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plahierungs- Versuchen von diesem Bankgesetz „vor
sichtigerweise" kein Gebrauch gemacht werden sollte.
Carbone gibt auch zu, daß ihm die engen Ausmaße
der Bankverhältnisse durchaus bekannt waren und daß
es ihm auffiel, daß diese kleine Bank Privatspeku
lationen Walsers in einem solchen Umfange finanziere.
Auch die weitgehenden Darlehensgewährungen an ihn
seien ihm als abnormal vorgekommen, sodaß er sich
zeitweise wenigstens subjektiv bewußt gewesen sei.
-daß bei diesen Transaktionen, und Machenschaften et
was nicht in Ordnung sein müsse. .Seine Zweifel hätten
sich aber.wieder vorübergehend zerstreut, als die Wech
selplatzierung bei seriösen Banken, wie bei der Oester-?
reichischen Kreditanstalt vorgenommen werden konnten.
Die Weisung, daß die Wechselplatzierungen nicht in
der Nachbarschaft Liechtensteins vorgenommen werden
dürfen, sei ihm nicht als etwas Absonderliches vor
gekommen, weil er sie dahin interpretierte, daß die
Landesbank ihre Rumänenpläne nicht in der Nach
barschaft bekannt geben wolle.
Die ständigen Geldverlegenheiten Walsers und
die Notlage Thönys in der Sparkassa riefen nach
stets nuen Mitteln und zwangen, weitere Hilfsquellen
aufzusuchen.
Da tauchte um Beginn des Jahres 1628 durch
Alexander Justus die Möglichkeit auf, ein großes Ge
schäft zur Durchführung zu bringen. Es handelte sich
um die Uebernahme der Liegenschaften der Familie
Coburg, welche vom Bodenamt der Tschechoslovakei
beschlagnahmt worden waren.
Anfangs Jänner 1628 kam Anton. Walser, der
auf seiner dritten Reise nach Rumänien begriffen war.
in Begleitung des Niko Beck nach Berlin. Dort wur
den Walser und Beck durch Carbone, der bis dahin
mit der Platzierung der Akzepte der Liechtensteinischen
Landesbank tätig gewesen war^ mit Alexander Justus,
Kaufmann aus Berlin- Wilmersdorf und mit Werner
Schmidt, Kaufmann, Inhaber eines Geschäftes in Köln,
Käsenstraße 28 bekant.
Alexander Justus und Werner Schmidt legten
Walser . und Beck, das von ihnen inszenierte
Coburg- Geschäft dar. Niko Beck war allerdings schon
etwas früher auf das nämliche Geschäft gestoßen.
Das Eoburg- Geschäft hatte als Hintergrund den
Erwerb der vom tschechischen Staate den Coburger-
Prinzen Cyrill von Bulgarien und Iosias v. Sachsen-
Coburg und Gotha beschlagnahmten ausgedehnten
Waldbesitzungen in der Tschechoslovakei.
Der Kaufmann Werner Schmidt hatte durch Ver
träge v. 6.12.1626 u. 14.10.1627 von den Anwärtern des
P-rinzlich Coburg-Koharischen Familien-Fidei-Kommis-
ses die in der Tschechoslovakei gelegenen und dort vom
-Bodenamte in Prag beschlagnahmten Güter in einem
Ausmaße von ca.. 330.000 Morgen käuflich erworben.
An den Kaufpreis war von Werner Schmidt eine
Anzahlung geleistet worden.
Der Rest des'Kaufpreises hätte in periodischen
Abzahlungen getilgt werden.sollen. Er gründete daher,
um sich die nötigen Gelder zu.beschaffen, die Inve-
sting Corporation, eine Gesellschaft mit beschrankter
Haftung in Berlin. Es war dies am 6. Dezember 1927.
An dieser Gesellschaft war beteiligt Alexander Justus,
Kaufmann in Berlin- Wilmersdorf. Als Geschäfts
führer an der Spitze der- Investing- Corporation G.
m.b.H. Iustizrat Dr. Gerhart Bollert, Berlin W. 8,
Kanonierstraße 40. ' *
Eingebracht in diese Gesellschaft wurden die Ver
tragsrechte, welche beiden Gesellschaftern Schmidt u.
Justus auf Grund der Coburg- Verträge zustanden.
— Geldmittel besaß die Gesellschaft nicht. — .
Zu Anfang des Monates Jänner 1928 wurde
Iustizrat Dr. Bollert mit Rudolf Carbone bekannt.
Dieser gab Dr. Bollert, vor, daß er sehr gute Be
ziehungen zu Spar- und Leihkassa für das Fürstentum
Liechtenstein kn Vaduz besitze. Carbone führte nun
Anton Walser und Niko Beck bei Iustizrat Bollert
ein und es begannen die' Verhandlungen über die
Bedingungen eines von der Liechtensteinischen Landes
bank der Investing?» Corporation zum Zwecke der Fi
nanzierung des Coburg- Geschäftes zu gewährenden
Kredites. '
Walser will anfänglich zu diesem Geschäfte kein
Zutrauen gehabt haben. Erst als Iustizrat Bollert
als angesehener Berliner Rechtsanwalt sich um die
Sache lebhaft interessierte und versichert habe, daß
Rechtsanwalt Dr. Norbert Eisler aus Prag, der an
den Verhandlungen mit Walser und Beck ebenfalls
teilgenommen hatte, in der Tschechoslovakei erstklas
sige Verbindungen besitze, und bereits früher einmal
einen ähnlichen Großfall für ihn in-Prag günstig er
ledigt habe, mit dem zur. Freigabe der sequestierten
Coburgischen Gütern zuständigen Amtsstellen in er
folgreiche Fühlung zu treten in der Lage sei, habe er
sich auf diese Angelegenheit eingelassen, es sei ihm und
Beck zunächst eine Gewinnbeteiligung von 30 o/o, spä
ter von 35 °/o aus dem Coburg- Geschäft offeriert
worden, für den Fall, daß die Liechtensteinische Landes
bank einen Kredit von 1.3 bis 2 Millionen R.Mark
zur Verfügung stelle.
Kurz daraufhin kam es zu einem von Justizrat
Dr. Bollert ausgefertigten Vertragsentwurf zwischen
der Investing- Corporation und der Liechtensteinischen
Landesbank bezw. Walser und Beck, die sich als die
bevollmächtigten Vertreter der Liechtensteinischen Lan
desbank ausgegeben hatten.
Der Wortlaut des Vertragsentwurfes ist
folgender:
Zwischen der Spar- und Leihkassa für das
Fürstentum Liechtenstein (Liechtensteinische-
Landesbank) mit unbeschränkter Landesga
rantie,. Vaduz in Liechtenstein (hier im Der-