Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

gierung, wenn sich eine Möglichkeit bieten würde, 
eine Lotterie zü etablieren, sich nicht sträuben 
würde, die großen Einnahmen, die daraus zu 
erwarten wären, dem Lande zukommen zu lassen. 
Wenigstens konstatiere ich, daß auch die letzten Er 
fahrungen nicht dazu geführt haben, etwa ein Ge 
setz im.Lande zu ersoffen, daß inskünftig die Lot 
terie verboten sei. Was nicht verboten ist, ist 
bekanntlich rechtlich erlaubt. Und nun, meine Her 
ren, will ich hier gegenüber Herrn Kollegen Hu 
ber nur noch sagen: Die Rechnung, die hier auf 
gestellt ist und die Reineinnahmen des Landes 
ausweist, die ist richtig. 
Nationalrat Huber: Sie haben nicht alles ge 
lesen. 
Dr. Guntli: Die Sache ist durchaus in Ord 
nung. In meinem Exemplar auf Seite 105 und 
10b haben wir die Aufstellung über die Einnah 
men und Ausgaben, für die erste und für die 
zweite Klassenlotterie. Und dann noch eine Zu 
sammenfassung und was in der Zusammenfas 
sung über reine Einnahmen ausgeführt ist, das 
ist das Resultat der früheren, der vorausgehenden 
Aufstellungen, wo die Aktiven und passiven ein 
ander getreulich gegenübergestellt sind. Da gibt 
es nichts zu lachen. Die Sache ist so. Es ist zu 
jedermanns Kenntnis hier gelangt und ich habe 
nicht gehört, daß von irgend einer Seite die Zu 
verlässigkeit dieser Rechnung angezweifelt wor 
den wäre. Ich komme auch zum. Schluffe. Ich 
habe mir auch vorgenommen, an das Gericht zu 
appellieren, wie der verehr!. Herr Staatsanwalt. 
Er logt feine Interessen vertrauensvoll in die 
Hand des Gerichtes. Herr Präsident, meine Her-, 
ren Kriminalrichter und wir legen ebenfalls die 
unseren vertrauensvoll in Ihre Hände. 
Dr. Rittmeher: Herr Präsident, meine Her 
ren Kriminalrichter/ Ihr Herr Präsident hat uns 
gebeten, recht kurz zu sein und nur rechtliche Dinge 
zu-berühren. Ich sehe mich nun aber leider ge 
zwungen, noch kurz etwas Tatsächliches zu berüh 
ren. Mein verehrter Herr Kollege Dr. Ditscher 
hat leider einen Punkt berührt, von dem ich/ge 
wünscht hätte, er hätte ihn lieber aus dem Spiele 
gelassen. Er hat die Angelegenheit vom Januar 
1928, die Sachen betreffend das Geständnis des 
Carbone und die Behauptung der- Erpressung 
von seiten meines Klienten auf das Tapet ge 
bracht. Ich habe diese Angelegenheit in meinem 
plaidoyer ursprünglich kaum berührt und hatte 
sie auch aus der Seite lassen wollen. Meine Her- 
, ren, verstehen Sie, wenn mein Klient heute mittag 
in Erregung gekommen ist, von der ich ihn nur 
schwer wieder in den Normalzustand zurückzu 
bringen vermochte. Ich werde jetzt seinem Wunsche 
nachkommen und Ihnen die Sache nur in Erin 
nerung rufen, aber weiter mich dann auf Ihre 
Kenntnis der Akten berufen. Immerhin weiß ich, 
daß mein Klient wie alle anderen Angeklagten 
zum Schluß noch die Möglichkeit hat, sich per- 
sönlich auszusprechen, wenn er noch, etwas beizu 
fügen hat, soll er es tun. Immerhin möchte ich ihn 
bitten, auch seinerseits kurz zu sein, denw das Ge 
richt, das kann ich Ihnen sagen, Herr Beck, kennt 
die Akten und weiß, wie es zugegangen, ist -bei 
jedem Geständnis. Mein Kollege Herr Dr. Dit 
scher hat behauptet, daß im Grunde genommen 
jenes Geständnis nicht wahr sei und daß', es einer 
Erpressung, ich möchte sagen, einem Zwang von 
seiten meines Klienten Beck entsprungen sei, der 
Herr Carbono jenes Schreiben fertiggeschrieben 
vorgelegt bekommen hätte. Meine Herren, Sie 
haben in den Akten in der Depositioni des.Car- 
bone den. Beweis, daß es nicht richtig ist. In den 
Akten hat Herr Earbone ausdrücklich deponiert, 
„es ist zunächst zuzugeben, daß ich der Landes 
bank bezw. Thönh und Nico Beck gegenüber von 
einer festen Offerte der General-Elektric in der 
Höhe von eineinhalb Millionen Dollar geschrie 
ben. und gesprochen habe, weil damals keine sol 
che feste Offerte vorlag. Es war nur einmal die 
Rede davon gewesen. Nachher erfuhr ich, daß die 
ser Herr Dr. Rasche keine seriöse Person war." 
Dann sagte er später einmal aus, dies war gleich 
sam sein Brief vom 4., war gleichsam' ein Schreck 
schuß mit der Drohung, die Machenschaften Thö- 
nhs und Becks aufzudecken und mit dem Verlan 
gen, p aß alle, auch die nicht verfallenen Akzepte 
eingelöst werden, glaubte ich, erreichen zü können, 
daß durch niemand anders als durch mich evtl, 
weitere Wechfelplatzierung für die Landesbank 
stattfindet und später sagte er in dem Verhör 
zwischen Thöny, Beck und Earbone kurz aus, da 
bestätigte er kurz, daß er das Geständnis abge 
legt habe, weil er fürchtete, man könnte gegen 
ihn Strafklage einreichen, nur aus dem Grund, 
weil er eben diese Strasklage vermeiden wollte,- 
und hoffte, im Falle des Geständnisses werde Beck 
keine Strasklage einreichen. Er hat dies vor dem 
Untersuchungsrichter nochmals frei gestanden, daß 
keine Offerte der General-Elektric vorlag, im 
Grunde nochmals gestanden, was in jenem Ge 
ständnis vom 9. Januar 1928 vorlag. Behaup 
tet man nun, daß mein Klient auf Grund von 
Zwang Earbone zu diesem Geständnis gezwungen 
hat, so heißt Vas analog einfach, daß auch der 
verehrte Herr Untersuchungsrichter im Grunde 
genommen etwas von ihm sich habe gestehen las 
sen, was er eigentlich nicht habe anerkennen wol 
len. Meine Herren, diese Zumutung ist doch etwas 
stark. Wenn der Earbone später im Verhör aus 
gesagt hat, was mit dem früheren übereinstimmt, 
geht daraus schlüssig hervor, daß auch das, was 
er im Geständnis Nico Beck gegenüber sagte, der 
Wahrheit entspricht und freiwillig niedergelegt 
wurde. Das der tatsächliche Punkt. Nun zum recht 
lichen, nachdem die beiden Herren Vorredner das 
Thema berührt haben, nur noch ganz wenig. Auch 
ich bedaure außerordentlich, daß der Herr Staats 
anwalt unsere rechtlichen Argumente nicht in sei 
ner Replik berührt hat. Er hat tatsächlich, wie 
schon Herr Kollege Huber angeführt hat, geglaubt.
	        

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