Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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von über lS 1 /^ Millionen Franken wird der Bodenwert mit 
rund 5 Millionen Franken eher zu tief denn zu hoch 
angesetzt sein. Bei einem Bodenwerte von 5 Millionen Franken 
und einer Bevölkerung von rund 11,000 Einwohnern ergäbe 
sich auf den Kopf der Bevölkerung ein durchschnittlicher Betrag 
von Fr. 455, wogegen z. B. in rein landwirtschaftlichen Gemein 
den des Kantons Bern, die eine Bevölkerung von nicht mehr 
als 2 Einwohnern auf den Hektar Gemeindefläche aufweisen. 
Fr. 622 als Wert des mit Wohngebäuden bebauten Bodens auf 
den Kopf der Bevölkerung entfallen. 
Darnach wird angesetzt: 
der Bauwert der Gebäude mit Fr. IS,671.508 
der Bodenwert des mit Gebäuden bedeckten Bo 
dens mit '. . „ 5,000,000 
Demnach der gesamte Gebäudewert Fr. 23,671,508 
c) Biehhabe. Nächst dem eigentlichen Bodenvermögen ent 
fällt bei einem Landwirtschaftsbetriebe vom Charakter des in 
Liechtenstein vorherrschenden ein sehr erheblicher Teil des in 
der Landwirtschaft arbeitenden Kapitals auf die Viehhabe. Die 
Stückzahl der im Lande gehaltenen Viehbestände wird wie folgt 
angegeben: 
Viehbestand nach dem Ergebnis der Viehzählung v. 31. Dez. 1921: 
403 Pferde 
2404 Kühe 
1323 Rinder 
223 Ochsen 
• 83 Stiere 
1193 Kälber 
1147 Schafe 
993 Ziegen 
1534 Schweine 
Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen, recht gedrückten 
Viehwerte, wie sie vom Präsidenten des landwirtschaftlichen 
Vereins angegeben wurden, kann der Wert dieser gesamten 
Viehhabe mit zumindest 3 Millionen Franken 
angesetzt werden. 
6) Sonstiges, in der Landwirtschaft arbeitendes Kapital. 
Mit dem land- und forstwirtschaftlich bebauten Grund und 
Boden, den landwirtschaftlichen Gebäuden und der Viehhabe ist 
nur ein Teil des in der Landwirtschaft arbeitenden Gesamt 
kapitals erfaßt. Ein weiterer Teil entfällt auf andere Kapital 
arten (Obstbaumkapital, Pflanzgutkapital. Maschinen und Ge 
räte, umlaufendes Betriebskapital usw.). Unterlagen zur Schätz-
	        

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