Volltext: Gutachten des Professors Dr. Julius Landmann in Basel über die Frage der Einführung der Frankenwährung in Liechtenstein

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tionen, relatip. wenig entwickelte Industrie, ge-, 
ringtzrer Fremdenverkehr rc.)- kann angenommen, 
werden,, Paß. die . Bedürfnisse des Zahlungsver 
kehrs- an Metallmünzen reichlich befriedigt würden, 
wenn dem,Verkehr-neben .einem genügenden Quan 
tum-von Roten ..zu-S.und 20 Fr. (vgl. S. 8..) 
zur.Berfügungs.-gestellt werden:- . 
10 Fx>'-^,roKops der Bevölkerung in Fünffranken- 
^Stücken,, gleich- - . - Fr. 107,000. 
10 -Fr.. pxö Kopf- der Bevölkerung in . 
- Silberscheidemünzen, gleich „ 107,006 
3 Fr. pro Köpf der Bevölkerung in 
-Ricke! und Kupfer, gleich „ 32,000 
. Total-Metallmünzenbedarf Fr. 246,000 
-Während, der Uebergängszeit kann dieser Bedarf 
durch reichlichere Ausgabe von Rotenabschnitten 
zu . 5 -Fr.- reduziert.werden. 
Zuin-Bezüge dieses Quantums von Münzen aus 
der Schweiz müßte -zuvor ein schweizerisches Bank 
guthaben in-einem .entsprechend großen Betrage 
ebildet werden:' Zur Bildung dieses Frankengut 
abens. werden zweckmäßigerweise zu verwenden 
sein- die Kronennotenbestänoe der Landesbank und 
deren. Kronenguthaben bei österreichischen Banken. 
Diese Notenbestände und Bankguthaben wären nach 
dem Tageskurse in-Wien in Devisen umzusetzen) 
durch.Veräußerung dieser Devisen in der Schweiz 
wäre, das Fraukenguthaben zu bilden. 
Anmerkung (2).--Art. 12 des Münzvertrages vom 
6. November 1885 bestimmt: Verlangt ein Staat 
den Beitritt ziqn gegenwärtigen Vertrage, indem er 
die demselben zugrunde liegenden Verpflichtungen zu 
übernehmen una'das Münzsystem, des Verbandes 
zu adoptieren erklärt, so kann diesem Begehren nur 
mit .einstimmiger. Einwilligung der hohen Ver 
tragsparteien entsprochen, werden. 
- Hiebei ist aber-zu beachten, daß die Durchfüh-, 
rmng der Währungsreform unabhängig vom Ver 
läufe dieser Berhanolungen gefördert werden kann. 
Wiewohl kein'.Grund zur Annahme besteht, daß 
die Aufnähme in . den lateinischen Münzbund dem 
Fürstentum ' verweigert würde, so ist doch die 
Möglichkeit'nicht von der Hand zu Meisen, daß die 
Berhandlüngeii sich relativ lange hinziehen könnten. 
Die Währungsreform könnte lange vor Abschluß 
dieser Verhandlungen durchgeführt werden; die 
folgende förmliche Aufnähme Liechtensteins in den 
lateinischen Mürübund .würde die alsdann tatsäch 
lich. bereits'bestehendeMünzgemeinschäst nur'noch 
verträglich' legalisieren, ' 
2. Beschaffung papierener Umlaufsmittel. 
Mit der gesetzlichen Proklamatwn des Fran 
kens zur liechtensteinischen Währungseinheit, mit 
der Erklärung, der in- der. Schweiz umlaufen 
den Münzen zu gesetzlichen Zahlungsmitteln, in 
Liechtenstein und mit dem Bezüge, von etwa. 
250,000 Fr. solcher Münzen aus der Schweiz und 
deren Jnverkehrsetzung im . Fürstentums wäre die 
Währungsreform eingeleitet, .aber noch'nicht.durch-.-, 
geführt. Schon, vor dem Kriege bestand der-Zph-- 
lunasmittelumlauf aller - -Länder. nur -.zu einem. 
Teile aus Münzen, 'zu einem '«echt erheblichen. 
Teile dagegen - aus - papierenen.., Geldzeichen.» und 
mit. dem.Kriegsausbruch fetzte überalleine. ivei-, 
tere, Verdrängung -der metallischen durch papierene 
Üinlaufsmittel ein; die Metallmünzen wurden teils 
von Privaten . thesäuriert, teils von den Noten 
banken zur Stärkung her Metallreserven aus dem 
Verkehr gezogen („Entgoldung" des Verkehrs) 
und durch PcPierscheine ersetzt. Heute fetzt sich 
der Zahlungsmittelumlauf sämtlicher europäischer 
Staaten zum größten Teile aus papierenen Zah 
lungsmitteln zusainmen, die Goldmünzen sind aus 
dem Verkehr völlig verschwunden. Silber, meist 
als Scheidemünze, zirkuliert neben dem Papiere 
in meist nur ergänzender Funktion. Sie ist zur 
Zeit die Währunasverfassung auch derjenigen 
Wirtschaftsgebiete, deren Währung, wie z. B. die 
englische oder die schweizerische, die Belastungs- 
probe des Krieges sehr gut bestanden hat. Mit. 
einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit 
kann vorausgesehen werden, daß die Währungs- 
Verfassung der europäischen Wirtschaftsgebiete diese 
Struktur noch während einer recht langen Ueber- 
gangsperiode beibehalten wird. Setzte sich vor 
Kriegsausbruch der Zahlungsmittelumlauf des 
Fürstentums aus Kronenmünzen und Noten der 
österr.-ungar. Bank zusammen, so wird er sich 
nach durchgeführter Währungsreform aus Mün 
zen der Frankenwährung und auf Franken lau 
tenden Banknoten zusammensetzen müssen. Bei 
der heute gegebenen Situation muß der Gedanke, 
den gesamten Zahlungsmittelumlauf des Fürsten 
tums durch Jnverkehrsetzung ausschließlich metal 
lische' Zahlungsmittel zu befriedigen, als schlecht 
hin undurchführbar a. limine zurückgewiesen wer 
den. Eine rationelle Befriedigung dieses Bedar 
fes, insbesondere auch die jederzeitige Anpassung 
des Zahlungsmittelumlaufes an die schwankenden 
Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs hat die Er 
gänzung des Münzumlaufes durch einen zweck 
mäßig geschaffenen, elastischen Banknotenumlauf 
zur Voraussetzung. 
Mit - dem- Augenblicke aber, da. zum Umlauf. 
' von.Metallmünzen ein solcher auch papierener 
Zahlungsmittel hinzutritt, vermöchte die bloße 
Tatsache, daß schweizerisches Metallgeld in Liech 
tenstein die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungs 
mittel . hätte, die dauernde Balutapärität nicht' 
mehr zu . gewährleisten. Beim Nebeneinander 
metallischer und.papierener Zahlungsmittel begrün 
det die Gemeinsamkeit, der Metallmünze keine
	        

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