Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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bie Regierung wolle ein für das Land duÿerft 
vorteilhafte Gefchdft verunmóglid)en, unb. [don 
. machte fi aud) ein Ouf ber Oeffentlichleit in 
bem Sinne geltend, daß die Regierung den Bogen 
nicht überfpanne und die ganze Änternehmung nicht 
an-zu ftrengen Bedingungen foll {heitern lafjen. 
. 2) Als den bargelegten Tatfachen dürfte ferner 
hervorgehen, daß die Regierung von allem Anfang an 
auf möglichfte Oeffentlichfeit drängte unb nur unfer 
dem Drucke der Berhältniffe darauf verzichtete, den 
Landtag zur Beratung Diefes wichtigen Bertrages 
einzuberufen. Diesbezüglich darf daran erinnert wers 
den, daß die Regierung im Einverftändnis mit dem 
juriftijchen Berater den Kongefjiondwerbern von An- 
fang an erflärte, daß fie diefe Sache zuerft dem 
Landtage vorlegen volle. Lind als diefe einwendeten, 
daß die Angelegenheit fehr dringend {ei und [ie 
“andernfalls die Unternehmung anderswo durchführen - 
müßten, - {hlug die Regierung vor, den Landtag 
telegrafifch einguberufen. nd died zwar, fro$bem 
von einem Markenkredit damals nicht die Rede war. 
Dagegen wurde von den Unternehmern geltend ge- 
macht, daß die Deffentlidhfeit der Berhandlungen 
das. Gejchift verunmöglichen würde. Im Snterefje 
der Sache felbft und des Landes glaubte man daher, 
von der Einberufung des Landtages abfehen zu 
miüffen. Aus der gleidhen Erwägung wurde eine An- 
regung des Herrn Regierungschefs, eine Berlautba- 
rung in die Zeitungen zu geben, auf Anregung der 
Herren AWbg. Wachter und Kaifer abgelehnt. 
Immerhin ließ die Regierung esd fich nicht neh-
	        

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