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Steuerbetrag bei einem Steuersatz von 3%, Spalte III diesen
Betrug nach Abzug der 9 Franken, Spalte V die Steuerbela
stung, d. i. das prozentuale Verhältnis des verminderten
Steuerbetrages zum Erwerbsertrag.
Zweierlei ist das Ergebnis dieser durch einen festen Abzug
herbeigeführten Progression: I. Ter prozentuale Steuersatz, in
diesem Fall von 3% des Vermögensertrages oder des Erwerbes,
kann infolge des Abzugs von Fr. 9.— selbst bei den größten
Einkünften niemals in voller Höhe zur Steuerbelastung werden,
eine 3^cige Belastung wird nie erreicht (das theoretisch erreich
bare Maximum ist 2.99...). 2. Tie Belastungskurve bietet
nicht eigentlich das Bild einer Progression, vielmehr das einer
Tegression, mit zunächst langsamem, dann zunehmend schnelle
rem Abstieg, was in der Wirkung einer starken Entlastung der
kleinen Vermögens- und Erwerbs-Einkünfte gleichkommt.
Tieses Bild verändert sich, io sehr auch die Lteuerertrüge
sich verändern, wenn als Steuersatz an Stelle der gesetzlichen
Steuereinheiten deren Bruchteil oder Vielfaches zu Grunde ge
legt wird, nicht im Geringsten, da auch die Abzüge im gleichen
Verhältnisse eine Ermäßigung oder eine Erhöhung erfahren
(Art. 44). Wir belegen dies, unter Wiederholung der Tabelle,
bei nunmehriger Annahme von Steuersätzen in doppelter Höhe
der gesetzlichen Steuereinheit, also eines Vermögenssteuersatzes
von 3 Promille und eines Erwerbssteuersatzes von 6%.
Zabeüe 2
i.
Vermögen
(in Franken)
Steuer
bei einem Satz
von 3°/oo
(in Franken)
III.
I Steuer
;nad) Abzug v.
lö Fr.
( in Franken)
IV.
Vermögens
ertrag 3.5%:
(in Franken) : de
V.
Belastung
in °/o
Ertrages
6000
18
—.
300
—. —
7000
21
3
350
0,86
8000
24
6
400
1,5
9000
27
9
450
9
10000
30
12
500
2,4
12000
36
18
600
3
15000
45
27
750
3,6
20000
60
42
1000
4,2
30000
90
72
1500
4,4
40000
120
102
2000
5,1
60000
180
162
3000
5,4
75000
225
207
3750
5,52
100000
300
282
5000
5,64
150060
450
432
7500
5 76