Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

  
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6. Der Gegenentivurf ber Kongeffiondre. 
Die. Konzeffionäre reichten Hierauf der Regierung unter 
dem 13. Quguft 1925 einen (Gegen-Cntrurf ein, der in der 
Sigung der Finanzkommiffion vom 14. Auguft 1925 zur 
Beratung gelangte. In diefjer Sigung wurde nach einer kurzen 
Bejprechung diefes Gegenentwurfes befchloffen, daß Herr 
Or. Emil Bed die Differengen diefes Entrourfes jum Regie- 
rungéentrourfe überfidtlic gufammenttellen fol. 
7. Die Sigung vom 17. Unguft 1925. 
Am 17. Auguft 1925 wurden dann diefe Differenzen 
einer eingehenden Beratung unterzogen. Einleitend wies der 
Regierungschef darauf hin, daß infolge des Bekanntwerdens 
der BerhHandlungen im Lande bereitd der Hunger nach Geld 
fi zeige, und daß die Herren Vorfteher Vatliner und Bize- 
vorfteher Jäger von Mauren fich beim Landtagspräfidenten 
verwendet Hätten, bap ber Sauptoerbienjt iu ihre Gemeinde 
verlegt merde. Im Anfchluß daran erflärte Herr Dr. Emil Bed: 
„Wir müffen uns. in diefer Sache fichern, große Zahlen fpielen 
feine tolle, nur etwas Effeftives wollen wir haben“. Und auch 
der NMegierungschef gab die Erklärung ab, „er würde den Tert 
des erften Entwurfes fein laffen und überhaupt alles aufnehmen, 
wad der Gejellihaft nidjt jhadet, dem Lande aber nübt, wir 
wollen nur Sicheres machen.“ 
Die Kommiffion erklärte fid) mit bem QBun[dje ber Ston- 
zeffionäre, eine Lotterie eventuell nur mit 3 Klafjen durchzuführen, 
einverftanden, unter der Bedingung, daß bie Ceiffungen an ben 
Staat Hiedurch nicht verringert werden. Erneut wurde den 
Bedenken Ausdruck gegeben, daß die Beziehungen zur Schweiz 
nicht getrübf werden dürfen, und Herr Abg. Naifer beantragte, 
bieje Sache Herrn Dr. Emil Ved zu überlaffen. 
Bezüglich des Namens der Lotterie hatte Herr Dr. Emil 
Bed zuerjt vorgefchlagen „Klafferilotterie in Vaduz” und als 
die Nonzeffionäre darauf nicht eintreten wollten, „Klaffenlotterie 
in Liechtenftein“ unter Hinweid darauf, daß der Name auch 
mit Rückficht auf die Beziehungen zur Schweiz vorfichtig gewählt 
werden müffe, und er fchlug deshalb in der Folge vor, den 
privaten Charakter des Unternehmens irgendwie zu betonen 
burch Beifiigung eines geeigneten Jufaged (wie 3. B. 91.-.). 
Die im früheren Entwurfe enthaltene Bedingung, daß die 
Lofe und Propagandafchriften der Regierung zur Genehmigung 
vorzulegen feien, wurde auf Grund der Verhandlungen dahin
	        

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