Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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Die Schätzung der wahrscheinlichen Erträge der-Getränke- 
steuer ist äbermal kaum' möglich, da . die.Größe ..dès,Steuer 
obsektes, der Umfang; des Konsums, geistiger Getränke, statistisch 
nicht festgestellt werden, kann, .und jede,; gleichviel, wie .immer 
fundierte Hypothese, sei es'aüß Grund der doch, ganz i.anders 
gearteten schweizerischen Konsumquantitäten, sei es auf Grund 
der von der. Zollstatistik erfaßten-Importe-hon Bier und-Wein ' 
aus dem Auslande, eben nur .hypothetischen.. Charakter hätte. 
Folglich sei, ohne weitere' Begründung, ' der Ertrag cher. Ge 
tränkesteuer mit'zunächst, nur Fr.. 10,000 im Jahre angesetzt. 
Bei.à einer Bevölkerung, von- rund'11,000 Einwohnern würde 
dieses Steueraufkommen-eine fiskalischeBelastung des Mon- 
sums geistiger' Getränke mit Fr. 0.91 auf den Kopf der Bevöl- 
i'erüng, ohne Mltberücksichtigün'g der Zolle.rUäge, bedeuten, eine 
-Belastungsquöte, die'so' außerordentlich'weit hinter den Bel'a- 
'stungsquoten selbst'der Vorkriegsjahre,. also einer Zeit'heute 
.fast idyllisch anmutender Steuersätze/, ^ zurückbleibt, daß eine - 
Enttäuschung- durch- Mindererträge kaum wahrscheinlich, ists 
'■ 2luf Grund dieser Schätzungen, ' welchen, man- (vielleicht - so 
gar M weit gehende) Vorsicht.gewiß nicht'wird absprechen kön 
nen, läßt sich der.Ertrag der sämtlichen , nach Maßgabe-des vor- 
.liegenden -Entwurfes zu.-erhebenden, .Lanöessteuern. wiefolgt- 
vemnjchlagen: ' -'7 
Vermögens- und Eriverbssteuer . Fr. 156,000-' ' 
' s-Davon ab: .3 °/g Einzugsprovi- - - ' 
non-an'die Gemeinden.'- .. 4,580 ; gr: 151,320 
2. Pauschalierte Gewerbesteuer. 
20,000 
3'. Pauschalierte'-Äenlnersteuer 
p. IN. , 
Z. Erbschafts-- u. Schenkungssteuer 
p. in. . 
"5. Gesellschaftssteuer " 
' Fr. ' .15,000 
' Davon ab: G'emeindeänteil .' 
5,000 
-. 10.000 
6.. Getränkesteuer - - 
Fr.' 10,000 - 
-'.Davon ab':...Geineindeanieil - - 
. .„ . 5,000. „ 
.5,000 
Zufäminen - - . ' ' Fr. 186,320 
,.- '-' Unter - Zugrundelegung .der im . Gesetzesentwurfe. vorgese 
henen Steuersätze- und unter der weitern Voraussetzung,-daß' 
.-die; vom Landtage' festzusetzenden Steuersätze. der/Vermögens- 
,und - Erwerbssteuer. den gesetzlichen Steuereinheiten 'entsprechen 
.werden, kann-somit'mit einem Steüerertrage won rund. 185,000. 
/Franken,fährlichgerechnet werden. Jede, Erhöhung des Aufkom- 
-mens der pauschalierten Gewerbesteuer, jede, nennenswerte' Lei-
	        

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