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keine Staatssteuer zu entrichten haben werden, soferne die Er
träge dieses Vermögens Kirchen oder Schulzwecken oder der
Fürsorge für Arme und Kranke gewidmet sind (Art. 21,
Ziff. 2). Nach Vornahme dieses Abzuges in der Höhe von
Fr. .2,225,150 (sachkundige Schätzung) reduziert sich die Ge
samtsumme auf Fr. 23,876.958
b) Gebäude. Der auf Grund einer besonders sorgfältigen
Erhebung vom Landesgeometer ermittelte Bauwert der im
Lande vorhandenen Gebäude aller Art beläuit sich auf
Fr. 18,671,508
Zur Kontrolle dieser Zahl kann herangezogen werden eine
aus dem Jahre 1903 stammende Aufstellung über die gesamte
Brandverstcherungssumme der im Lande gelegenen Gebäude.
Diese belief sich auf Kr. 12,915,699. Es darf mit großer Ge
wißheit erklärt werden, daß wenn der Bauwert der im Lande
gelegenen Gebäude nach Maßgabe der Brandversicherungssum
men im Jahre 1903 mit nahezu 13 Millionen Kronen anzu
setzen war, der heutige Bauwert, unter Berücksichtigung sowohl
der seit dem Jahre 1903 erstellten Neubauten wie unter Berück
sichtigung der Verschiebungen des Geldwertes, für das Jahr
1922 mit knapp 19 Millionen Franken eher zu niedrig denn zu
hoch angesetzt ist.
Indessen stellt der Bauwert nur einen Teil des Gesamt
wertes der bebauten Grundstücke dar; ein zweiter Teil dieses
Gesamtwertes entfällt auf den Bodenwert, der leider nicht fest-.
stellbar ist. Wohl wird vom Landesgeometer angegeben, daß
der Baubödenwert sehr starke Verschiedenheiten aufweist und
zwischen etwa 20 Fr. für den Klafter an guten Lagen in Vaduz
im Maximum und 5 Fr. für den Klafter in der Gemeinde
Ruggell sich bewegt, und im Durchschnitte für das ganze Land
mit etwa Fr. 12.— für den Klafter angesetzt werden kann. Aber
diese Angaben lasten sich nicht weiter verwerten, da weder be
kannt ist der Gesamtumfang des mit Gebäuden bedeckten Areals,
noch die Verteilung dieses Areals auf die einzelnen Gemeinden.
In Ermangelung aller Unterlagen muß zu einer rohen Schätz
ung gegriffen werden, die, weil sie unkontröllierbar ist, beson
ders vorsichtig ausgeführt werden soll. Zwischen Bauwert und
Bodenwert besteht stets eine gewisse Beziehung, und wenn auch
das Verhältnis zwischen den Beiden in weitgehendem Maße
durch die Dichtigkeit der Bevölkerungsagglomeration beeinflußt
wird und in großen Gemeinden und Städten anders gestaltet
ist als in kleinen landwirtschaftlichen Gemeinden, so besteht doch
die Möglichkeit, auf Grund des Bauwertes unter Berücksich
tigung der Siedelungsweise und der Bevölkerungsdichte auf
den Bodenwert zu schließen. Bei einem Bauwert in der Höhe