— 354 -
\
Wendung des Gesetzes vom 1. Juni 1922, 1. und 2.. Ab
schnitt, vollständig ausgeschlossen erscheint.-8 .55. kaun hier
in diesem Falle nicht zur Anwendung kommen, .und 8 64
ist meines Erachtens auch nicht anzuwenden, fodaß die Strafe
nach dem Gesetze ohne Anwendung des außerordentlichen
Milderungsrechtes auszusprechcn wäre.
Herr Präsident! Meine Herren Kriminalrichter! Ich
lege nun die Angelegenheit vertrauensvoll in Ihre Hände,
weil ich der Meinung bin, daß Sie gerecht urteilen werden,
und daß Sie festlegen werden und festlegen müssen, daß der
artige Handlungen hier in Liechtenstein nicht unbestraft ver
übt werden können. Sie werden die Angeklagten schuldig
erkennen müssen, wenn Sie nicht ein Eldorado der Be
trüger hier in diesem sonst so schönen Lande schaffen wollen.
Die Entscheidung hierüber überlasse ich der Verantwortung
des Gerichtes.
PräsidentHerr Dr. Buschedl.
Dr. Budschedl. Herr Präsident, meine Herren. Kri-
Verteidiger des Walser vereinbaren kann, ich habe auch
nicht zu beurteilen, ob Herr Dr. Guntli durch diese Stel
lungnahme seinem Klienten einen Dienst erwiesen hat
oder nicht. Aber noch ein weiteres Wort 'möchte ich sagen':
Es ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen wor
den. Die Regierung und der Verwaltungsrat hätten
ihre Plicht nach ihrem besten Wissen und Gewissen
erfüllt, von einer Schlamperei sei durchaus keine Rede.
Das ist denn doch eine etwas starke, eine kühne Be
hauptung, dj.as klingt fast wie Ironie. Was sagt-Herr
Dr. Huber dazu? Nein, Herr Nationalrat. das werden
Sie doch bestimmt selbst nicht glauben. !Man kann ange
sichts dieser ganz unglücklichen Zustände, die bei Ausbruch
des Skandals festgestellt wurden, sagen, ihr Verwal-
tungsräte, ihr habt eure Pflichten nach bestem Wissen
und Gewissen erfüllt. Ist es möglich, daß sich ein Be
rufs- oder Laienrichter angesichts dieser Tatsachen zu
sagen vermöchte, ihr habt die Sorgfalt eines Kauf
mannes gewahrt? Gerade diese negative Feststellung, be
leuchtet besser äls die detaillierteste Einzeluntersuchung
die -Mitschuld der Mitverantwortlichen. Auch eine andere
minalrichter! Ich habe den rechtlichen Ausführungen des 1 Behauptung, die aufgestellt wurde, möchte ich im Inter-
Herrn Staatsanwaltes nichts mehr hinzuzufügen, denn ! esse der Wahrheit widerlegen. Es wurde vorgebracht,
der Herr Staatsanwalt braucht von mir keine Unter- I der V.erwaltungsrat habe seit Frühjahr 1927 nicht mehr
stützung. Ich werde im klebrigen Ihre werte Aufmerk
samkeit auch nicht, sehr lange in Anspruch nehmen, aber
nur eines möchte ich sagen und was den Herren Ver
teidigern erlaubt ist, müssen Sie mir füglich auch gestatten.
Der Herr Nationalrat Dr. Huber, der Verteidiger des
Angeklagten Thöny, hat in pflichtgemäßer Wahrung
der Interessen seines Klienten daraus hingewiesen, daß
es nicht angeht, den 4 Angeklagten allein die ganze Schuld
und Verantwortlichkeit für die begangenen Machenschaf
ten aufzubürden. Der Herr Nationalrat Dr. Huber hat
mit Recht gesagt, die 4 Angeklagten seien durchaus nicht
die einzig Schuldigen, es gebe noch andere Mitverant
wortliche, die wie Dr. Huber zutreffend bemerkte, noch
hoch erhobenen Hauptes herumgehen dürfen. So nahe
liegend, so begreiflich.es war, daß Herr Dr. Huber
mit Reckt und in- Grküllunn keiner VTifTfrfk+ mif dieke lfm*
mit Recht und in- Erfüllung feiner Pflicht auf diese Um
stände besonders aufmerksam gemacht hat, umsomehr hdt
es mich verwundert und habe ich den Widerspruch nicht
verstanden, daß der sehr geehrte Herr Kollege Dr. Gunt-
li als Verteidiger des Angeklagten Walser den Anlaß
dazu benützt hat, eine Lanze für die Regierung und für
den Verwaltungsrat hier' zu brechen. Ich bin der Auf
fassung, im umgekehrten Verhältnisse zur Mitschuld oder
Nichtmitschuld der Regierung Und des Verwaltungsra
tes .verringert sich oder vergrößert sich auch die Schuld
der Angeklagten. Es hat nach sehr verwundert, warum
Dr. Guntli als Verteidiger des Angellagten Walser nicht
auch diesen Umstand für seinen Clienten in Anspruch ge
nommen hat und daß er nicht auch diesen MilderungH-
grund der aufgestoßenen Gelegenheit für seinen Klien
ten in Anspruch Nimmt, wie es Herr Dr. Huber bei sei
nem Klienten getan hat, der darauf hingewiesen hat,
wenn höheren Ortes nichts vorgekehrt wurde, wenn hö
heren Ortes nichts' geschehen ist, wenn höheren Ortes von
einer.gewissenhaften Pflichterfüllung nicht gesprochen wer
den kann, wie kann man dem Thöny allein die Schuld
geben. Ich habe es nicht zu beurteilen, ob Dr. Guntli
diese seine Stellungnahme mit seinem Pslichtenkreis als
j existiert. Der Verwaltungsrat àrde gewählt. Nur das '
leine ist richtig, daß der Präsident desselben später an die
t Regierung ein Schreiben gerichtet hat, worin er. erklärte,
"die Annahme abzulehnen. Er wurde, aber später ersucht,
sein Amt doch auszuüben und er hat es faktisch auch aus
geübt, indem er immer als Präsident des Verwaltungs
rates zeichnete, Kassenobligatlonen unterschrieb und zwar
nicht wenige, sondern viele er hat wiederholt daraus
hingewiesen, daß es seine Pflicht wäre, den Verwal-
tungsrat einzuberufen. Ich darf an das Gespräch mit Real
beim Kirchthaler erinnern, eine solch» Redwendung wäre
nicht notwendig gewesen, wenn er sich nicht.stets als Prä
sident des Verwaltungsrates gefühlt hätte, wenn er nicht
selbst eingesehen hätte, daß er Präsident des Verwul-
tungsrates ist. Wenn Herr Dr. Guntli die Gelegenheit be
nützt hat, um für andere, die nicht auf dieser Anklage
bank sitzen, eine Lanze zu brechen, so sei es auch mir
gestatte^ für einen zu Unrecht angegriffenen eine Laiyr
zu brechen. Zum Schüße des von Dr. Guntli gemeinten
Regierungsmitgliedes möchte ich sagen, es' ist interessant
daß nun auf einmal nur dieses ^Mitglied der Regierung
an allem .allein Schuld sein soll. Die Angellagten sagen
zwar, es sind Unkorrektheilen vorgekommen, aber Schuld
haben wir doch keine, natürlich ist auch die Regierung
nicht schuldig und auch der Verwaltungsrat ist nicht
schuldig, sie waschen sich ihre Hände in Unschuld. Kann
man -diesem Mitglied der Regierung einen Vorwurf ina-
chen, weil man das, was er vertraulich mitgeteilt hat,
verschwiegen hat, wo doch ein Verwaltungsrat verant
wortlich war. Kann man ihm einen Vorwurf daraus.
machen, wenn der Hierr Regierungs-Chef selbst, noch auf
dem Standpunkt steht, daß diese Sachen nicht.die Regie
rung, sondern den Verwaltungsrat angegangen seien?
War es klicht ausgerechnet dieses Mitglied des' Verwal
tungsrates, der am 8. Juni aufgestanden ist und erklärt
hat: „Ich beantrage die sofortige Verhaftung der Ange
klagten". Ich glaube, wenn dieses Regierungsmitglied
nicht gewesen wäre, wären sie vielleicht noch'mit Hierin