Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

364 - 
das, was hier gesprochen wird, stenographisch und 
durch die. Druckpresse festgehalten und in jedes 
Haus getragen wird, sei es vielleicht doch nicht 
ganz abwegig, wenn auch noch von irgendwoher 
in diesen Saal den alten, abgetretenen Behörden 
wenigstens das Testimonium der guten Treue be 
kundet wird. Das war meine Meinung. Das war 
der Zweck meiner Aeußerung.und ich glaube jetzt 
doch, daß ich nicht zuviel behauptet habe, und daß 
das, was ich gesagt habe, daß ich dazu stehen kann 
auf Grund meiner persönlichen Beziehungen zu 
den Herren, die es angeht. Meine Herren, es 
braucht heute in Liechtenstein kein großes Cou 
rage, über die alte Regierung zu schimp 
fen, aber vielleicht braucht es doch etwas Cou-. 
rage, sie noch gegen Angriffe in Schutz zu neh 
men und ich nehme diese Zivilcourage für mich 
in Anspruch. Was die Herren Verwaltungsräte 
der Sparkasse anbetrifft, so glaube ich, sollten wir 
darüber gar nicht reden. Ich meinte, die Herren 
Regierungsräte, die Regierung speziell. Wegen 
der Herren Verwaltungsräte sollten wir deshalb 
nicht reden, weil ja über die Frage der zivilrecht 
lichen Verantwortlichkeit jener Behörde, wie dem 
Herrn Dr. Budschedl nicht ganz unbekannt sein 
dürfte, beim hiesigen Landgericht Zivilklage an 
hängig ist und es wird Sache jener Instanz fein, 
über die Fragen, die da angedeutet worden sind, 
zu befinden u. die Frage der Verantwortlichkeit in 
grundsätzl. und qualitativer Beziehung abzuklären 
und zu entscheiden. Nun,, das vielgenannte Mit 
glied der früheren Regierung. Es war in den hie 
sigen Blättern der Name des Herrn Regierungs 
rates Peter Büchel mit großen. Lettern mehrere 
Tage lang zu sehen und zu lesen. Den Habe 
ich in der Tat gemeint. Aber wenn ich das hier 
zur Sprache gebracht habe, Herr Präsident, meine 
Herren Kriminalrichter, und es nun dem Herrn 
Kollegen Dr. Budschedl nicht gefällt, daß es ge 
schehen ist von meiner Seite, muß ich ihm sagen, 
er ist vollständig selber schuld, denn er hat die 
. Frage gestellt: Was mutzte die Regierung wissen? 
Er wird die Antwort darauf- nicht vom Herrn 
Staatsanwalt erwartet haben. Wenn man etwas 
frage, erwartet man eine Antwort. Das Gericht 
wird ihm. auch keine Antwort geben, also muß er 
sie von unserer Seite erwartet haben. Deshalb 
habe ich mir die Freiheit genommen, seine gestellte 
Frage zu beantworten, so wie -es heute morgen 
geschehen ist und anhand der Replik des Herrn 
Kollegen Dr. Budschedl stelle ich zuhanden des 
rogierungsrätlichen Bulletins fest, daß er zugibt 
und. zugeben muß, daß der genannte Regierungs 
rat. Peter Büchel von dem Bestand von Wechseln 
Kenntnis hatte, daß er es aber verschwieg aus 
Gründen der Diskretion gegenüber denjenigen 
Personen,, die ihm.-jene Tatsache mitgeteilt haben. 
Mehr-habe ich nicht, behauptet. Ich weiß nicht, ob 
es'sich - lohnt, wegen der Verdienste Walsers um 
die hiesige Oefsentlichkeit noch ein Wort zu ver 
lieren, nachdem. Herr Kollege Budschedl meint, 
die-mit großer.Stimmenzahl erfolgte Wahl se 
nicht, wie ich es naiverweise auffaßte, eine Quit 
tung für öffentliche Verdienste. 'Der Herr Dr. 
Budschedl. sagt, das sei. nur das Resultat partei 
politischer Agitation. Ja, meine Herren, ich glau 
be, demokratische Verhältnisse derart -besser zu 
kennen, als Herr Kollege Dr.. Budschedl, weil wir 
n diesen demokratischen Dingen ausgewachsen 
sind. Er ist erst seit neuer Zeit Republikaner und 
Demokrat, wir sind es schon viel länger. Nun muß 
ich ihm doch sagen, das scheint mir ausgeschlossen 
zu sein, daß man speziell in diesen kleinen Ver 
hältnissen einen Mann nur dank parteipolitischer 
Agitatwn in die Behörde hineinbringen kann, 
wenn nicht auch ein Vertrauen mitspricht, das dem 
Betreffenden entgegengebracht wird auf Gründ 
seiner Leistungen. Es ist mir von angesehenen und 
von vertrauenswürdigen Leuten aus diesem Lan 
de mitgeteilt worden,, daß Walser faktisch solche 
Verdienste um die Oefsentlichkeit hier habe. Es 
mag nun hier gegangen fein wie es will, es mag 
nun das, was wir heute beurteilen, beurteilt wer 
den wie immer, so wird man doch frühere effek 
tive Verdienste nicht einmal durchstreichen kön 
nen. Die bleiben doch bestehen und dürfen den 
Beklagten als Aktivposten gebucht werden. Nach 
meiner Erfahrung, die nicht von gestern ist, wird 
kein Gericht sich finden, das frühere Verdienste 
in gar keiner Weise würdigt und einfach über 
einen Beklagten auf Grund des Tatbestandes, 
den es zu beurteilen hat, den Stab bricht. Ich be- 
daure, daß Herr Kollege Dr. Budschedl da noch 
soviel vorgelesen hat in seiner Replik aus dem 
Bericht. Ich werde nicht über die Klassenlotterie, 
ich werde nicht in den gleichen Fehler verfallen 
und nichts verlesen, sondern nur konstatieren, daß 
wir jetzt wissen und daß wir es aus seinem Munde 
bestätigt erhalten haben,« daß über diese Klassen 
lotterie offenbar nicht alle Leute in Liechtenstein 
gleicher Meinung waren, sonst hätte.es nicht einen 
Mehrheits- und einen Minderheitsbericht gege 
ben. Entschieden wurde darüber von niemand, 
die beiden Gerichte liegen friedlich nebeneinander 
in den Schubladen der Regierung. Ja meine Her 
ren? Herr Kollege 'Dr. Budschedl kommt aus 
Oesterreich, da ist man doch nicht so zimperlich 
wegen der Lotterie meines Wissens. Das ist ein 
Konterbandartikel in die Schwerz hinüber längs 
den Vorarlbergischen Grenze. Wir in der Schweiz 
sind in diesem Punkt heikel. Man ist für das 
Volkswohl außerordentlich besorgt von oben her 
ab und- verbietet alles, was unter Umständen aus 
Abwege führen könnte. Es ist gut so und ich unter 
stütze dieses Bestreben meinerseits,., aber, meine 
Herren, was da unten in Tisis bei . Feldkirch, wo 
die Vorarlberger Grenze anfängt, was« dort an 
sich von gesetzeswegen gestattet, ist, das ist doch 
hier heroben herwärts der Bergruine nicht ein 
Landesunglück. Aian kann über die Zweckmäßig 
keit verschiedener Ansicht sein, über die Wünsch- 
barkeit meinetwegen auch, aber so schrecklich als 
es hingestellt ist, ist es nicht und ich habe sogar 
den schwarzen Verdacht, daß auch die jetzige Re-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.