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derer Art durch Ermäßigung, der Steuersätze Fr. -50,000- zu
reduzieren, bei wachsendem, Bedarf dagegen durch Erhöhung
dieser- Steuersätze um jer ein. Drittel der. gesetzlichen . Steuerein- -
heiten einen.Mehrertrag der beiden genannten Steuern um
Fr. 50,000 herbeizuführen. -. - . -
4. Pauschalierte Gewerbesteuer.
In dem vorstehend ünter 4. und 2. ausgewiesenen Eitrage
der. Vermögens- und der Erwerbssteuer sind nicht inbegriffen,
die Steuerleistungen' der beiden im Lande vorhandenen- fabrik
mäßigen - Gewerbebetriebe, deren Steuersoll auch nach Maßgabe
der geltenden Steuergesetzgebung pauschaliert ist, und nach Ar
tikel 45 des Entwurfes pauschaliert- bleibt. Die Steuerleistung
dieser beiden. Unternehmungen-belief sich: -
'' / ' im 'Jahre -1920.auf .Fr. - 8,440
.' . . ' im-Jahre 1921 .Ms Fr. 10,028'und .
im Jahre 1922 auf. Fr.. 11.500 . . '
4 Allseitig wird im Lande die-Auffassung vertreten, daß die
bisherigen'Steuerleistungen der'beiden fabrikmäßigen. Gewerbe
betriebe-zu niedrig- sind .und in keinem rationellen Verhältnisse
stehen zu den Vorteilen, welche, die gegenüber den schweizeri
schen wesentlich , niedrigeren Löhne in Liechtenstein den beiden
Unternehmungen bieten.-Und generell.wird gesagt werden düm
fen, daß wenn die -gesamte. Bevölkerung mit der Annahme eines
- neuen'Steuergesetzes sich.selbst eine stärkere Steuerbelastung auf
erlegt,, auch die - fabrikmäßigen Gewerbebetriebe eine, der bis-'
Herigen gegenüber wesentlich erhöhte Steuerleistung werden auf-'
-bringen' müssen. Um indessen auch nach dieser Seite hin keine
allzu optimistischen Fahlen, welche die-Wirklichkeit sehn bald
desavouieren würde, auszustellen, ' sei die künftige Steuer--
'leistung der fabrikmäßigen Gewerbebetriebe mit nur Fr. 20,000
ongesesit,. einem Beträge, der wesentlich hinter demjenigen ''zu
rückbleibt, -mit welchem Unternehmungen gleicher Art'und glei
chen Umfanges in' den' benachbarten schweizerischen Kantonen
zur-.Steuerleistung gewiß herangezogen würden. ' .-
5. Pauschalierte Rentnersteuer.
In Ermangelung aller Unterlagen, und angesichts der völ
ligem Ungewißheit darüber, in. welchem Umfange Liechtenstein
inskünftig eine.-Anziehungskraft - aus- die der pauschalierten
Nentnersteuer unterstehenden Steuersubjekte'Esüben wird,-sei'
von.einer Schätzung des wahrscheinlichen Ertrages dieser Steuer
nvgejehen. ' ' .' . ' . -