Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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derer Art durch Ermäßigung, der Steuersätze Fr. -50,000- zu 
reduzieren, bei wachsendem, Bedarf dagegen durch Erhöhung 
dieser- Steuersätze um jer ein. Drittel der. gesetzlichen . Steuerein- - 
heiten einen.Mehrertrag der beiden genannten Steuern um 
Fr. 50,000 herbeizuführen. -. - . - 
4. Pauschalierte Gewerbesteuer. 
In dem vorstehend ünter 4. und 2. ausgewiesenen Eitrage 
der. Vermögens- und der Erwerbssteuer sind nicht inbegriffen, 
die Steuerleistungen' der beiden im Lande vorhandenen- fabrik 
mäßigen - Gewerbebetriebe, deren Steuersoll auch nach Maßgabe 
der geltenden Steuergesetzgebung pauschaliert ist, und nach Ar 
tikel 45 des Entwurfes pauschaliert- bleibt. Die Steuerleistung 
dieser beiden. Unternehmungen-belief sich: - 
'' / ' im 'Jahre -1920.auf .Fr. - 8,440 
.' . . ' im-Jahre 1921 .Ms Fr. 10,028'und . 
im Jahre 1922 auf. Fr.. 11.500 . . ' 
4 Allseitig wird im Lande die-Auffassung vertreten, daß die 
bisherigen'Steuerleistungen der'beiden fabrikmäßigen. Gewerbe 
betriebe-zu niedrig- sind .und in keinem rationellen Verhältnisse 
stehen zu den Vorteilen, welche, die gegenüber den schweizeri 
schen wesentlich , niedrigeren Löhne in Liechtenstein den beiden 
Unternehmungen bieten.-Und generell.wird gesagt werden düm 
fen, daß wenn die -gesamte. Bevölkerung mit der Annahme eines 
- neuen'Steuergesetzes sich.selbst eine stärkere Steuerbelastung auf 
erlegt,, auch die - fabrikmäßigen Gewerbebetriebe eine, der bis-' 
Herigen gegenüber wesentlich erhöhte Steuerleistung werden auf-' 
-bringen' müssen. Um indessen auch nach dieser Seite hin keine 
allzu optimistischen Fahlen, welche die-Wirklichkeit sehn bald 
desavouieren würde, auszustellen, ' sei die künftige Steuer-- 
'leistung der fabrikmäßigen Gewerbebetriebe mit nur Fr. 20,000 
ongesesit,. einem Beträge, der wesentlich hinter demjenigen ''zu 
rückbleibt, -mit welchem Unternehmungen gleicher Art'und glei 
chen Umfanges in' den' benachbarten schweizerischen Kantonen 
zur-.Steuerleistung gewiß herangezogen würden. ' .- 
5. Pauschalierte Rentnersteuer. 
In Ermangelung aller Unterlagen, und angesichts der völ 
ligem Ungewißheit darüber, in. welchem Umfange Liechtenstein 
inskünftig eine.-Anziehungskraft - aus- die der pauschalierten 
Nentnersteuer unterstehenden Steuersubjekte'Esüben wird,-sei' 
von.einer Schätzung des wahrscheinlichen Ertrages dieser Steuer 
nvgejehen. ' ' .' . ' . -
	        

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