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tionen, relatip. wenig entwickelte Industrie, ge-,
ringtzrer Fremdenverkehr rc.)- kann angenommen,
werden,, Paß. die . Bedürfnisse des Zahlungsver
kehrs- an Metallmünzen reichlich befriedigt würden,
wenn dem,Verkehr-neben .einem genügenden Quan
tum-von Roten ..zu-S.und 20 Fr. (vgl. S. 8..)
zur.Berfügungs.-gestellt werden:- .
10 Fx>'-^,roKops der Bevölkerung in Fünffranken-
^Stücken,, gleich- - . - Fr. 107,000.
10 -Fr.. pxö Kopf- der Bevölkerung in .
- Silberscheidemünzen, gleich „ 107,006
3 Fr. pro Köpf der Bevölkerung in
-Ricke! und Kupfer, gleich „ 32,000
. Total-Metallmünzenbedarf Fr. 246,000
-Während, der Uebergängszeit kann dieser Bedarf
durch reichlichere Ausgabe von Rotenabschnitten
zu . 5 -Fr.- reduziert.werden.
Zuin-Bezüge dieses Quantums von Münzen aus
der Schweiz müßte -zuvor ein schweizerisches Bank
guthaben in-einem .entsprechend großen Betrage
ebildet werden:' Zur Bildung dieses Frankengut
abens. werden zweckmäßigerweise zu verwenden
sein- die Kronennotenbestänoe der Landesbank und
deren. Kronenguthaben bei österreichischen Banken.
Diese Notenbestände und Bankguthaben wären nach
dem Tageskurse in-Wien in Devisen umzusetzen)
durch.Veräußerung dieser Devisen in der Schweiz
wäre, das Fraukenguthaben zu bilden.
Anmerkung (2).--Art. 12 des Münzvertrages vom
6. November 1885 bestimmt: Verlangt ein Staat
den Beitritt ziqn gegenwärtigen Vertrage, indem er
die demselben zugrunde liegenden Verpflichtungen zu
übernehmen una'das Münzsystem, des Verbandes
zu adoptieren erklärt, so kann diesem Begehren nur
mit .einstimmiger. Einwilligung der hohen Ver
tragsparteien entsprochen, werden.
- Hiebei ist aber-zu beachten, daß die Durchfüh-,
rmng der Währungsreform unabhängig vom Ver
läufe dieser Berhanolungen gefördert werden kann.
Wiewohl kein'.Grund zur Annahme besteht, daß
die Aufnähme in . den lateinischen Münzbund dem
Fürstentum ' verweigert würde, so ist doch die
Möglichkeit'nicht von der Hand zu Meisen, daß die
Berhandlüngeii sich relativ lange hinziehen könnten.
Die Währungsreform könnte lange vor Abschluß
dieser Verhandlungen durchgeführt werden; die
folgende förmliche Aufnähme Liechtensteins in den
lateinischen Mürübund .würde die alsdann tatsäch
lich. bereits'bestehendeMünzgemeinschäst nur'noch
verträglich' legalisieren, '
2. Beschaffung papierener Umlaufsmittel.
Mit der gesetzlichen Proklamatwn des Fran
kens zur liechtensteinischen Währungseinheit, mit
der Erklärung, der in- der. Schweiz umlaufen
den Münzen zu gesetzlichen Zahlungsmitteln, in
Liechtenstein und mit dem Bezüge, von etwa.
250,000 Fr. solcher Münzen aus der Schweiz und
deren Jnverkehrsetzung im . Fürstentums wäre die
Währungsreform eingeleitet, .aber noch'nicht.durch-.-,
geführt. Schon, vor dem Kriege bestand der-Zph--
lunasmittelumlauf aller - -Länder. nur -.zu einem.
Teile aus Münzen, 'zu einem '«echt erheblichen.
Teile dagegen - aus - papierenen.., Geldzeichen.» und
mit. dem.Kriegsausbruch fetzte überalleine. ivei-,
tere, Verdrängung -der metallischen durch papierene
Üinlaufsmittel ein; die Metallmünzen wurden teils
von Privaten . thesäuriert, teils von den Noten
banken zur Stärkung her Metallreserven aus dem
Verkehr gezogen („Entgoldung" des Verkehrs)
und durch PcPierscheine ersetzt. Heute fetzt sich
der Zahlungsmittelumlauf sämtlicher europäischer
Staaten zum größten Teile aus papierenen Zah
lungsmitteln zusainmen, die Goldmünzen sind aus
dem Verkehr völlig verschwunden. Silber, meist
als Scheidemünze, zirkuliert neben dem Papiere
in meist nur ergänzender Funktion. Sie ist zur
Zeit die Währunasverfassung auch derjenigen
Wirtschaftsgebiete, deren Währung, wie z. B. die
englische oder die schweizerische, die Belastungs-
probe des Krieges sehr gut bestanden hat. Mit.
einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit
kann vorausgesehen werden, daß die Währungs-
Verfassung der europäischen Wirtschaftsgebiete diese
Struktur noch während einer recht langen Ueber-
gangsperiode beibehalten wird. Setzte sich vor
Kriegsausbruch der Zahlungsmittelumlauf des
Fürstentums aus Kronenmünzen und Noten der
österr.-ungar. Bank zusammen, so wird er sich
nach durchgeführter Währungsreform aus Mün
zen der Frankenwährung und auf Franken lau
tenden Banknoten zusammensetzen müssen. Bei
der heute gegebenen Situation muß der Gedanke,
den gesamten Zahlungsmittelumlauf des Fürsten
tums durch Jnverkehrsetzung ausschließlich metal
lische' Zahlungsmittel zu befriedigen, als schlecht
hin undurchführbar a. limine zurückgewiesen wer
den. Eine rationelle Befriedigung dieses Bedar
fes, insbesondere auch die jederzeitige Anpassung
des Zahlungsmittelumlaufes an die schwankenden
Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs hat die Er
gänzung des Münzumlaufes durch einen zweck
mäßig geschaffenen, elastischen Banknotenumlauf
zur Voraussetzung.
Mit - dem- Augenblicke aber, da. zum Umlauf.
' von.Metallmünzen ein solcher auch papierener
Zahlungsmittel hinzutritt, vermöchte die bloße
Tatsache, daß schweizerisches Metallgeld in Liech
tenstein die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungs
mittel . hätte, die dauernde Balutapärität nicht'
mehr zu . gewährleisten. Beim Nebeneinander
metallischer und.papierener Zahlungsmittel begrün
det die Gemeinsamkeit, der Metallmünze keine