Umrechnungsart würde die Sparkasse mit einer
Mehrlast von 4,6 Millionen Fr. beschweren.
Andererseits wird aber -die.Kasse ihre Aktiva,
insbesondere die.aus Kronen lautenden Wertpapiere
und die Bankguthaben 'in Kronenwährung, be
stenfalls zum Tageskurse in Franken unnÄhnen
dürfen; offen muß die Frage-bleiben, ob die heute
unter den Aktiven der Kasse noch vorhandenen
2 Millionen Kronen Hypothekaranlagen den in
Aussicht genommenen gesetzlichen Bestimmungen
gemäß in Franken werden umgerechnet werden
können, denn die gerade in jüngster Zeit in-raschem
Tempo vor sich gehmde Rückzahlung der Hypo
thekarschulden bei der Sparkasse läßt die Befürch
tung wohlbegründet erscheinen, daß biS' zum Jn-
krafttreten deS Gesetzes der Hypothekarbestand
der Kasse aus. Null zusammengeschmolzen sein
wird. Können aber bei Aufstellung der Franken
bilanz die Aktiven bestenfalls zum Tageskurse
der Krone eingestellt werden, wogegen die Bilanz
passiven den nach dem Tageskurse sich ergebenden
Betrag um 4,6 Millionen Fr. übersteigen, so ist
eine Unterbilanz in diesem Betrage unvermeidliche
Konsequenz. Das in dieser Unterbilanz sofort
zum Ausdruck kommende Kapitaldefizit würde in
seinen Folgen auch ein Hinsendefizit herbeiführen;
denn oie Kasse hätte einen größeren Betrag in
Franken zu verzinsen, als sie ihrerseits an ver
zinslichen Frankenanlagen ausweisen würde.
Ein Teil der Unterbilanz kann auS dem Ertrage
der in Aussicht genommenen, bei allen Gläubigern,
und somit auch bei den Spareinlegern zu erheben
den Sonderabgabe (vergl. S. 12) gedeckt werden.
Wie groß dieser Teil sem wird, läßt sich zur Zeit
nicht bestimmen; gewiß kann aber vorausgesehen
werden, daß der für diesen Hweck verfügbare Teil
des Abgabenertrages (ein Teu dieses Ertrages wird
der Deckung anderer, mit der Währungsreform
zusammenhängender Kosten zugeführt werben müs
sen) zur Totaldeckung der Unterbilanz nicht ge
nügen wird. Da das Land für die Verbindlich
keiten seiner Sparkasse haftet, wird e8 für die
Unterbilanz aufzukommen haben. Dies kann durch
Ausgabe eines liechtensteinischen Obligationenan-
leihens im ungefähren Betrage der Unterbilanz
geschehen.
Wird beispielsweise angenommen, die Unterbilanz
belvege sich zwischen 4 und 5 Millionen Franken,
so würde der Landtag die Ausgabe eines mit etwa
5% verzinslichen Obligationenanleihens im Be
trage von 5 Millionen Franken beschließen. Das
gesamte Obligationenanleihen wäre alsdann an die
zur Landesbank umgestaltete Sparkasse zu begeben.
Diese würde Eigentümer aller Anleihenobligationen
unn könnte alsdann den Gegenwert der Titel in
ihre Bilanz als Aktivum einsetzen. Damit wäre
die Unterbilanz beseitigt. Die Zinsen des Obliga-
.tionenanleihens würde das Land-an-die Larides-
bank ausrichten; dieser Zinsbezug würde die Lan
desbank in die Lage versetzen, ihrerseits den Zinsen-
dienst für ihre Verbindlichkeiten aufrecht zu erhalten.
Das Bestreben der Landesbank müßte darauf ge
richtet sein, einen möglichst großen Teil der ihr
übergebenen Anleihenobligationen, im Puhlikum
zu plazieren. Die Plazierung hätte.zunächst im
Kreise der Spareinleger selbst zu erfolgen, ünd
insbesondere wäre darnach zu streben, daß ein
recht erheblicher Teil der Spargeldeinlagen in
Landesobligationm umgewandelt werde. Nach dem
im Fürstentum bekannten Vorgehen der österrei
chischen Postsparkasse wäre allen Sparern,''deren
'Sparguthaben den Betrag von ^ B. Fr. 600
übersteigt, die Anlage des Guthabens oder eines
Teiles oesselben in Anleihenobligationen nahezu
legen und entsprechend zu erleichtern. Rach .einiger
Zeit systematischer Befolgung dieser Plazierungs-
volitik wäre ein erheblicher .Teil, der an die'Lan
desbank begebenen Anleihensobligätionen arch deren
Portefeuille und-Bilanz verschwunden,..was eine
entsprechende Besserung der -Liquidität des Insti
tutes nach sich zöge.
Verzinsung und Amortisation der Anleihens-
obliaationen würden dem Lande, zur Last-.fallen.
Wird mit einer Amortisationsquote von 1°/» jähr
lich gerechnet (was einer etwa 37-jährigen AMorti-
sationsdauer entspräche), so ergäben Beämsung
(5%) und Amortisationsquote (1 °/o) zusainmen
eine Annuität von 6°/« des Darleihensbettages,
gleich zirka 300,000 Fr. im Jahre. Dieser Betrag
wäre inskünftig ins Budget einzusetzen. Zur Deö
kung dieses Bedarfes 'wären in erster Lime' heran
zuziehen die dem Lande zufließenden Anteile am
Gewinn der Landesbank (vergl. S. 6); der weit
aus größte Teil des Bedarfes wird allerdings aus
dieser Quelle nicht gedeckt iverden können.' -
Das vorgeschlagene Vorgehen würde wohl dem
Lande eine erhebliche Last auferlegen, dafür aber
breite Bevölkerungskreise vor Verlust ihrer Er
sparnisse und das Land selbst vor den Folgen der
heute gegebenen Verknüpfung seiner wirtschaft
lichen Schicksale mit dem Schicksal der österreichi
schen Krone bewahren.
Zum Schlüsse eine Übersicht der Arbei
ten, die zur Anbahnung und Durchführung der
Währungsreform , in Angriff zu 'nehmen sind.
1. Gesetzgebungsarbeiten.
a) Ausarbeitung des Entwurfes eines Münz
gesetzes (S. 3) ;
b) Ausarbeitung des Entwurf eines Gesetzes
betr. Umrechnung von Kronenverbindlich
keiten in Franken (S. 12);
o) Ausarbeitung - eines Bankgesetzentwurfes
(S. 5/6 und 7/8).