Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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same Ausnutzung der sehr viel stärker wachsenden Steuerkraft 
gelten. Art. 43 setzt daher für die Steuerbetreffnisse, die nach 
Abzug von 9 Franken den Betrag von 100 Franken überstei 
gen, einen Zuschlag fest, der in Höhe von 100% von dem 100 
Franken übersteigenden Teile des Steuerbetreffniffes zu berech 
nen ist. Tie Wirkung dieses Zuschlags erläutert die folgende 
Tabelle. 
Tabelle 4. 
I. 
Ein 
kommen 
¡n Franken, 
II. 
Steuer 
bei einem 
Satz von 
3°/« 
lll. 
Steuer 
nach Abzug 
von 
9 Franken 
IV. 
Zuschlag 
in Höhe des 
lOoFr. über 
steig. Teiles 
V. 
Tatsächl. 
Steuer 
in Franken 
VI. 
Steuer 
last 
in % des 
Einkomm 
3750 
112.5 
103.5 
3.5 
107 
2.85 
4000 
120 
111 
11 
122 
3.05 
5000 
150 
141 
41 
182 
3.64 
6000 
180 
171 
71 
242 
4.03 
7500 
225 
216 
116 
332 
4.43 
10000 
300 
291 
191 
482 
4.82 
12000 
360 
351 
251 
602 
5.02 
15000 
450 
441 
341 
782 
5.21 
20000 
600 
591 
491 
1082 
5.41 
100000 
3000 
2991 
2891 
5882 
5.88 
Spalte I ist „Einkommen" überschrieben, wodurch daran 
erinnert wird, daß es sich stets um die Sumnie der Bezüge aus 
Vermögensertrag und aus Arbeitserwerb handelt. Ta der 
Steuersatz von iy% Promille des Vermögens bei einem mit 5% 
angenoinmenen Vermögensertrag einer Belastung dieses Ertra 
ges mit 3% gleichkormnt, so sind die Spalten II—IV gültig, 
einerlei ob beispielsweise die in Spalte I genannte Summe von 
6000 Franken ein reines Erwerbseinkommen, etwa ein Gehalt 
in dieser Höhe darstellt, oder ob sie den zu 5% angesetzten Er 
trag eines Vermögens von 120,000 Franken bedeutet, oder ob 
sie aus 40,000 Franken Vermögenssteuerobjekt (Ertrag zu 5%: 
2000 Franken) und einem Erwerbseinkommen von 4000 Fr. 
sich zusammensetzt. 
Werden Vermögens- und Erwerbssteuer mit dem Doppel 
ten der gesetzlichen Steuereinheit, also mit 3 Promille bezw. 
6% erhoben, so ändert sich, wie früher die Abzüge, so nun der 
Grenzbetrag nach gleichem Verhältnis, die Grenze rückt mithin 
auf den Betrag von 200 Franken und die Tabelle erhält folgen 
des Aussehen.
	        

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