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mögen dem theoretisch nicht erreichbaren Maximum von 5%
nähert, nur als ungewöhnlich niedrig bezeichnet werden. Die
Nachlaßsteuer in dieser Form erfüllt daher ihre Funktion der
Deklarationsprüfung, ohne daß die wirtschaftlich und sozial
schädlichen Wirkungen hoher Progression eintreten könnten.
Das Steuersoll der Erbanfallsteuer ist zu berechnen aus
einer Steuerquote als Grundlage und aus Anschlägen (Art. 55
bis 57). Der Grundsatz variiert von 1—12% nach der Entfer
nung der Verwandtschaft (Art. 55, Abs. 1), wobei die uneheliche
Verwandtschaft auf der Mutterseite stets, auf der Vaterseite
nach Anerkennung oder Zusprechung mit Standesfolge der ehe
lichen gleichstehen wird (Art. 55, Abs. 2), und Zuwendungen
über den gesetzlichen Erbteil hinaus mit dem Anderthalbfachen
des für den Verwandtschaftsgrad vorgesehenen Steuersatzes er
hoben werden (Art. 55, Abs. 3).
Zu den Grund-Sätzen treten Zuschläge doppelter Natur
und Höhe: 1. nach der Größe des Erbanfalls wird, sofern der
Erbanfall für den einzelnen Empfänger den Betrag von 10,000
Franken überschreitet, auf das nach dem Grund-Steuersatz be
rechnete Steuerbetreffnis ein Zuschlag erhoben, der stch beläuft
auf 10 o/o des Steuerbetruges auf den ersten Fr. 50000.—
„ 20 °/ 0 „ „ „ weiteren „ 100000.—
„ 30 o/o „ „ „ „ „ 200000,-
40 o/o „ „ „ „ „ ,. 400000.-
r, 50 o/ 0 „ „ „ dem den Betrag von
Fr. 750000 übersteigenden Rest des Erbanfalles.
Tie Wirkung dieses ersten Zuschlags erläutert Tabelle 2.
Tabelle 2.
Steuerliche Belastung des einem unbemittelten Kind des Erb
lassers oder dessen Ehegatten zukommenden Erbanfalls (Grund
steuersatz: 1 o/g).
I.
Erb
anfall '
11.
Strmr-
licher
Erbanfall
III.
! Steuer-
, b-trag
ftSatz: i°/o)
! IV -
!
Zuschlag
in Franken
V.
Endgültiges
Stener-
betreffnis
(in Franken)
Vt. •
Belastung
(Verhältnis
des Betreff
nisses z. An
fall in °/„)
5000
3400
34
—
34
0,68
10000
8400
84
—
84
0,84
20000
18400
184
18,4
202,4
1,01
30000
28400
284
28,4
312,4
1,04
50000
48400
484
48,4
532,4
1,06
100000
98400
984
146,8
1130,8
1,13
500000
498400
4984
1443,6
6427,6
1,29'
750000
748400
7484
2443,6
9927,6
1,32
1000000
998400
9984
3692
13676
1,36