8 ©ctränfcficuct: . - -■/
Die Schätzung der wahrscheinlichen Erträge der-Getränke-
steuer ist äbermal kaum' möglich, da . die.Größe ..dès,Steuer
obsektes, der Umfang; des Konsums, geistiger Getränke, statistisch
nicht festgestellt werden, kann, .und jede,; gleichviel, wie .immer
fundierte Hypothese, sei es'aüß Grund der doch, ganz i.anders
gearteten schweizerischen Konsumquantitäten, sei es auf Grund
der von der. Zollstatistik erfaßten-Importe-hon Bier und-Wein '
aus dem Auslande, eben nur .hypothetischen.. Charakter hätte.
Folglich sei, ohne weitere' Begründung, ' der Ertrag cher. Ge
tränkesteuer mit'zunächst, nur Fr.. 10,000 im Jahre angesetzt.
Bei.à einer Bevölkerung, von- rund'11,000 Einwohnern würde
dieses Steueraufkommen-eine fiskalischeBelastung des Mon-
sums geistiger' Getränke mit Fr. 0.91 auf den Kopf der Bevöl-
i'erüng, ohne Mltberücksichtigün'g der Zolle.rUäge, bedeuten, eine
-Belastungsquöte, die'so' außerordentlich'weit hinter den Bel'a-
'stungsquoten selbst'der Vorkriegsjahre,. also einer Zeit'heute
.fast idyllisch anmutender Steuersätze/, ^ zurückbleibt, daß eine -
Enttäuschung- durch- Mindererträge kaum wahrscheinlich, ists
'■ 2luf Grund dieser Schätzungen, ' welchen, man- (vielleicht - so
gar M weit gehende) Vorsicht.gewiß nicht'wird absprechen kön
nen, läßt sich der.Ertrag der sämtlichen , nach Maßgabe-des vor-
.liegenden -Entwurfes zu.-erhebenden, .Lanöessteuern. wiefolgt-
vemnjchlagen: ' -'7
Vermögens- und Eriverbssteuer . Fr. 156,000-' '
' s-Davon ab: .3 °/g Einzugsprovi- - - '
non-an'die Gemeinden.'- .. 4,580 ; gr: 151,320
2. Pauschalierte Gewerbesteuer.
20,000
3'. Pauschalierte'-Äenlnersteuer
p. IN. ,
Z. Erbschafts-- u. Schenkungssteuer
p. in. .
"5. Gesellschaftssteuer "
' Fr. ' .15,000
' Davon ab: G'emeindeänteil .'
5,000
-. 10.000
6.. Getränkesteuer - -
Fr.' 10,000 -
-'.Davon ab':...Geineindeanieil - -
. .„ . 5,000. „
.5,000
Zufäminen - - . ' ' Fr. 186,320
,.- '-' Unter - Zugrundelegung .der im . Gesetzesentwurfe. vorgese
henen Steuersätze- und unter der weitern Voraussetzung,-daß'
.-die; vom Landtage' festzusetzenden Steuersätze. der/Vermögens-
,und - Erwerbssteuer. den gesetzlichen Steuereinheiten 'entsprechen
.werden, kann-somit'mit einem Steüerertrage won rund. 185,000.
/Franken,fährlichgerechnet werden. Jede, Erhöhung des Aufkom-
-mens der pauschalierten Gewerbesteuer, jede, nennenswerte' Lei-