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Bei den gegenständlichen Begangenschaften
handelt es sich im Wesentlichen um die beiden Ver
brechen des Betruges im Winne der §§ 197, 201a,'
Md, sowie der Verbrechender Veruntreuung im Sin
ne des Z 183 St. G.
'< Betrug ist die listige Erregung oder Benützung
Fes Irrtums eines anderen, durch welchen derselbe
Fzu einem Verhalten bestimmt wird, welches nach
! Absicht des Täters zur Schädigung irgend einer Per
son führen soll.
F
[ Demnach bilden die Tatbestandsmerkmale des Be-
- truges
s
I 1. als Tathandlung eine List;
\ 2. als Folge der List die Erregung oder Er-
i Haltung des Irrtums eines anderen,
3. als Ausfluß des Irrtums ein Verhalten des.
| Getäuschten, durch welches nach Absicht des
■ Täters irgend wer geschädigt werden soll,
\
1 4. als Objekt der beabsichtigten Schädigung ein
Recht irgend einer Person.
. _ Sowohl hinsichtlich der im Urteilstenor aufge-
\ führten Wechselbegebungen als auch der dort aufge
rührten Bürgschaftserklärungen bestanden die listigen
Handlungen des Haupttäters Franz Thöny in der Heim
lichkeit, Nichtbuchung, im Beseitigen, Unterdrücken und
Vernichten von Korrespondenzen und Urkunden, die
ihm gar nicht. gehörten. .
Zufolge dieser listigen Handlungen wurde bei der
gesetzlichen Gesamtvertretüng der Sparkassa, Verwal
tungsrat, Kontrollstelle, Regierung und Landtag, irr
tümlich der Glaube erweckt, daß keine die gesetzliche
Kompetenz des Verwalters überschreitende und der.
Genehmigung des Verwaltungsrates bedürftige Ver
pflichtungen für die Sparkassa in Frage stehen. Die
ser Irrtum wurde in gleicher Weise wie die Erregung
erzeugt wurde, aufrechterhalten.
Als Ausflusses des ' Irrtum ergab sich ein in
aktives Verhalten der getäuschten Sparkassavertretung. -
' durch welches das Institut der Landeskasse an sei
nen Rechten und seinem Vermögen Schaden gelitten
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An den Tathandlungen des tzaupttäters Franz
Thöny haben in einer in § 5 St.-G. beschriebenen
Art und Weise durch Einleitung der Uebeltat, durch
i absichtliche Herbeischasfung von Mitteln, Hintanhal
tung von Hindernissen, durch Vorschubgeben, durch
- Hilfeleistung, durch Beitrag zur sicheren Vollstrek-
kung, sowie über nach vollbrachter Tat zu leistende
; Hilfe und Beistand und über einen Anteil an Ge
winn und Vorteil Walser Anton, C a r b o n e Ru-
: dolf und Beck Niko als Mittäter teilgenommen.
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Entgegen der Behauptungen der Angeklagten, daß'
ihnen eine Schädigungsabsicht gegenüber der Opar
und Leihkasse ferngelegen habe, kam der Gerichtshof
zur Ueberzeugung, daß sie den .schädigenden Erfolg
ihrer Handlungen erkannten. und. erkennen muß
ten. Sie wollen den Willen gehabt haben, Geschäfte
zu tätigen, auf Risiko und Gefahr der Landesbank,
um einige Passiv-Posten bei der Landesbank' zu dek- -
ken und dadurch dem Lande. Nutzen zuzufügen.
- Betrachtet man aber die Art und Weise .jener
Betätigungen, so kann diesem vorgegebenen Willen
kein Glaube zugemessen werden. -
Alle vier Angeklagten waren im Verhältnis zu
den Summen, mit denen sie auf Gefahr der Spar
kassa geradezu herumwarfen, als vermögenslos zu be-.
zeichnen: man erwäge insbesondere die Ungeklärtheit
und Unsicherheit der einzelnen betätigten Geschäfte,
des Liquergeschäftes, der rumänischen Klassenlotteritz,
der Industria Romana de^ Filme (Film-Gesellschaft),.
der Banca Agricole di Rumania. der Firma Com-
merziale^ als Reklame-Büro, der Fischerei-Pachtun
gen. der Finanzierung des Wolfszennen-Liegenschafts-
Kaufes, der Dia-Carbone-Lampen-Patentsache, des
Coburg-Geschäftes, hes Rathe-Steinförde- und Ni
ttogengeschäftes, sowie der Darlehensgewährungen an
Carboe, Justus Alexander, Dr. Goldfinger
und Kapferer und anderer, zur Teil obskuren Exi
stenzen.
Ferner ziehe man in Erwägung, die unkaufmän
nische und irreguläre Führung dieser .Geschäfte; die
ungewöhnliche Art der Geldbeschaffung und abnor
male Höhe der Zins- und -Provisionszahlungen, den
großen Aufwand für Reisen nach Bukarest, Ber
lin, Budapest, Wien, Mannheim-, Düs
seldorf, Paris und London (Carbone), Ba-.
sel. Wiesbaden, Zürich usw. und schließlich den
monatelangen Aufenthalt Walsers und Becks im Aus
lande. '
Ueberdies bedenke man die Verschwendung der
Gelder durch Gewährung von ungedeckten und be
dingungslos, ohne bestimmte Abmachungen und Si
cherstellung gegebene Darlehen an Alexander Justus,
Dr. Goldfinger, Carboné, Niko Beck, Waldemar Mill-
ner und Kapferer. Man ziehe ferner in Betracht,
den imensen Geldverbrauch für die Reisen und den
Aufenthalt von Familienmitgliedern im Auslande, die
Bösgläubigkeit, älso der dolus, ergibt sich aus dem
leichtfertigen, die Spar- und Leihkasse nicht im ge
ringsten schonenden Aufwands.
Carbones Lebensweise ist bereits hinreichend ge
kennzeichnet und sein Hang zur Geldverschleuderung
wiederholt dargestellt.
Wenn Walser Anton seine ganze Familie für ein
halbes Jahr in nobler Fahrt nach Bukarest kom
men läßt unb zwar dies zu einer Zeit, bis zu welche«
er nicht bloß seinem, schon vor Beginn, der Machen
schaften der Landcsbank verursachten Schäden noch'