Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

Schaden entstanden ist und daß ich auch in Zu 
kunft alles tun werde, was in meinen Kräften 
steht, um den Schaden gut machen zu helfen. 
Daß ich- mich vergangen habe gegen das Spar 
kassengesetz, habe ich nie bestritten, aber. eine böse 
Absicht hatte ich nie und werden mir auch hoffent 
lich die Herren vom Gericht dies glauben. Ob 
ich Strafe verdiene im Sinne des Strafgesetzes, 
kann ich nicht beurteilen und überlasse dieses Ur 
teil den Herren vom Gericht. Sollten Sie mich 
für schuldig finden, dann bitte ich wenigstens 
um ein mildes Urteil. 
Carbone: Ich möchte sagen, daß es mein gan 
zes Bestreben sein wird, den Schaden, der durch 
mich entstanden sein wird, wieder gut zu machen. 
Walser: Hohe Herren vom Gerichtshof. Wenn 
nach der Verhandlung im Zuge der Verhöre die 
Tatsachen dieser Handlung in anderes Licht ge 
rückt sind und wenn meine Handlung nicht in 
jenen: Schein erschienen ist, wie es vielleicht sein 
sollte, so kann das nur aus dem Grund sein, weil 
unsererseits nie eine Absicht bestanden hat, eine 
schlechte Tat zu begehen und wir aus diesem 
Grunde nicht den Schein zu wahren hatten. Wenn 
im Abschluß dieser Handlungen nun dem Lande 
und der Sparkasse größere Schäden entstanden 
sind, so muß ich, glaube ich, nicht versichern, daß 
mir das sehr wehe tut und ich es aufrichtig be 
daure. Soweit es mir möglich ist und es in mei 
ner Alacht liegt, werde ich alles tun, was ich an 
diesem Schaden zu beheben vermag. Ich streite 
keinen einzigen Rappen von den Beträgen ab, 
die mir von meinem Geschäfte zugeflossen sind. 
Wenn nun angesichts dieser Tatsachen und trotz 
dem, daß wir keine Absicht hatten, irgendwelchen 
Schaden zuzufügen, uns keiner schädigenden Hand 
lung bewußt waren, wenn nun trotz alledem ein 
Schaden entstanden ist und wir von dem Hohen 
Gericht für unsere Handlungen trotz allen Be-, 
weisen, die wir zutage gefördert haben und ge 
hofft haben, daß sie zutage kamen in irgend einer 
Form, eine unserer Handlungen bestraft wird, 
so bitte ich, zu berücksichtigen die seelischen Qua 
len, die wir durch diese lange Untersuchungshaft 
zu ertragen haben, mit in Betracht zu ziehen und 
zu berücksichtigen, daß die Erziehung unserer Kin-, 
der und die Fürsorge für unsere Familie unser 
wartet. . : : ; | j 
Nico Beck: Herr Gerichtspräsident! Herren 
KrimiMlrichter! 
Ich habe im Wesentlichen zu den Ausführun 
gen meiner Mitangeklagten nichts beizufügen. Ich 
habe auch zu den Ausführungen meines Anwal 
tes nichts beizufügen und kann Ihnen nur mein, 
tiefes Bedauern darüber aussprechen, daß dem 
Lande durch diese gegen uns eingeklagten Mani 
pulationen großer Schaden entstanden ist. Wenn 
ich Ihnen auch mit gutem und ruhigem Gewissen 
sagen darf, daß ich je And je die Absicht hatte, dem 
Lande diesen Schaden zu ersparen, bereits ent 
standenen Schaden wieder gut zu machen- so dür 
fen Sie mir das glauben. Ich bedaure die Tatsache 
des Schadens nicht nur, sondern ich bedaure auch 
die Tatsache, daß es uns jetzt- leider nicht möglich 
ist, den Schaden gut zu machen. Ich kann Sie 
aber versichern, daß ich sowohl wie meine Mit 
angeklagten daraufhin trachten werden, doch das 
jenige gut zu machen, was noch in unserer Macht 
liegen sollte. Sollten Sie erkennen, daß unsere 
Handlungen strafwürdig find, so bitte ich im In 
teresse aller um eine milde Beurteilung. Ich bit- 
te insbesondere um eine milde Beurteilung-da 
rum, als Sie ja wissen, daß wir, wenigstens 3 
von uns Kinder und Familie zuhause haben -und 
daß wir nicht in jenen Verhältnissen leben, die 
es der Familie möglich machen, aus Ersparnissen 
oder sonst leben zu können. Ich bitte, in diesem 
Sinne Rücksicht zu nehmen in Ihrem Urteil und 
ich hoffe, daß sie gerecht urteilen werden.. 
Präsident: Dis mündlichen Verhandlungen 
sind damit geschlossen. Urteilseröfsnung morgen 
Nachmittag 3 Uhr. 
Urteil!. 
Im Namen Seiner Durchlaucht desi 
Landesfürsten! 
Das fürstlich-liechtensteinische Landesgericht als Kri 
minalgericht in Vaduz hat unter dem Vorsitze seines Prä- 
sidenten Dr. Karl Weder, im Beisein des fürstlichen Land 
richters-Stellvertreters Oberlandes'gerichtsrat Dr. Benzer 
als' Berichterstatter,' des Kriminalrichters Gustav Ospelt 
in Vaduz und der Ersahrichter Josef Kilten Schaan und 
Rudolf Matt in Mauren, des Schriftführers Franz Koller 
^absolvierter Jurist in Bregenz' über die 'Anklage der 
r fürstlichen Staatsanwaltschaft gegen Thöny Franz, Wal 
ter Anton, Garbone Rudolf und Beck Riko wegen Ver 
brechens des Betruges und der Veruntreuung ich Sinne 
der Paragraphen 197, 200, 201 ,a, 201' d, 183 und 4 
St. E. nach heute in Anwesenheit des öffentlichen An 
klägers außerordentlicher. Staatsanwalt Dr. Arthur En- 
der, des Vertreters der Psivatbeteiligten, Spar- und 
Leihkasse des Fürstentums Liechtenstein, Liechtensteinische 
Landesbank und des Lande» Liechtenstein, Dr. Ignaz 
Budschedl, Rechtsanwalt in Innsbruck, der Angeklagten 
Thöny Franz, Walser Anton,. Tarbone Rudolf und Beck 
Niko und ihrer Verteidiger Johannes Zuber, Dr. E. 
Euntli, Dr. F. Ditscher und Dr. Ludwig Rittmeyer, Ad 
vokaten in St. Gallen, öffentlichen durchgeführten Schluß 
verhandlung zu Recht erkannt: 
1. Thöny Franz, ^ 
geboren am 15. 3. 1895 in VadlH dorthin zuständig 
katholisch, verheiratet. Verwalter der Spar- und Leih>- 
kasse des Fürstentums Liechtenstein, des Josef und^der 
Maria geb. Oehri, unbescholten in Haft; 
2. Walser Anton, 
geboren am 22. 6. 1890 in Vaduz- dahin zuständig, 
katholisch, verheiratet, Gastwirt und' Landtagsabgc-
	        

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