Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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Steuerbetrag bei einem Steuersatz von 3%, Spalte III diesen 
Betrug nach Abzug der 9 Franken, Spalte V die Steuerbela 
stung, d. i. das prozentuale Verhältnis des verminderten 
Steuerbetrages zum Erwerbsertrag. 
Zweierlei ist das Ergebnis dieser durch einen festen Abzug 
herbeigeführten Progression: I. Ter prozentuale Steuersatz, in 
diesem Fall von 3% des Vermögensertrages oder des Erwerbes, 
kann infolge des Abzugs von Fr. 9.— selbst bei den größten 
Einkünften niemals in voller Höhe zur Steuerbelastung werden, 
eine 3^cige Belastung wird nie erreicht (das theoretisch erreich 
bare Maximum ist 2.99...). 2. Tie Belastungskurve bietet 
nicht eigentlich das Bild einer Progression, vielmehr das einer 
Tegression, mit zunächst langsamem, dann zunehmend schnelle 
rem Abstieg, was in der Wirkung einer starken Entlastung der 
kleinen Vermögens- und Erwerbs-Einkünfte gleichkommt. 
Tieses Bild verändert sich, io sehr auch die Lteuerertrüge 
sich verändern, wenn als Steuersatz an Stelle der gesetzlichen 
Steuereinheiten deren Bruchteil oder Vielfaches zu Grunde ge 
legt wird, nicht im Geringsten, da auch die Abzüge im gleichen 
Verhältnisse eine Ermäßigung oder eine Erhöhung erfahren 
(Art. 44). Wir belegen dies, unter Wiederholung der Tabelle, 
bei nunmehriger Annahme von Steuersätzen in doppelter Höhe 
der gesetzlichen Steuereinheit, also eines Vermögenssteuersatzes 
von 3 Promille und eines Erwerbssteuersatzes von 6%. 
Zabeüe 2 
i. 
Vermögen 
(in Franken) 
Steuer 
bei einem Satz 
von 3°/oo 
(in Franken) 
III. 
I Steuer 
;nad) Abzug v. 
lö Fr. 
( in Franken) 
IV. 
Vermögens 
ertrag 3.5%: 
(in Franken) : de 
V. 
Belastung 
in °/o 
Ertrages 
6000 
18 
—. 
300 
—. — 
7000 
21 
3 
350 
0,86 
8000 
24 
6 
400 
1,5 
9000 
27 
9 
450 
9 
10000 
30 
12 
500 
2,4 
12000 
36 
18 
600 
3 
15000 
45 
27 
750 
3,6 
20000 
60 
42 
1000 
4,2 
30000 
90 
72 
1500 
4,4 
40000 
120 
102 
2000 
5,1 
60000 
180 
162 
3000 
5,4 
75000 
225 
207 
3750 
5,52 
100000 
300 
282 
5000 
5,64 
150060 
450 
432 
7500 
5 76
	        

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