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^Verlängerung nicht einwilligte, mußte schon bereits Tatsächlich kam nun dort auch der Darlehens-
‘im Jahre 1927 die Abdeckung durch die Sparkasse be- vertrag aus Grund der Bürgschaft über 1100.— engl,
sorgt werden. Pfund - ungefähr Frs. 25 000.— zustande, dieser
' ! Betrag wurde Carbone in zwei Teilbeträgen ausbe-
Weitere Wechsel unterzubringen hatte Beck durch
j Carbone versucht.
! Der Angeklagte Rudolf Carbone war um die
'Wende 1926 1927 Prokurist bei der Holzhandels A. G.
- in Zürich und wurde mit Beck durch private Geschäfte
: mit dieser Aktiengesellschaft bekannt..
\ Da er aus dem ganzen Lebensaufwand Carbones
? der im Grand- Hotel Dolder wohnte und nach seinen,
^eigenen Angaben einen durchschnittlichen Tagesauf-
^wand für seine persönlichen Bedürfnisse von frs. 100
l hatte, der außerdem Beck gegenüber angab, eine mo-
Matlichc Rente von RM. 2000.— zu haben, die er
[ aber gegenwärtig vorausbezogen habe, diesen als einen
; schwer reichen Menschen betrachtete, der außerdem einen
l großen Bekanntenkreis habe und als präsumtiver -
l Schwiegersohn des Kammerpräsidenten Künzig über
l hervorragende Beziehungen verfüge, glaubte Beck, in
| ihm die geeignete Persönlichkeit gefunden zu haben,
l weitere mit den Unterschriften Walsers und der Spar-
'kassa versehene Akzepte diskontieren zu lassen.
? ' Carbone versuchte nun auch an verschiedenen Stel-
: len solche Wechsel unterzubringen, hatte aber damit
keinen Erfolg.. Beck, Carbone und Thöny kamen nun
-dahin überein,' die Beschaffung von Geld dadurch zu
s versuchen, daß von der Sparkassa Bürgscheins aus
gestellt'wurden, auf Grund deren die Beschaffung von
Geld ermöglicht werden sollte. Niko Beck hatte von
Franz Thöny diese Bürgschaftserklärungen erahlten
und Carbone übergeben, der nun verschiedentlich,so
auch nach seinen Angaben in Paris auf Grund dieser
; Bürgschaftsverpflichtung Geld aufzunehmen versuchte.
. Der Betrag war aber nach Auffassung Carbones zu
' hoch gegriffen, — die Bürgschaft lautete auf Frs.
100.000. und so versuchte man es mit einer Bürg
schaftserklärung in der Höhe von Frs. 25.000.— wel
che der -Angeklagte Beck dem Carbone übermittelte.'
\ Carbone begab sich mit dieser Bürgschaftserklärung
E nach Paris, wo er den ihm von früher her bekannten
* südamerikanischen Versicherungsagenten Wallerstein zu
i treffen hoffte, aber nicht antraf, weshalb er wieder
- nach Zürich zurückkehrte. Als Carbone dort erfuhr,
; daß sich Wallerstein in Amsterdam befinde, mietete er
° rasch entschloßen, da er ja immer und viel Geld brauch-
v te, ein Flugzeug, um Wallerstein in Amsterdam auf-
' zusuchen. Unterwegs wurde aber Carbone übel, er
mußte deshalb in Basel vom Flugzeug in einen Schlaf-
r wagen erster Klaße umsteigen, während. der Fahrt »in
' der Richtung nach Amsterdam kommt Carbone Nach
richt zu, Wallerstein befinde sich in Zürich. Er unter-
- brach deshalb die Fahrt und fuhr wieder im Schlaf-
I wagen erster Klasse nach Zürich zurück, um dort, wohl
: ausgeruht, sofort mit Wallerstein verhandeln zu kön-
: neu. :
zahlt. - '
Nach Angaben der Angeklagten Beck und Thöny
hätte der Betrag der Sparkassa zugeführt werden sol
len, nach Angabe Carbones.war er ausschließlich als
Spesendeckung zu verwenden.
Dieser Behauptung Carbones vermochte jedoch der
Gerichtshof keinen Glauben beizumeßen, weil es voll
kommen unwahrscheinlich erscheinen muß, daß der in
Geldnöten befindliche Sparkassaverwalter und Beck,
welch Letzterer die Verhältnisse kannte, einen so großen
Spesenbetrag zusichern könnten, ohne selbst in dringen
der Not etwas davon zu erhalten. Vielmehr nahm der
Gerichtshof als erwiesen an, daß Carbone aus der
Art und Weise der Ausstellung der Bürgschastsurkun-
de '- Uebernahme einer Bürgschaftsverpflichtung ohne
Nennung des Schuldners und Gläubigers - erkannte
und erkennen.mußte, daß die Ausstellung einer sol
chen Bürgschaftsurkunde in legaler Weise nicht gesche
hen könne.
Bediente sich Carbone. trotzdem dieses Instrumen
tes zur Beschaffung eines Darlehens auf Grund die
ser Bürgschaftserklärung und behielt er die Gelder für
sich, dann machte er sich der Mitschuld an dem von
Thöny begangenen und von Beck unterstützten Betrüge
an der Sparkassa schuldig, weil er durch absichtliche
Herbeischaffung von Mitteln Vorschub gegeben und
zur sicheren Vollstreckung- der strafbaren Handlung bei
getragen hat.
Das Gleiche gilt hinsichtlich des Angeklagten Niko.
Beck, dem außerdem noch zugegebener^Md erwie
senermaßen die tatsächliche. Kenntnis WjWmefttzlick-
keit der Handlung Thönis voll bewutzi^MW)er An
geklagte Beck gibt selbst zu, sich dessen wohl bewußt,
gewesen zu sein, daß Verwalter Thöny bei all den
angeführten Geschäften bezw. Begangenschaften ins-
besonders bèi seinen Bianco- Ausstellungen sich in
Widerspruch setzte zu den im Sparkassa- Gesetz und
Sparkassa- Reglement festgelegten Bestimmungen und
insbesonders war es ihm klar, daß Thöny diese Blan
ko- Akzepte und Blanco- Bürgschaften ausstellte, oh
ne dem Verwaltungsrat hievon Kenntnis zu geben.
Der Verantwortug Carbones, er habe diese Art
der Geldbeschaffung als ein vollkommenem Ordnung
gehendes Bankgeschäft angesehen, und von der Aner-
laubtheit keine Kenntnis gehabt, vermochte der - Ge
richtshof umso weniger Glauben beizumessen, als Car
bone selbst angab, den. Auftrag gehabt zu haben, Ver
suche zur Beschaffung des Geldes bei bekannten Schwei
zer Banken, nicht zu unternehmen, woraus allein schon
bei ihm allermindest der Verdacht unerlaubter Hand
lungen hätte entstehen müßen. '
Die Beschaffung des Betrages von Frs. 100 000—
auf Grund. der Bürgschaftserklärung Thönys namens.