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Stempel, — darunter- als--wichtigste-e'ineäGebühr. auf. Hinter- - - . , •
lassen schäften, -s - '- . . - - •'
' ’ - -' stlnabhangig von, der Tatsache, dass trotz s der wiederholten - , ' ch
. . - letztsahrigen Revisionen der-Steuergesetzgebung die Ergiebigkeit- '
... - dieser Steuern nicht mehr-Finreicht,. um den Landesaufwand.zu
. . ,- decken, ' kann ein Ertragssteuerfystem. in ch'er eben skizzierten
''' Form trotz seiner anfänglichen Leistungsfähigkeit heute nicht
'mehr, als befriedigende Lösung der dem Steuergesetzgeber gestell- -
s -- ten Ausgabe gelten."Jedes Ertragssteuersystem, das , auf einer .
Grundsteuer' als 'Hauptsteuer .aufbaut-,-lmüß ' notwendig den- ‘';
- Grundsatz der ^Gerechtigkeit", d. hl der Gleichmäßigkeit der B'e-
,s .steuerung, zu dessen Verwirklichung es--geschaffen.-wurde,, mit ,- '
.der Dauer seines Bestehens selbst wieder-durchbrechen.'-Von-der- '
- .' . schiedenen Seiten her .ist dies geschehen-:. ,1'.-Die'Grundsteuer,
'.''s-,-festgesetzt und-erhoben auf der Grundlage eines vor mehr als - - .
50-Jahren aufgenommenen Katasters, entfernt stch vonsJahr zu ' '. .-
. - - , Jahr weiter von dem zur-Zeit der,Steuererhebung bestehenden -
Bodenwert'und:-ertrag; 'weder-fanden-.Wert-steigerungen'gebüh- .-
-' '- '-reude Betücksichtigung,, ivie.sie oft ohne.eigene-Arbeit, -des Be-' -
,'- 'sjherss durch--die Ausdehnung der-Ortschaften oderEntstehung^,
, 'von-Fabriken, eingetreten sind^ noch.-konnte-.auch nur die,all-" .
- -gemeine Veränderung-der -landwirtschaftlichen'Betriebsrichtung.'s
,! , .'ersaßt >verdenst die -durch die, Ausdehnung der Viehzucht den-- .st
' Boden der Hänge',an Wert gewinnen,'den Boden'der,,Täler an'.,'
. -Wert relativ,verlieren ließr'2. Die Tatsache,chatz-der. Ertrag der -
.- - Grundsteuer in-sährlich wachsendem Mißverhältnis-zum.wirk
lichen-BodeNertroge-steht,-würde eine, relative Mehrbelastung-'
-.. - .-8er'Gewerbetreibenden,-die-,unter-Berüchstchtigung ihrer-'konkre- ,,
- . ten -Leistungsfähigkeit, zur Steuer herangezogen werden,-,-bedeu- .
- .' ten, würde sie nichtin ihrem Wirkungen- wieder durchkreuzt, wer-
-'- - '. den.durch die V'eranlagnng der Gründsteuer ganz.ohne Rücksicht ,,,'.
' ' ' 'aus die Belastung des Grundbefitzess mit Hypothekenschulden und ' ,'
' - ... 'die' daraus, häufig resultierende völlige, Beziehungslostgkeit zwi- st
O - ' .. schen Leistungsfähigkeit und. Steuerlast. 3? Für den Gewerbe-
' '. „.'- 'treibenden,Und für den^Angehörigen der liberalen Berüfdhaben ' - -
- ' . die süngstem Gesetze die, Pflicht, zur Abgabe...einer Steuererk-lä- -
, str-ung verhängt bezw. ,verschärft. Ein'solcher,-Deklarätionszwang
- -, .- kann-Uber erfahrungsgemäß -nur dann,-.zU ,-wahrheitsgemäßer. De-' .st'
, klaration und'also zu einer der statsächlichen .Leistungsfähigkeit
' " entsprechenden,:B'elastun^ .führen, wenn die - Möglichkeit, einer -
- , . ' Nachprüfung d'er- Steuererklärüngen 'anläßlich, einer -Vermögens- st. >-'
st ' Übertragung, von Tydeswegen gegeben, ist- s Die'Nachläszgebüh'r' --
, - .ohne-obligatorische und- ernste amtliche Inventarisation-wird st--
' , - dieser Funktion'in.'keiner. Weise gerecht.„Daher wirkt- die spezielle, ,st
, ,,' ' s Einkommensteuer-' heute . als -Sonderbelästung^ des Lohn- uNd