Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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Stempel, — darunter- als--wichtigste-e'ineäGebühr. auf. Hinter- - - . , • 
lassen schäften, -s - '- . . - - •' 
' ’ - -' stlnabhangig von, der Tatsache, dass trotz s der wiederholten - , ' ch 
. . - letztsahrigen Revisionen der-Steuergesetzgebung die Ergiebigkeit- ' 
... - dieser Steuern nicht mehr-Finreicht,. um den Landesaufwand.zu 
. . ,- decken, ' kann ein Ertragssteuerfystem. in ch'er eben skizzierten 
''' Form trotz seiner anfänglichen Leistungsfähigkeit heute nicht 
'mehr, als befriedigende Lösung der dem Steuergesetzgeber gestell- - 
s -- ten Ausgabe gelten."Jedes Ertragssteuersystem, das , auf einer . 
Grundsteuer' als 'Hauptsteuer .aufbaut-,-lmüß ' notwendig den- ‘'; 
- Grundsatz der ^Gerechtigkeit", d. hl der Gleichmäßigkeit der B'e- 
,s .steuerung, zu dessen Verwirklichung es--geschaffen.-wurde,, mit ,- ' 
.der Dauer seines Bestehens selbst wieder-durchbrechen.'-Von-der- ' 
- .' . schiedenen Seiten her .ist dies geschehen-:. ,1'.-Die'Grundsteuer, 
'.''s-,-festgesetzt und-erhoben auf der Grundlage eines vor mehr als - - . 
50-Jahren aufgenommenen Katasters, entfernt stch vonsJahr zu ' '. .- 
. - - , Jahr weiter von dem zur-Zeit der,Steuererhebung bestehenden - 
Bodenwert'und:-ertrag; 'weder-fanden-.Wert-steigerungen'gebüh- .- 
-' '- '-reude Betücksichtigung,, ivie.sie oft ohne.eigene-Arbeit, -des Be-' - 
,'- 'sjherss durch--die Ausdehnung der-Ortschaften oderEntstehung^, 
, 'von-Fabriken, eingetreten sind^ noch.-konnte-.auch nur die,all-" . 
- -gemeine Veränderung-der -landwirtschaftlichen'Betriebsrichtung.'s 
,! , .'ersaßt >verdenst die -durch die, Ausdehnung der Viehzucht den-- .st 
' Boden der Hänge',an Wert gewinnen,'den Boden'der,,Täler an'.,' 
. -Wert relativ,verlieren ließr'2. Die Tatsache,chatz-der. Ertrag der - 
.- - Grundsteuer in-sährlich wachsendem Mißverhältnis-zum.wirk 
lichen-BodeNertroge-steht,-würde eine, relative Mehrbelastung-' 
-.. - .-8er'Gewerbetreibenden,-die-,unter-Berüchstchtigung ihrer-'konkre- ,, 
- . ten -Leistungsfähigkeit, zur Steuer herangezogen werden,-,-bedeu- . 
- .' ten, würde sie nichtin ihrem Wirkungen- wieder durchkreuzt, wer- 
-'- - '. den.durch die V'eranlagnng der Gründsteuer ganz.ohne Rücksicht ,,,'. 
' ' ' 'aus die Belastung des Grundbefitzess mit Hypothekenschulden und ' ,' 
' - ... 'die' daraus, häufig resultierende völlige, Beziehungslostgkeit zwi- st 
O - ' .. schen Leistungsfähigkeit und. Steuerlast. 3? Für den Gewerbe- 
' '. „.'- 'treibenden,Und für den^Angehörigen der liberalen Berüfdhaben ' - - 
- ' . die süngstem Gesetze die, Pflicht, zur Abgabe...einer Steuererk-lä- - 
, str-ung verhängt bezw. ,verschärft. Ein'solcher,-Deklarätionszwang 
- -, .- kann-Uber erfahrungsgemäß -nur dann,-.zU ,-wahrheitsgemäßer. De-' .st' 
, klaration und'also zu einer der statsächlichen .Leistungsfähigkeit 
' " entsprechenden,:B'elastun^ .führen, wenn die - Möglichkeit, einer - 
- , . ' Nachprüfung d'er- Steuererklärüngen 'anläßlich, einer -Vermögens- st. >-' 
st ' Übertragung, von Tydeswegen gegeben, ist- s Die'Nachläszgebüh'r' -- 
, - .ohne-obligatorische und- ernste amtliche Inventarisation-wird st-- 
' , - dieser Funktion'in.'keiner. Weise gerecht.„Daher wirkt- die spezielle, ,st 
, ,,' ' s Einkommensteuer-' heute . als -Sonderbelästung^ des Lohn- uNd
	        

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