Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

AU -em Steriosraphifihen Verhanölungs-Sericht 
aus -em Kriminalprozeß gegen Zranz Thönp, Niko Seck, -lnton Walser un- Ruöolf Larboye. 
2. Ausgabe. . ' __ ^ Zreitag, 14. §ebr. 1-30. 
Fortsetzung 
Der Vertrag mit dem Barmer Bankverein hatte 
folgenden Wortlaut: 
Zwischen ; 
1. Herrn Anton Walser, Kirchtaler in Vaduz, 
2. Herrn Kornmerz.Rat Th. Hinsberg, Barmen, 
3. dem Barmer Bankverein, tzinsberg, Fischer 
& Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien in 
Düsseldorf 
kam heute folgende Vereinbarung zustande: 
Mit privatschriftlichem Vertrage v. 29. 11. 26 
haben die Herren Walser und Kommerzienrat 
Hinsberg einen Gesellschaftsvertrüg geschlossen 
zwecks Ausbeutung der Konzession einer ru 
mänischen Klassentotterie, die von der Rumä 
nischen Regierung Heyn Walser erteilt wer 
den soll. . 
Der Barmer Bankverein wird den Erwerb dieser 2 
Konzession zu einem Teile'mitfinanzieren und 
dabei von der Gruppe Hinsberg am Gewinn 
— nicht am Verlust — dieses Geschäftes mit 
beteiligt werden. Für seine Stellung im inter 
nen Verhältnis gegenüber der beiden übrigen 
Vertragsschließenden soll das Gesellschafts 
recht des Deutschen bürgerlichen Gesetzbuches 
in der aus diesem Vertrage sich ergebenden 
Modifikation maßgebend sein. Für das Ver 
hältnis sollen folgende Sonderbestimmungen 
gelten: 
1. Bankkredit: 
Der Barmer. Bankverein wird Herrn Walser 
nach Maßgabe der Voraussetzungen dieses 
Vertrages einen Kredit gewähren in der Höhe 
von bis zu RM. 300.000. Dieser Kredit ist 
spätestens am 1. August 1927 rückzahlbar, 
kann jedoch vom Kreditnehmer auch zu einem 
früheren Termin jederzeit ganz oder. teilwei- 
zurückgeführt werden. 
Für den Kredit sind maßgebend, die Kon-i - 
ditionen der Bankvereinigung für Rheinland 
und Westfalen in Köln,' die derzeit die fol 
genden sind: . . 
An Zinsen werden gerechnet: 1% über 
dem jeweiligen Reichsbank-Diskontsatz, ein 
Sechstel Prozent Kreditprövifion pro Monat 
und ein Achtel Prozent Umsatz-Provision, von 
der- größeren Seite, mindestens 3/t. Prozent 
pro Semester vom Kreditbetrage. 
An Sicherheiten, stellt Herr Walser dem 
Bankverein die selbstschuldnerische Bürgschaft 
der Liechtenseinischen Landesbank, sowie sie 
sich aus der Urkunde vom 28. November 1926 
ergibt: 
Die in dieser Urkunde vorgesehenen Abdek- 
kungsmodalitäten für den^Kredit werden auch 
zum Gegenstände dieses Vertrages gemacht. 
Die liechtensteinische Landesbank ist ihrer - 
seits „durch Rückgarantien gedeckt." 
Konzession. 
• Die zu erwerbende Konzession muß fol 
gende Voraussetzung erfüllen, um eine geeig 
nete Grundlage für die Finanzierung zu bil 
den: 
Als Dauer soll angestrebt-werden ein 
Zeitraum von mindestens 7 Jahren, jeden 
falls aber nicht weniger als 5 - Jahre. Die 
Regierung muß den Konzessionären eine Mo 
nopolstellung für Rumänien ' gewähren. Es 
muß ferner die freie Einfuhr der notwendigen 
Materialien und jederzeitige frei Geldaus 
fuhr sowie Eindeckung der eingenommenen 
Beträge in Schweizer Franken oder .einer 
anderen stabilen geleistet werden. Die Kon 
zession muß im übrigen die Vorbedingungen 
im einzelnen erfüllen,, die in dem Briefe des 
Herrn Bauer vom 24. November 1926 gerich 
tet an Herrn Baron von Grünqu enthalten 
sind. Dieser Brief wird in Abschrift dem vor 
liegenden Vertrage als.'Anlage beigefügt, 
Hinsichtlich der. Anstellung und Beschäf 
tigung des Personals muß volle Bewegungs-
	        

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