froftireten des neuen Steuergesetzes auch den Gemeinden, eine
Mehmng ihrer Steuereinnahmen, vor allem aber die Möglich- '
feit' besserer Anpassung dieser Einnahmen >an den Bedarf
brächte. Für ausnahmsweise ungünstige Gemeindeverhältnisse
wird, endlich die. Möglichkeit von Beitragsleistungen, aus-Lan-.
desmitteln vorgesehen (Art. 89, Ms. 3). . • - •
. Der Landtag hat in der Schlußabstimmung die Vor
lage einstimmig angenommen. Wir empfehlen Euch, sie
ebenfalls zu genehmigen. .
Vaduz, den 2. Dezember. 1922s .
Im Uamen des Landtages:
r . 'Die .Sekretäre: - Das Präsidium: -
Felix Gobelmänn
Stefan Wachter.
vr. Wilhelm Beck
Peter Büchel