Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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plahierungs- Versuchen von diesem Bankgesetz „vor 
sichtigerweise" kein Gebrauch gemacht werden sollte. 
Carbone gibt auch zu, daß ihm die engen Ausmaße 
der Bankverhältnisse durchaus bekannt waren und daß 
es ihm auffiel, daß diese kleine Bank Privatspeku 
lationen Walsers in einem solchen Umfange finanziere. 
Auch die weitgehenden Darlehensgewährungen an ihn 
seien ihm als abnormal vorgekommen, sodaß er sich 
zeitweise wenigstens subjektiv bewußt gewesen sei. 
-daß bei diesen Transaktionen, und Machenschaften et 
was nicht in Ordnung sein müsse. .Seine Zweifel hätten 
sich aber.wieder vorübergehend zerstreut, als die Wech 
selplatzierung bei seriösen Banken, wie bei der Oester-? 
reichischen Kreditanstalt vorgenommen werden konnten. 
Die Weisung, daß die Wechselplatzierungen nicht in 
der Nachbarschaft Liechtensteins vorgenommen werden 
dürfen, sei ihm nicht als etwas Absonderliches vor 
gekommen, weil er sie dahin interpretierte, daß die 
Landesbank ihre Rumänenpläne nicht in der Nach 
barschaft bekannt geben wolle. 
Die ständigen Geldverlegenheiten Walsers und 
die Notlage Thönys in der Sparkassa riefen nach 
stets nuen Mitteln und zwangen, weitere Hilfsquellen 
aufzusuchen. 
Da tauchte um Beginn des Jahres 1628 durch 
Alexander Justus die Möglichkeit auf, ein großes Ge 
schäft zur Durchführung zu bringen. Es handelte sich 
um die Uebernahme der Liegenschaften der Familie 
Coburg, welche vom Bodenamt der Tschechoslovakei 
beschlagnahmt worden waren. 
Anfangs Jänner 1628 kam Anton. Walser, der 
auf seiner dritten Reise nach Rumänien begriffen war. 
in Begleitung des Niko Beck nach Berlin. Dort wur 
den Walser und Beck durch Carbone, der bis dahin 
mit der Platzierung der Akzepte der Liechtensteinischen 
Landesbank tätig gewesen war^ mit Alexander Justus, 
Kaufmann aus Berlin- Wilmersdorf und mit Werner 
Schmidt, Kaufmann, Inhaber eines Geschäftes in Köln, 
Käsenstraße 28 bekant. 
Alexander Justus und Werner Schmidt legten 
Walser . und Beck, das von ihnen inszenierte 
Coburg- Geschäft dar. Niko Beck war allerdings schon 
etwas früher auf das nämliche Geschäft gestoßen. 
Das Eoburg- Geschäft hatte als Hintergrund den 
Erwerb der vom tschechischen Staate den Coburger- 
Prinzen Cyrill von Bulgarien und Iosias v. Sachsen- 
Coburg und Gotha beschlagnahmten ausgedehnten 
Waldbesitzungen in der Tschechoslovakei. 
Der Kaufmann Werner Schmidt hatte durch Ver 
träge v. 6.12.1626 u. 14.10.1627 von den Anwärtern des 
P-rinzlich Coburg-Koharischen Familien-Fidei-Kommis- 
ses die in der Tschechoslovakei gelegenen und dort vom 
-Bodenamte in Prag beschlagnahmten Güter in einem 
Ausmaße von ca.. 330.000 Morgen käuflich erworben. 
An den Kaufpreis war von Werner Schmidt eine 
Anzahlung geleistet worden. 
Der Rest des'Kaufpreises hätte in periodischen 
Abzahlungen getilgt werden.sollen. Er gründete daher, 
um sich die nötigen Gelder zu.beschaffen, die Inve- 
sting Corporation, eine Gesellschaft mit beschrankter 
Haftung in Berlin. Es war dies am 6. Dezember 1927. 
An dieser Gesellschaft war beteiligt Alexander Justus, 
Kaufmann in Berlin- Wilmersdorf. Als Geschäfts 
führer an der Spitze der- Investing- Corporation G. 
m.b.H. Iustizrat Dr. Gerhart Bollert, Berlin W. 8, 
Kanonierstraße 40. ' * 
Eingebracht in diese Gesellschaft wurden die Ver 
tragsrechte, welche beiden Gesellschaftern Schmidt u. 
Justus auf Grund der Coburg- Verträge zustanden. 
— Geldmittel besaß die Gesellschaft nicht. — . 
Zu Anfang des Monates Jänner 1928 wurde 
Iustizrat Dr. Bollert mit Rudolf Carbone bekannt. 
Dieser gab Dr. Bollert, vor, daß er sehr gute Be 
ziehungen zu Spar- und Leihkassa für das Fürstentum 
Liechtenstein kn Vaduz besitze. Carbone führte nun 
Anton Walser und Niko Beck bei Iustizrat Bollert 
ein und es begannen die' Verhandlungen über die 
Bedingungen eines von der Liechtensteinischen Landes 
bank der Investing?» Corporation zum Zwecke der Fi 
nanzierung des Coburg- Geschäftes zu gewährenden 
Kredites. ' 
Walser will anfänglich zu diesem Geschäfte kein 
Zutrauen gehabt haben. Erst als Iustizrat Bollert 
als angesehener Berliner Rechtsanwalt sich um die 
Sache lebhaft interessierte und versichert habe, daß 
Rechtsanwalt Dr. Norbert Eisler aus Prag, der an 
den Verhandlungen mit Walser und Beck ebenfalls 
teilgenommen hatte, in der Tschechoslovakei erstklas 
sige Verbindungen besitze, und bereits früher einmal 
einen ähnlichen Großfall für ihn in-Prag günstig er 
ledigt habe, mit dem zur. Freigabe der sequestierten 
Coburgischen Gütern zuständigen Amtsstellen in er 
folgreiche Fühlung zu treten in der Lage sei, habe er 
sich auf diese Angelegenheit eingelassen, es sei ihm und 
Beck zunächst eine Gewinnbeteiligung von 30 o/o, spä 
ter von 35 °/o aus dem Coburg- Geschäft offeriert 
worden, für den Fall, daß die Liechtensteinische Landes 
bank einen Kredit von 1.3 bis 2 Millionen R.Mark 
zur Verfügung stelle. 
Kurz daraufhin kam es zu einem von Justizrat 
Dr. Bollert ausgefertigten Vertragsentwurf zwischen 
der Investing- Corporation und der Liechtensteinischen 
Landesbank bezw. Walser und Beck, die sich als die 
bevollmächtigten Vertreter der Liechtensteinischen Lan 
desbank ausgegeben hatten. 
Der Wortlaut des Vertragsentwurfes ist 
folgender: 
Zwischen der Spar- und Leihkassa für das 
Fürstentum Liechtenstein (Liechtensteinische- 
Landesbank) mit unbeschränkter Landesga 
rantie,. Vaduz in Liechtenstein (hier im Der-
	        

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