Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

Staatsanwalt: Hat Ihnen aber Thöny nicht gesagt, 
daß er -ringend Geld brauche; es könne die Sache nicht 
mehr so weiter gehen. ' ' - 
Walser: Ich war damals in Budapest; La hat er mir 
telephoniert und hat mich um Diskontierung ersucht. 
Staatsanwalt: Haben Sie nicht zu Beginn des Jah 
res 1938 gesagt, man müsse außerordentlich vorsichtig 
sein, damit die ganze Sache nicht auskomme. 
^Walser: Das kann sein, daß ich das gesagt habe. 
Staatsanwalt: Vielleicht erinnern Sie sich, wenn ich 
Ihr Gedächtnis unterstütze mieden Angaben, die Sie vor 
dem Untersuchungsrichter gemacht haben. Ist das richtig, 
was Sie "da gesagt haben? 
Walser: Damit die Firma nicht in Konkurs kommt. 
Staatsanwalt: Aber zur (Aufdeckung der Machen 
schaften), ivatz haben Sie damit gemeint? . 
Walser: Ich kann mich nicht erinnern, aber gemeint 
kann ich nur den speziellen Fall haben mit St. Gallen. 
Staatsanwalt: Aber wenn die Geschichte dann auf 
liegt? Glaubten Sie nicht, daß doch aller Wahrscheinlich 
keit di« Sache Näher geprüft und man Ihnen dann aus 
die Spur gekommen wäre? 
Walser: Schweigt. 
Staatsanwalt: Oder hatten Sie damals wirklich nicht 
mehr den guten Glauben, nur der Spavkasia Nutzen zu 
zuführen? 
Walser: Dann hätte ich lieber die Firma liegen ge 
lassen, als die Sparkassa zu schädigen. 
Staatsanwalt: Hatten Sie damals noch die Absicht, 
der Sparkassa noch Nutzen zuzuführen? 
Walser: Jedenfalls. 
Staatsanwalt: Haben Sie aus dieser Absicht heraus 
Thöny ersucht, mit Geldern von der Landesbank beizu 
springen? 
Walser: Nein. 
Staatsanwalt: Hatten Sie 'die- Absicht, dieses Ein 
springen Thönys jemanden zu verheimlichen? oder'war es 
Ihnen recht, wenn der Verwaltungsrat davon wußte? 
Walser: Ich habe nichts getan, damit er es weiß. 
Staatsanwalt: Das Erstere glaube ich Ihnen gerne. 
Hatten Sie Kenntnis, daß Thöny nicht buchführte und 
daß er es geflissentlich dem Verwaltungsrate verschwie 
gen hat? Ist Ihnen in Erinnerung, daß er sagte, so 
könne die Geschichte nicht mehr weiter gehen? 
Walser: Daß der Verwaltungsrat nichts wußte, das 
habe ich gewußt: mehr nicht. 
Staatsanwalt: Bei den gesamten späteren Wechsel- 
Operationen Schwarzwald, Kapferer usw. war Ihnen da 
nicht die Wahrscheinlichkeit vor Augen, daß bei Einlösung 
derselben die Deckung nicht mehr erfolgen könnte durch 
die Sparkasse? 
-Walser: Das Geld sollte -der Sparkassa ja zugeführt 
werden. 
Staatsanwalt: Glauben Sie denn, daß wenn Sie aus 
der einen Seite so viel Provisionen bezahlen, daß dann 
die Sparkasse diese Wechsel mit dem wenigen Gelde das 
zurückkommt, wird einlösen können? 
Dr. Guntli: Der Herr Staatsanwalt beklagte sich ge 
stern über die Fragestellung und nun bewegt er sich auf 
demselben Felde. 
Staatsanwalt': Gemäß dem § 143 der St. P. O. ver 
bietet das Gesetz Anfragen in denen die Antwort schon ent 
halten ist. Hier in diesem Falle hat der Angeklagte aber 
aus jede Frage -in einer solchen Art und Weise Antwort 
gegeven, daß es nicht möglich ist, ihn mit der Stellung der 
Frage, zu einer ordentlichen -Antwort zu bewegen, dayer 
ist im Sinne des § 143 die Möglichkeit gegeben, so zu 
fragen. 
Dr. Guntli: Darf ich vielleicht eine -Bemerkung ma 
chen, -daß Walser manchesmal kaum in der Lage war, zu 
-antworten, weil Sie, Herr Staatsanwalt, schon wieder 
gesprochen haben. 
-Präsident: In der Sache gebe ich beiden Herren recht, 
möchte aber wünschen, daß der Herr Staatsanwalt in 
einer etwas -weniger temperamentvollen Weise die Fra 
gen stellt. 
Staatsanwalt: Ich verzichte vorläufig auf eine wei 
tere Befragung. 
Präsident: Ich möchte etwas-beifügen: Sie haben mir 
keine genügende Auskunft geben -können über die Reka 
pitulation, die ich Ihnen vorgehalten habe, über die Kon- 
tis bei der Landesbank. 
Walser: Ich habe die Kontis nicht bestritten. Ich 
konnte nicht ja sagen, weil ich mich nicht erinnerte. 
Präsident: Das Wort hat zur Fragestellung Herr Dr. 
Budschedl. 
Budschedl: Sie haben erklärt, daß Sie sich bei der 
ganzen Wechselbegebung einer -strafbaren Handlung nicht 
bewußt gewesen sind. Halten Sie diesen Standpunkt nach 
wie vor aufrecht? 
Walser: Ja. 
Dr. Budschedl: Waren Sie sich bewußt, daß Thöny 
Kredite gegeben hat an verschiedene, die gegen -die Gesetze 
verstoßen- haben, indem. Kredite gegen Belehnung von 
Aktien nicht gegeben werden können; wußten Sie, daß 
das nicht statthast war? 
Walser: Die Kredite sind ohne mein Wissen bewil 
ligt worden. 
Budschedl: Sie mußten sich doch bewußt sein, daß hier 
irgend eine Ungesetzlichkeit vorhanden ist. Eine solche Un 
gesetzlichkeit, für die Thöny haftbar ist. 
Walser: Ich weiß nicht mehr genau, wie sich die Sache 
zugetragen -hat. 
Budschedl: Später werden Sie doch gewußt haben, daß 
Aktien -diesen Geschäften zu Grunde gelegt wurden? 
Walser: Wie Thöny zu mir kam, waren die Centro- 
fag-Akti-e-n durch -das Falliment der Gesellschaft wertlos 
geworden. 
Budschedl: Nachdem Art. 16 in dem Gesetze sind Aktien 
von der Belehnung -ausgeschlossen. Thöny wird Ihnen 
sein Leid geklagt -haben, daß er eine Ungesetzlichkeit be 
gangen habe, deshalb haftpflichtig wäre und da wird er 
gesagt haben, Du müßt mir helfen. 
Walser: Ja, das war erst später als die Aktien.wertlos 
waren. 
Budschedl: Aus diesem Grunde haben Sie sich beru 
sen gefühlt, dem Thöny zu -helfen,'damit Thöny kein 
Unannehmlichkeit hat und kein Schaden- entstehen könnte 
waren Si-e sich nicht bewußt, daß Thöny zu Wechselbege 
düngen nicht befugt, war?
	        

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