Schaden entstanden ist und daß ich auch in Zu
kunft alles tun werde, was in meinen Kräften
steht, um den Schaden gut machen zu helfen.
Daß ich- mich vergangen habe gegen das Spar
kassengesetz, habe ich nie bestritten, aber. eine böse
Absicht hatte ich nie und werden mir auch hoffent
lich die Herren vom Gericht dies glauben. Ob
ich Strafe verdiene im Sinne des Strafgesetzes,
kann ich nicht beurteilen und überlasse dieses Ur
teil den Herren vom Gericht. Sollten Sie mich
für schuldig finden, dann bitte ich wenigstens
um ein mildes Urteil.
Carbone: Ich möchte sagen, daß es mein gan
zes Bestreben sein wird, den Schaden, der durch
mich entstanden sein wird, wieder gut zu machen.
Walser: Hohe Herren vom Gerichtshof. Wenn
nach der Verhandlung im Zuge der Verhöre die
Tatsachen dieser Handlung in anderes Licht ge
rückt sind und wenn meine Handlung nicht in
jenen: Schein erschienen ist, wie es vielleicht sein
sollte, so kann das nur aus dem Grund sein, weil
unsererseits nie eine Absicht bestanden hat, eine
schlechte Tat zu begehen und wir aus diesem
Grunde nicht den Schein zu wahren hatten. Wenn
im Abschluß dieser Handlungen nun dem Lande
und der Sparkasse größere Schäden entstanden
sind, so muß ich, glaube ich, nicht versichern, daß
mir das sehr wehe tut und ich es aufrichtig be
daure. Soweit es mir möglich ist und es in mei
ner Alacht liegt, werde ich alles tun, was ich an
diesem Schaden zu beheben vermag. Ich streite
keinen einzigen Rappen von den Beträgen ab,
die mir von meinem Geschäfte zugeflossen sind.
Wenn nun angesichts dieser Tatsachen und trotz
dem, daß wir keine Absicht hatten, irgendwelchen
Schaden zuzufügen, uns keiner schädigenden Hand
lung bewußt waren, wenn nun trotz alledem ein
Schaden entstanden ist und wir von dem Hohen
Gericht für unsere Handlungen trotz allen Be-,
weisen, die wir zutage gefördert haben und ge
hofft haben, daß sie zutage kamen in irgend einer
Form, eine unserer Handlungen bestraft wird,
so bitte ich, zu berücksichtigen die seelischen Qua
len, die wir durch diese lange Untersuchungshaft
zu ertragen haben, mit in Betracht zu ziehen und
zu berücksichtigen, daß die Erziehung unserer Kin-,
der und die Fürsorge für unsere Familie unser
wartet. . : : ; | j
Nico Beck: Herr Gerichtspräsident! Herren
KrimiMlrichter!
Ich habe im Wesentlichen zu den Ausführun
gen meiner Mitangeklagten nichts beizufügen. Ich
habe auch zu den Ausführungen meines Anwal
tes nichts beizufügen und kann Ihnen nur mein,
tiefes Bedauern darüber aussprechen, daß dem
Lande durch diese gegen uns eingeklagten Mani
pulationen großer Schaden entstanden ist. Wenn
ich Ihnen auch mit gutem und ruhigem Gewissen
sagen darf, daß ich je And je die Absicht hatte, dem
Lande diesen Schaden zu ersparen, bereits ent
standenen Schaden wieder gut zu machen- so dür
fen Sie mir das glauben. Ich bedaure die Tatsache
des Schadens nicht nur, sondern ich bedaure auch
die Tatsache, daß es uns jetzt- leider nicht möglich
ist, den Schaden gut zu machen. Ich kann Sie
aber versichern, daß ich sowohl wie meine Mit
angeklagten daraufhin trachten werden, doch das
jenige gut zu machen, was noch in unserer Macht
liegen sollte. Sollten Sie erkennen, daß unsere
Handlungen strafwürdig find, so bitte ich im In
teresse aller um eine milde Beurteilung. Ich bit-
te insbesondere um eine milde Beurteilung-da
rum, als Sie ja wissen, daß wir, wenigstens 3
von uns Kinder und Familie zuhause haben -und
daß wir nicht in jenen Verhältnissen leben, die
es der Familie möglich machen, aus Ersparnissen
oder sonst leben zu können. Ich bitte, in diesem
Sinne Rücksicht zu nehmen in Ihrem Urteil und
ich hoffe, daß sie gerecht urteilen werden..
Präsident: Dis mündlichen Verhandlungen
sind damit geschlossen. Urteilseröfsnung morgen
Nachmittag 3 Uhr.
Urteil!.
Im Namen Seiner Durchlaucht desi
Landesfürsten!
Das fürstlich-liechtensteinische Landesgericht als Kri
minalgericht in Vaduz hat unter dem Vorsitze seines Prä-
sidenten Dr. Karl Weder, im Beisein des fürstlichen Land
richters-Stellvertreters Oberlandes'gerichtsrat Dr. Benzer
als' Berichterstatter,' des Kriminalrichters Gustav Ospelt
in Vaduz und der Ersahrichter Josef Kilten Schaan und
Rudolf Matt in Mauren, des Schriftführers Franz Koller
^absolvierter Jurist in Bregenz' über die 'Anklage der
r fürstlichen Staatsanwaltschaft gegen Thöny Franz, Wal
ter Anton, Garbone Rudolf und Beck Riko wegen Ver
brechens des Betruges und der Veruntreuung ich Sinne
der Paragraphen 197, 200, 201 ,a, 201' d, 183 und 4
St. E. nach heute in Anwesenheit des öffentlichen An
klägers außerordentlicher. Staatsanwalt Dr. Arthur En-
der, des Vertreters der Psivatbeteiligten, Spar- und
Leihkasse des Fürstentums Liechtenstein, Liechtensteinische
Landesbank und des Lande» Liechtenstein, Dr. Ignaz
Budschedl, Rechtsanwalt in Innsbruck, der Angeklagten
Thöny Franz, Walser Anton,. Tarbone Rudolf und Beck
Niko und ihrer Verteidiger Johannes Zuber, Dr. E.
Euntli, Dr. F. Ditscher und Dr. Ludwig Rittmeyer, Ad
vokaten in St. Gallen, öffentlichen durchgeführten Schluß
verhandlung zu Recht erkannt:
1. Thöny Franz, ^
geboren am 15. 3. 1895 in VadlH dorthin zuständig
katholisch, verheiratet. Verwalter der Spar- und Leih>-
kasse des Fürstentums Liechtenstein, des Josef und^der
Maria geb. Oehri, unbescholten in Haft;
2. Walser Anton,
geboren am 22. 6. 1890 in Vaduz- dahin zuständig,
katholisch, verheiratet, Gastwirt und' Landtagsabgc-