Staatsanwalt: Hat Ihnen aber Thöny nicht gesagt,
daß er -ringend Geld brauche; es könne die Sache nicht
mehr so weiter gehen. ' ' -
Walser: Ich war damals in Budapest; La hat er mir
telephoniert und hat mich um Diskontierung ersucht.
Staatsanwalt: Haben Sie nicht zu Beginn des Jah
res 1938 gesagt, man müsse außerordentlich vorsichtig
sein, damit die ganze Sache nicht auskomme.
^Walser: Das kann sein, daß ich das gesagt habe.
Staatsanwalt: Vielleicht erinnern Sie sich, wenn ich
Ihr Gedächtnis unterstütze mieden Angaben, die Sie vor
dem Untersuchungsrichter gemacht haben. Ist das richtig,
was Sie "da gesagt haben?
Walser: Damit die Firma nicht in Konkurs kommt.
Staatsanwalt: Aber zur (Aufdeckung der Machen
schaften), ivatz haben Sie damit gemeint? .
Walser: Ich kann mich nicht erinnern, aber gemeint
kann ich nur den speziellen Fall haben mit St. Gallen.
Staatsanwalt: Aber wenn die Geschichte dann auf
liegt? Glaubten Sie nicht, daß doch aller Wahrscheinlich
keit di« Sache Näher geprüft und man Ihnen dann aus
die Spur gekommen wäre?
Walser: Schweigt.
Staatsanwalt: Oder hatten Sie damals wirklich nicht
mehr den guten Glauben, nur der Spavkasia Nutzen zu
zuführen?
Walser: Dann hätte ich lieber die Firma liegen ge
lassen, als die Sparkassa zu schädigen.
Staatsanwalt: Hatten Sie damals noch die Absicht,
der Sparkassa noch Nutzen zuzuführen?
Walser: Jedenfalls.
Staatsanwalt: Haben Sie aus dieser Absicht heraus
Thöny ersucht, mit Geldern von der Landesbank beizu
springen?
Walser: Nein.
Staatsanwalt: Hatten Sie 'die- Absicht, dieses Ein
springen Thönys jemanden zu verheimlichen? oder'war es
Ihnen recht, wenn der Verwaltungsrat davon wußte?
Walser: Ich habe nichts getan, damit er es weiß.
Staatsanwalt: Das Erstere glaube ich Ihnen gerne.
Hatten Sie Kenntnis, daß Thöny nicht buchführte und
daß er es geflissentlich dem Verwaltungsrate verschwie
gen hat? Ist Ihnen in Erinnerung, daß er sagte, so
könne die Geschichte nicht mehr weiter gehen?
Walser: Daß der Verwaltungsrat nichts wußte, das
habe ich gewußt: mehr nicht.
Staatsanwalt: Bei den gesamten späteren Wechsel-
Operationen Schwarzwald, Kapferer usw. war Ihnen da
nicht die Wahrscheinlichkeit vor Augen, daß bei Einlösung
derselben die Deckung nicht mehr erfolgen könnte durch
die Sparkasse?
-Walser: Das Geld sollte -der Sparkassa ja zugeführt
werden.
Staatsanwalt: Glauben Sie denn, daß wenn Sie aus
der einen Seite so viel Provisionen bezahlen, daß dann
die Sparkasse diese Wechsel mit dem wenigen Gelde das
zurückkommt, wird einlösen können?
Dr. Guntli: Der Herr Staatsanwalt beklagte sich ge
stern über die Fragestellung und nun bewegt er sich auf
demselben Felde.
Staatsanwalt': Gemäß dem § 143 der St. P. O. ver
bietet das Gesetz Anfragen in denen die Antwort schon ent
halten ist. Hier in diesem Falle hat der Angeklagte aber
aus jede Frage -in einer solchen Art und Weise Antwort
gegeven, daß es nicht möglich ist, ihn mit der Stellung der
Frage, zu einer ordentlichen -Antwort zu bewegen, dayer
ist im Sinne des § 143 die Möglichkeit gegeben, so zu
fragen.
Dr. Guntli: Darf ich vielleicht eine -Bemerkung ma
chen, -daß Walser manchesmal kaum in der Lage war, zu
-antworten, weil Sie, Herr Staatsanwalt, schon wieder
gesprochen haben.
-Präsident: In der Sache gebe ich beiden Herren recht,
möchte aber wünschen, daß der Herr Staatsanwalt in
einer etwas -weniger temperamentvollen Weise die Fra
gen stellt.
Staatsanwalt: Ich verzichte vorläufig auf eine wei
tere Befragung.
Präsident: Ich möchte etwas-beifügen: Sie haben mir
keine genügende Auskunft geben -können über die Reka
pitulation, die ich Ihnen vorgehalten habe, über die Kon-
tis bei der Landesbank.
Walser: Ich habe die Kontis nicht bestritten. Ich
konnte nicht ja sagen, weil ich mich nicht erinnerte.
Präsident: Das Wort hat zur Fragestellung Herr Dr.
Budschedl.
Budschedl: Sie haben erklärt, daß Sie sich bei der
ganzen Wechselbegebung einer -strafbaren Handlung nicht
bewußt gewesen sind. Halten Sie diesen Standpunkt nach
wie vor aufrecht?
Walser: Ja.
Dr. Budschedl: Waren Sie sich bewußt, daß Thöny
Kredite gegeben hat an verschiedene, die gegen -die Gesetze
verstoßen- haben, indem. Kredite gegen Belehnung von
Aktien nicht gegeben werden können; wußten Sie, daß
das nicht statthast war?
Walser: Die Kredite sind ohne mein Wissen bewil
ligt worden.
Budschedl: Sie mußten sich doch bewußt sein, daß hier
irgend eine Ungesetzlichkeit vorhanden ist. Eine solche Un
gesetzlichkeit, für die Thöny haftbar ist.
Walser: Ich weiß nicht mehr genau, wie sich die Sache
zugetragen -hat.
Budschedl: Später werden Sie doch gewußt haben, daß
Aktien -diesen Geschäften zu Grunde gelegt wurden?
Walser: Wie Thöny zu mir kam, waren die Centro-
fag-Akti-e-n durch -das Falliment der Gesellschaft wertlos
geworden.
Budschedl: Nachdem Art. 16 in dem Gesetze sind Aktien
von der Belehnung -ausgeschlossen. Thöny wird Ihnen
sein Leid geklagt -haben, daß er eine Ungesetzlichkeit be
gangen habe, deshalb haftpflichtig wäre und da wird er
gesagt haben, Du müßt mir helfen.
Walser: Ja, das war erst später als die Aktien.wertlos
waren.
Budschedl: Aus diesem Grunde haben Sie sich beru
sen gefühlt, dem Thöny zu -helfen,'damit Thöny kein
Unannehmlichkeit hat und kein Schaden- entstehen könnte
waren Si-e sich nicht bewußt, daß Thöny zu Wechselbege
düngen nicht befugt, war?