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von über lS 1 /^ Millionen Franken wird der Bodenwert mit
rund 5 Millionen Franken eher zu tief denn zu hoch
angesetzt sein. Bei einem Bodenwerte von 5 Millionen Franken
und einer Bevölkerung von rund 11,000 Einwohnern ergäbe
sich auf den Kopf der Bevölkerung ein durchschnittlicher Betrag
von Fr. 455, wogegen z. B. in rein landwirtschaftlichen Gemein
den des Kantons Bern, die eine Bevölkerung von nicht mehr
als 2 Einwohnern auf den Hektar Gemeindefläche aufweisen.
Fr. 622 als Wert des mit Wohngebäuden bebauten Bodens auf
den Kopf der Bevölkerung entfallen.
Darnach wird angesetzt:
der Bauwert der Gebäude mit Fr. IS,671.508
der Bodenwert des mit Gebäuden bedeckten Bo
dens mit '. . „ 5,000,000
Demnach der gesamte Gebäudewert Fr. 23,671,508
c) Biehhabe. Nächst dem eigentlichen Bodenvermögen ent
fällt bei einem Landwirtschaftsbetriebe vom Charakter des in
Liechtenstein vorherrschenden ein sehr erheblicher Teil des in
der Landwirtschaft arbeitenden Kapitals auf die Viehhabe. Die
Stückzahl der im Lande gehaltenen Viehbestände wird wie folgt
angegeben:
Viehbestand nach dem Ergebnis der Viehzählung v. 31. Dez. 1921:
403 Pferde
2404 Kühe
1323 Rinder
223 Ochsen
• 83 Stiere
1193 Kälber
1147 Schafe
993 Ziegen
1534 Schweine
Unter Zugrundelegung der gegenwärtigen, recht gedrückten
Viehwerte, wie sie vom Präsidenten des landwirtschaftlichen
Vereins angegeben wurden, kann der Wert dieser gesamten
Viehhabe mit zumindest 3 Millionen Franken
angesetzt werden.
6) Sonstiges, in der Landwirtschaft arbeitendes Kapital.
Mit dem land- und forstwirtschaftlich bebauten Grund und
Boden, den landwirtschaftlichen Gebäuden und der Viehhabe ist
nur ein Teil des in der Landwirtschaft arbeitenden Gesamt
kapitals erfaßt. Ein weiterer Teil entfällt auf andere Kapital
arten (Obstbaumkapital, Pflanzgutkapital. Maschinen und Ge
räte, umlaufendes Betriebskapital usw.). Unterlagen zur Schätz-