Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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- kommen in der Höhe von Fr. 12,000 auf die Kapitalrenten 
steuer Fr.'1500 gleich 12y 2 %< so ‘¡ei angenommen, dag eben 
falls 1244% des Steuerobjektes auf Kapitälrentenöezüge ent 
fallen - daß also m..-a> W. 87s4%. .dr§ Steuerobsektes sich.aus 
^ Besoldungsbezügen und Erwerb. ü: liberalen Berufen zusam- 
^ mensetzen, diese Erwerbskategorien somit mit . ■. Fr- 448,000 
zur 'Erwerbssteuerleistung herangezogen werden können. 
6) Lohnerwerb. Der auf Grund des Gesetzes vom 27. De- 
^ zember 1921 mit einer Sondersteuer belastete Lohnerwerb wird, 
von der Fürstlichen Regierung auf jährlich rund Fr. 1,300,000 
geschätzt - (Lohnerwerb der Fabritarbeiter, Handwerksgesellen, 
Taglöhner und Dienstpersonal),, und mit diesem Betrag von 
Fr. 1,300,000 wird somit der Lohnerwerb der.Ertragsschätzung 
zugrunde zu legen fein. 
Zusammenfassung, Erwerb. 
' Auf Grund der vorstehenden Angaben kann der steuerbare 
Erwerb-wie folgt zusammengefaßt werden: 
. a. Erwerb im landwirtfchaftl. Pächterbetriebe ^ p. m. 
b. Erwerb aus Gewerbe- und Handelsbetrieb Fr. 905,435 
c. Erwerb aus besoldeter Tätigkeit und ins 
4 liberalen Berufen . „ 448,800 
■ d. Lohnerwerb ’ „ 1,300,000 
Zusaminen steuerbarer Erwerb Fr. 2,653,435 
Der Berechnung der Erwerbssteuer soll folglich rund der 
Betrag von 2,6 Millionen Franken zugrunde gelegt werden. . 
NB-. Hierin ist nicht inbegriffen das Steuerobsekt der mit 
einer ^Pauschalierten Steuerleistung ' belasteten fabrikmäßigem 
Gewerbebetriebe. ' - . , . ' - 
2. Ertragsschatzung 
I% Auf Grund der dargelegten Verechnungsgrundlagen kann 
j. nunmehr eine Schätzung des Ertrages der im Gesetzesentwurfe 
* vorgesehenen Steuern versucht werden. - 
A Landessteuern. 
% '. 1. Die Vermögenssteuer. > 
' Das steuerbare Vermögen ist mit . rund 52 Millionen 
Franken ausgewiesen. Unter der^ Voraussetzung, daß die Steuer 
mit dem der gesetzlichen Steuereinheit entsprechenden Steuer 
sätze von IV2 Promille zur Erhebung gelangt, würde einem 
steuerbaren Vermögen von 52 Millionen .Franken hin Ertrag, 
der Vermögenssteuer in der Höhe von Fr., 78,000 entsprechen.
	        

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