befonderen Schwierigkeiten, dagegen bemerkte der Gefchäfts-
träger bezüglich des Marfentredited: ,Sdhwieriger {cheint die
Frage des Martentredites zu fein, weil die Kreditierung der
Marfen den Grunbfäten des anmendbaren Doftgefeges wider-
fpreche. Deshalb müßte dag Departement qu biefer Frage
Stellung nehmen. Mach der Auffaflung ded Herrn Dubois
‚wäre die. Suftimmung wabhrideinlid) erhältlich, obfdon ‘die
Summe von 300,000 Gr. efrveldher Verwunderung gerufen pat.“
Am 25. Aug. 1925 berichtete die Gefandt{dhaft fodbann : , Die
Oberpoftdirettion ift alfo bamit einverftanden, daf die fürftliche
Regierung den Rongeffionären der Rlaffenlotterie, einen Franta-
turvorfhuß im Betrage von 300,000 Gr. für die Dauer von
mindefteng 6 Wochen in dem Sinne gewährt, daß die Einzah-
fung des von der Frankiermafchine angezeigten Betrages,
mogimal Jens 300,000 QGr., früfeiten8 nad 6 Wochen ftatt-
- finden muß.“ : '
Inzwifchen waren zwei neue Informationen über die Bank
Gautier & Co. eingegangen. Diejenige vom 26. Auguft Hat
folgenden Wortlaut: „Kleineres Banfgefchäft, das feit 1889
auf biefigem Plage eriffiert. Im Sabre 1924 wurde dasfelbe in.
eine Attiengejellfchaft mit einem Kapital von einer Million umge-
wandelt. Gleichzeitig wurde in Zürich eine Zweigniederlaffung
errichtet. Eine Bilanz ift bis dato nicht publiziert worden.“
Die zweite Auskunft vom 29. Auguft lautet; „Es handelt
fig um eine Familien-Aftiengefellfchaft, eine Bilanz wird nicht
veröffentlicht und nähere Angaben über die Entwidlung und
die Refulktate fönnen nicht gemacht werden. Das Aktienkapital
beträgt eine Million Franken, den Berhältniffen angemeffene
Kredite dürfen eingeräumt werden.”
Am 1. September 1925, alfo zwei Tage vor Ablauf der
Grift, wurde von der Bank Sautier & Co. bei der Regierung
die Kautionsfumme im Betrage von 100,000 Gr. in bar erlegt-
Sn der Folge mußte die Regierung von verfchieden®T
Seite vernehmen, daß die Konzeffionäre auf Grund der mündlich
per{prochenen Songeffion Geld aufzunehmen verfuchten. Go