Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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Versuch einer Ertragsberechnung sür die nach 
Maßgabe des Entwurfes eines Stenergesetzes 
für das Fürstentum Liechtenstein in erheben 
den Sleuern. 
' Der Versuch, die wahrscheinlichen Erträge her nach Maß 
gabe des vorliegenden Entwurfes zu erhebenden Steuern zu 
schätzen, stößt deshalb auf besondere Schwierigkeiten, weil im 
Zentrum des im Entwurfs vorgeschlagenen Steuersystems eine 
Vermögens- und Erwerbssteüer schlägt, wogegen keine zuläng 
lichen Unterlagen für die Schätzung der Größe des steuerbaren 
Vermögens und des, steuerbaren Erwerbes vorhanden sind. 
Denn das z. Z- noch geltende Steuersystem ist aus einem Er 
tragssteuerngesetze herausgewachsen, es belastet die einzelnen 
Ertragsquellen, und läßt keinen Schluß zu. auf die Größe des 
Gejamtvermögens oder Gesamterwerbes, der einzelnen Zensiten. 
Nachstehender Versuch einer Gewinnung der, Berechnungsgrund 
lagen wird wohl mit. größter Vorsicht unrernommcn, insbeson 
dere wird stets, um künftigen Enttäuschungen vorzubeugen, wo 
immer Zweifel möglich' sind, lieber die weniger optimistische . 
Anschauung rezipiert und die niedrigere Zahl eingesetzt, denn- 
. noch wird man keinen Augenblick übersehen dürfen, daß die 
nachstehenden Zahlen nicht den Charakter einer exakten Sta- 
tistik, sondern nur den einer gutfundierten vorsichtigen Schä 
tzung haben. 
1 Das steuerbare Vermögen. 
Der Betrag des steuerbaren Vermögens der einzelnen Zen 
siten. ist unbekannt. Man wird folglich den Versuch unternehmen 
müssen, dieses Vermögen auf Grund der vorhandenen Unter 
lagen nach seinen einzelnen Bestandteilen zu erfassen. •. ' 
, a) Land- und forstwirtschaftlich bebaute Grundstücke: Der 
vorhandene -Kataster erfaßt die Gesamtheit des land- und forst 
wirtschaftlichen. bebauten Südens, gegliedert nach Kultur-arten 
und Bonitatsklassen. Die Pro Klafter-angegebenen Ka-tastral- . 
werte sind längst veraltet und es wurden für Zwecke oorliegen- 
.der Ertragsberechnung durch den Herrn Landesgeometer die 
heutigen'Verkehrswerte für jede 'Kulturart und. Bonitätsklasse 
-eingefügt. Auf Grund dieser Angaben kann der in land- und 
forstwirtschaftlich bebauten Grundstücken investierte. Teil der 
steuerbaren Vermögen wie folgt berechnet werden:
	        

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