gierung, wenn sich eine Möglichkeit bieten würde,
eine Lotterie zü etablieren, sich nicht sträuben
würde, die großen Einnahmen, die daraus zu
erwarten wären, dem Lande zukommen zu lassen.
Wenigstens konstatiere ich, daß auch die letzten Er
fahrungen nicht dazu geführt haben, etwa ein Ge
setz im.Lande zu ersoffen, daß inskünftig die Lot
terie verboten sei. Was nicht verboten ist, ist
bekanntlich rechtlich erlaubt. Und nun, meine Her
ren, will ich hier gegenüber Herrn Kollegen Hu
ber nur noch sagen: Die Rechnung, die hier auf
gestellt ist und die Reineinnahmen des Landes
ausweist, die ist richtig.
Nationalrat Huber: Sie haben nicht alles ge
lesen.
Dr. Guntli: Die Sache ist durchaus in Ord
nung. In meinem Exemplar auf Seite 105 und
10b haben wir die Aufstellung über die Einnah
men und Ausgaben, für die erste und für die
zweite Klassenlotterie. Und dann noch eine Zu
sammenfassung und was in der Zusammenfas
sung über reine Einnahmen ausgeführt ist, das
ist das Resultat der früheren, der vorausgehenden
Aufstellungen, wo die Aktiven und passiven ein
ander getreulich gegenübergestellt sind. Da gibt
es nichts zu lachen. Die Sache ist so. Es ist zu
jedermanns Kenntnis hier gelangt und ich habe
nicht gehört, daß von irgend einer Seite die Zu
verlässigkeit dieser Rechnung angezweifelt wor
den wäre. Ich komme auch zum. Schluffe. Ich
habe mir auch vorgenommen, an das Gericht zu
appellieren, wie der verehr!. Herr Staatsanwalt.
Er logt feine Interessen vertrauensvoll in die
Hand des Gerichtes. Herr Präsident, meine Her-,
ren Kriminalrichter und wir legen ebenfalls die
unseren vertrauensvoll in Ihre Hände.
Dr. Rittmeher: Herr Präsident, meine Her
ren Kriminalrichter/ Ihr Herr Präsident hat uns
gebeten, recht kurz zu sein und nur rechtliche Dinge
zu-berühren. Ich sehe mich nun aber leider ge
zwungen, noch kurz etwas Tatsächliches zu berüh
ren. Mein verehrter Herr Kollege Dr. Ditscher
hat leider einen Punkt berührt, von dem ich/ge
wünscht hätte, er hätte ihn lieber aus dem Spiele
gelassen. Er hat die Angelegenheit vom Januar
1928, die Sachen betreffend das Geständnis des
Carbone und die Behauptung der- Erpressung
von seiten meines Klienten auf das Tapet ge
bracht. Ich habe diese Angelegenheit in meinem
plaidoyer ursprünglich kaum berührt und hatte
sie auch aus der Seite lassen wollen. Meine Her-
, ren, verstehen Sie, wenn mein Klient heute mittag
in Erregung gekommen ist, von der ich ihn nur
schwer wieder in den Normalzustand zurückzu
bringen vermochte. Ich werde jetzt seinem Wunsche
nachkommen und Ihnen die Sache nur in Erin
nerung rufen, aber weiter mich dann auf Ihre
Kenntnis der Akten berufen. Immerhin weiß ich,
daß mein Klient wie alle anderen Angeklagten
zum Schluß noch die Möglichkeit hat, sich per-
sönlich auszusprechen, wenn er noch, etwas beizu
fügen hat, soll er es tun. Immerhin möchte ich ihn
bitten, auch seinerseits kurz zu sein, denw das Ge
richt, das kann ich Ihnen sagen, Herr Beck, kennt
die Akten und weiß, wie es zugegangen, ist -bei
jedem Geständnis. Mein Kollege Herr Dr. Dit
scher hat behauptet, daß im Grunde genommen
jenes Geständnis nicht wahr sei und daß', es einer
Erpressung, ich möchte sagen, einem Zwang von
seiten meines Klienten Beck entsprungen sei, der
Herr Carbono jenes Schreiben fertiggeschrieben
vorgelegt bekommen hätte. Meine Herren, Sie
haben in den Akten in der Depositioni des.Car-
bone den. Beweis, daß es nicht richtig ist. In den
Akten hat Herr Earbone ausdrücklich deponiert,
„es ist zunächst zuzugeben, daß ich der Landes
bank bezw. Thönh und Nico Beck gegenüber von
einer festen Offerte der General-Elektric in der
Höhe von eineinhalb Millionen Dollar geschrie
ben. und gesprochen habe, weil damals keine sol
che feste Offerte vorlag. Es war nur einmal die
Rede davon gewesen. Nachher erfuhr ich, daß die
ser Herr Dr. Rasche keine seriöse Person war."
Dann sagte er später einmal aus, dies war gleich
sam sein Brief vom 4., war gleichsam' ein Schreck
schuß mit der Drohung, die Machenschaften Thö-
nhs und Becks aufzudecken und mit dem Verlan
gen, p aß alle, auch die nicht verfallenen Akzepte
eingelöst werden, glaubte ich, erreichen zü können,
daß durch niemand anders als durch mich evtl,
weitere Wechfelplatzierung für die Landesbank
stattfindet und später sagte er in dem Verhör
zwischen Thöny, Beck und Earbone kurz aus, da
bestätigte er kurz, daß er das Geständnis abge
legt habe, weil er fürchtete, man könnte gegen
ihn Strafklage einreichen, nur aus dem Grund,
weil er eben diese Strasklage vermeiden wollte,-
und hoffte, im Falle des Geständnisses werde Beck
keine Strasklage einreichen. Er hat dies vor dem
Untersuchungsrichter nochmals frei gestanden, daß
keine Offerte der General-Elektric vorlag, im
Grunde nochmals gestanden, was in jenem Ge
ständnis vom 9. Januar 1928 vorlag. Behaup
tet man nun, daß mein Klient auf Grund von
Zwang Earbone zu diesem Geständnis gezwungen
hat, so heißt Vas analog einfach, daß auch der
verehrte Herr Untersuchungsrichter im Grunde
genommen etwas von ihm sich habe gestehen las
sen, was er eigentlich nicht habe anerkennen wol
len. Meine Herren, diese Zumutung ist doch etwas
stark. Wenn der Earbone später im Verhör aus
gesagt hat, was mit dem früheren übereinstimmt,
geht daraus schlüssig hervor, daß auch das, was
er im Geständnis Nico Beck gegenüber sagte, der
Wahrheit entspricht und freiwillig niedergelegt
wurde. Das der tatsächliche Punkt. Nun zum recht
lichen, nachdem die beiden Herren Vorredner das
Thema berührt haben, nur noch ganz wenig. Auch
ich bedaure außerordentlich, daß der Herr Staats
anwalt unsere rechtlichen Argumente nicht in sei
ner Replik berührt hat. Er hat tatsächlich, wie
schon Herr Kollege Huber angeführt hat, geglaubt.